Halli hallo,
mich interessiert da mal etwas, was nicht mich betrifft - zumindest weiß ich davon nix.
erstmal die Fakten
KM seit über 2 Jahren vom KV getrennt, erhält für zwei Kinder Unterhaltsvorschuss. KV gibt an, nicht zahlungsfähig zu sein (Hartz IV, nebenjob - kraftfahrer - mit angeblich nur 50 EUro/ Monat, eigener Laden der angeblich nicht läuft)
Soweit klar.
Jetzt gibt KV an, beim JA Ratenzahlung vereinbart zu haben um den UVG abzuzahlen, der ja schon seit 2 jahren läuft.
KM ist umgezogen, anderes JA - dieses mache angeblich keine Ratenzahlung mit.
Gründe unbekannt.
Nun meine Frage:
UVG läuft ja als Schulden auf, die das JA irgendwann auch mal zurück haben will. Ich war bisher immer der Meinung - weil so einmal erklärt bekommen - dass erst die Kinder bedient werden MÜSSEN, bevor JA kassieren darf.
Offenbar ist dem aber nicht so, denn KV zahlt angeblich Raten ab - Mutter bekommt von ihm aber keinen cent, weil er angeblich zahlungsunfähig ist (was allerdings angezweifelt wird, wofür es nachweisbare Anhaltspunkte gib t).
Wenn Papa also Raten zahlen kann, müßte da nicht das JA erst einmal dafür sorgen, dass die Kinder wenigstens einen Teil des ihnen zustehenden UH vom Vater bekommen?
Also angenommen Papa kann 100 euro bezahlen - müßte die 100 euro nicht an die Kinder gehen und das UVG entsprechend gekürzt werden? Oder kann das Amt einfach kassieren und UVG dafür in voller Höhe weiter zahlen?
LG
Lona
mich interessiert da mal etwas, was nicht mich betrifft - zumindest weiß ich davon nix.
erstmal die Fakten
KM seit über 2 Jahren vom KV getrennt, erhält für zwei Kinder Unterhaltsvorschuss. KV gibt an, nicht zahlungsfähig zu sein (Hartz IV, nebenjob - kraftfahrer - mit angeblich nur 50 EUro/ Monat, eigener Laden der angeblich nicht läuft)
Soweit klar.
Jetzt gibt KV an, beim JA Ratenzahlung vereinbart zu haben um den UVG abzuzahlen, der ja schon seit 2 jahren läuft.
KM ist umgezogen, anderes JA - dieses mache angeblich keine Ratenzahlung mit.
Gründe unbekannt.
Nun meine Frage:
UVG läuft ja als Schulden auf, die das JA irgendwann auch mal zurück haben will. Ich war bisher immer der Meinung - weil so einmal erklärt bekommen - dass erst die Kinder bedient werden MÜSSEN, bevor JA kassieren darf.
Offenbar ist dem aber nicht so, denn KV zahlt angeblich Raten ab - Mutter bekommt von ihm aber keinen cent, weil er angeblich zahlungsunfähig ist (was allerdings angezweifelt wird, wofür es nachweisbare Anhaltspunkte gib t).
Wenn Papa also Raten zahlen kann, müßte da nicht das JA erst einmal dafür sorgen, dass die Kinder wenigstens einen Teil des ihnen zustehenden UH vom Vater bekommen?
Also angenommen Papa kann 100 euro bezahlen - müßte die 100 euro nicht an die Kinder gehen und das UVG entsprechend gekürzt werden? Oder kann das Amt einfach kassieren und UVG dafür in voller Höhe weiter zahlen?
LG
Lona
Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht Anlemadaco