Unterhaltsvorschuss und Ratenzahlung

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    • Unterhaltsvorschuss und Ratenzahlung

      Halli hallo,

      mich interessiert da mal etwas, was nicht mich betrifft - zumindest weiß ich davon nix.
      erstmal die Fakten

      KM seit über 2 Jahren vom KV getrennt, erhält für zwei Kinder Unterhaltsvorschuss. KV gibt an, nicht zahlungsfähig zu sein (Hartz IV, nebenjob - kraftfahrer - mit angeblich nur 50 EUro/ Monat, eigener Laden der angeblich nicht läuft)
      Soweit klar.

      Jetzt gibt KV an, beim JA Ratenzahlung vereinbart zu haben um den UVG abzuzahlen, der ja schon seit 2 jahren läuft.
      KM ist umgezogen, anderes JA - dieses mache angeblich keine Ratenzahlung mit.
      Gründe unbekannt.

      Nun meine Frage:

      UVG läuft ja als Schulden auf, die das JA irgendwann auch mal zurück haben will. Ich war bisher immer der Meinung - weil so einmal erklärt bekommen - dass erst die Kinder bedient werden MÜSSEN, bevor JA kassieren darf.
      Offenbar ist dem aber nicht so, denn KV zahlt angeblich Raten ab - Mutter bekommt von ihm aber keinen cent, weil er angeblich zahlungsunfähig ist (was allerdings angezweifelt wird, wofür es nachweisbare Anhaltspunkte gib t).
      Wenn Papa also Raten zahlen kann, müßte da nicht das JA erst einmal dafür sorgen, dass die Kinder wenigstens einen Teil des ihnen zustehenden UH vom Vater bekommen?

      Also angenommen Papa kann 100 euro bezahlen - müßte die 100 euro nicht an die Kinder gehen und das UVG entsprechend gekürzt werden? Oder kann das Amt einfach kassieren und UVG dafür in voller Höhe weiter zahlen?

      LG

      Lona
      Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht Anlemadaco
    • RE: Unterhaltsvorschuss und Ratenzahlung

      Hallo Anlemadaco,

      Original von Anlemadaco
      UVG läuft ja als Schulden auf, die das JA irgendwann auch mal zurück haben will.


      das ist so nicht richtig. Das JA kann vom Unterhaltsverpflichteten nur das rückverlangen, was er nach Zivilrecht hätte zahlen müssen. Ist der Pflichtige nicht leistungsfähig, wird UVG als Ausfallleistung gezahlt.

      Original von Anlemadaco
      Ich war bisher immer der Meinung - weil so einmal erklärt bekommen - das s erst die Kinder bedient werden MÜSSEN, bevor JA kassieren darf.


      Das JA verrechnet die Raten mit dem Unterhaltsvorschuss. Die Mutter erhält doch das Geld, nur nicht direkt vom Pflichtigen, sondern als Unterhaltsvorschuss. Vorschuss bedeutet: JA schießt das Geld vor und holt es sich beim Pflichtigen zurück.

      Wenn die Mutter die Angaben des Vaters anzweifelt, kann sie selbst Klage erheben oder einen RA beauftragen. Sollte eine Beistandschaft bestehen, muss diese vorher beendet werden.


      Grüsse
      sky
    • RE: Unterhaltsvorschuss und Ratenzahlung

      Hallo Sky,

      Die Mutter kämpft bereits im Zuge der Scheidung um einen Unterhaltstitel. Der Vater macht nur keine ausreichenden Angaben - so listete er zum Beispiel seinen Hausstand auf, statt nachzuweisen, woher er z.B. Geld hat innerhalb von 6 Monaten 5 Laptops zu durchschnittlich 300 euro zu kaufen und wozu. Wenn es mit seinem Laden zu tun hat, dann sind Einkünfte und Ausgaben anzugeben - woraus alles hervorgeht.

      Eine Beistandschaft gibt es nicht. Er zahlt in Raten den bezug von UVG der Mutter am früheren Wohnort ab, während das JA am neuen Wohnort weiter UVG in voller Höhe bewilligt. Ich kannte es bisher so, dass (bei einer Beistandschaft direkt über das JA, ohne beistandschaft direkt an die KM) erst das Kind / die Kinder bedient werden müssen, der UVG entsprechend gekürzt wird und zusätzlich die aufgelaufenen Schulden abgetragen werden.
      Hier ist das jedoch nicht so.

      Dass man bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit nicht zurückzahlen muss weiß ich. Betrifft mich selbst ja auch. In meinem Fall haben zwei von vier gemeinsamen Kindern bei KV gelebt und etwa ein Jahr UVG bekommen. Ich selbst für die anderen beiden auch. Das JA forderte von mir dieses Geld zurück, ich musste eine Selbstauskunft ausfüllen. Ok, in meinem Fall kam noch nebenbei heraus, dass der KV falsche Angaben gemacht hat - er hat nämlich alle anderen Kinder unterschlagen, also mich als Mutter und zahlungspflichtig angegeben, jedoch nicht, dass wir gemeinsam 4 Kinder haben und ich zudem noch 2 weitere. Die Bearbeiterin beim JA ist aus allen Wolken gefallen, als sie meine Selbstauskunft bekam und mich deshalb anrief.
      Sinngemäß meinte sie, dass die Forderung erledigt wäre und ich nichts zurückzahlen müsse. Sämtliche Verpflichtungen, die ein UH-Pflichtiger hat, um das Geld für den UH aufbringen zu können, wären in meinem Fall nicht zumutbar, bei so vielen UH-berechtigten Kindern.
      Und genau diese frau meinte dann noch, dass sie ohnehin keine Rückzahlungen erwarten könnten, da auch erst die beiden Kinder beim KV bedient werden müssten. Sie dürfe eine Ratenzahlung nur annehmen, wenn ich gleichzeitig wenigstens einen Teil des UH aufbringen könne.

      Damit war die Sache erledigt und aufgrund dieses Erlebnisses wundert mich doch schon sehr, dass andere Jugendämter da offensichtlich anders handeln.

      Liebe Grüße
      Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht Anlemadaco

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Anlemadaco ()