alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      Hallo,

      mich würde interessieren wie meine Erfolgsaussichten bezüglich meines Antrages auf alleiniges Sorgerecht Eurer Meinung nach aussehen. Der Antrag ist schon losgeschickt. Ich habe alllerdings große Angst vor den anfallenden Kosten und habe nicht allzu großes Vertrauen in meinen Rechtsanwalt. Gibt es die Möglichkeit den Antrag gegebenfalls zurückzuziehen?

      In meinem konkreten Fall lag häusliche Gewalt in der Ehe vor. Dies war auch der ausschlaggebende Grund meinen Mann zu verlassen. Ich habe leider keine Beweise. Ich habe ihn, was ich jetzt zu tiefst bedauere nicht angezeigt und ich habe auch leider keinen Arzt konsultiert.
      Ich habe mir lediglich Hilfe im Frauenhaus und bei der Frauenberatungsstelle gesucht. Meine Aussagen sind somit vor Gericht haltlos.
      Das Umgangsrecht wird aufgrund einer eintweiligen Anordung alle 14 Tagen in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes ausgeübt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht.
      Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir.
      Meine Kinder sind drei und vier Jahre alt. Meine jüngere Tochter ist chronisch krank.
      Meine finanzielle Situation ist sehr schlecht, weil ich mich in der Endphase meines Studiums befinde und keine Ansrpüche auf Hartz IV habe.
      Soll ich den Antrag, falls überhaupt möglich, zurückziehen?

      Vielen Dank in voraus!
    • RE: alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      Hallo Evra,

      ich muß gestehen, daß ich mir nicht ganz im Klaren bin, in welcher rechtlichen Situation ich mich befinde.

      Mein Anwalt hat als Argumente angeführt, daß mein Mann aufgrund seiner Gewaltausbrüche mich nicht kontaktieren darf und eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts deshalb nicht möglich sei.
      Zudem bin ich aufgrund der Erkankungen meiner kleinen Tochter gezwungen schnell Entscheidungen zutreffen. Aus diesem Grund bräuchte ich eine uneingeschränkte Handlungsfreiheit.

      (Sie leidet unter verschiedenen Erkrankungen und hat öfters Atemnot. Das bedeutet das sie starke Medikamente nehmen muß und manchmal notäztliche Hilfe bedarf.)


      Jetzt überlege ich, ob ich den Antrag bei Gericht zurückziehen. Nachdem, was ich heute hier in diesem Fourm gelesen habe, scheint mir diese Sache erfolglos zu sein.

      Vielen Dank für ihre Hilfe im voraus und Entschuldigung für meine Unwissenheit.


      Lillifee

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lillifee ()

    • RE: alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      Hallo Lilli,

      musst Dich nicht entschuldigen. Dafür sind wir doch da! Um zu helfen. Sag mal, hast Du einen erfahrenen Anwalt? Hat er das Sorgerechtsverfahren im Wege der PKH angeleiert? Vermutlich. Dann ist es schwer, einen Antrag zurück zu nehmen, hätte Kostenfolgen für Dich. Offensichtlich wird hier die Bedeutung des Sorgerechts verkannt. Braucht man nämlich nicht für die Alltagsentscheidungen, die auch eine normale medizinische Behandlung einschliessen. Aber gut, jetzt ist das Verfahren anhängig. Warte mal ab, ob der Richter einen Hinweis gibt, wie der KV reagiert. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit, im Termin einen Vergleich abzuschliessen, in welchem klar umrissen wird, was Du alleine darfst. Ist vielleicht bei einem kranken Kind gar nicht so falsch.

      Gruss
    • RE: alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      Hallo nochmal,

      Ja, es wird Prozeßkostenhilfe beantragt. Ich habe den Antrag gerade gemailt bekomme, vielleicht ist er noch nicht in der Post. Vielleicht kann ich es doch noch stoppen.
      Was meinst du denn mit normaler medizinischer Versorgung. Könnt ihr mir vielleicht einen Link nennen, wo ich nachlesen kann, was "alleinige Entscheidungen des täglichen Lebens" konkret bedeutet?
      Ich habe den KV mehrmals über die Erkrankungen des Kindes informiert. Er zeigt allerdings keinerlei Reaktion oder Interesse. Meine Sorge ist die, daß ich eine Fehlentscheidung treffen könnte. Und welche Folgen, daß für mich rechtlich hätte.
      Ich muß gestehen, daß ich meinem Anwalt vertraut habe und meine Unterschrift gegeben habe ohne mich vorher genügend zu informieren.
      Meine persönliche Überlegung war, daß ich die Entscheidungen bezüglich der Erkrankung während dieser lebensbodrohlichen Zustände alleine treffen muß und die Verantwortung völlig alleine trage. Aus diesem Grund war es mir nicht ersichtlich, warum ich dann weniger tiefgreifende Entscheidungen mit ihm absprechen muß.
      Wie könnte denn eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts ohne persönlichen Kontakt laufen? Auch schriftlich über den Anwalt?

      LG
      Lillifee
    • RE: alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      hallo ihr lieben,

      der aktuelle stand sieht jetzt nach unserer gerichtsverhandlung so aus:


      in dem gerichtlichen Protokoll steht folgendes

      Der KV ist nicht mit einer Übertragung der elterlichen Sorge einverstanden. Er erklärt, er sei über Mobiltelefon ständig erreichbar und zwar auch an seinem Arbeitsplatz.
      Mein Anwalt wies daraufhin auf das bestehende Kontaktverbot hin.
      Und nun hat der Richter folgenden Beschluß gefaßt:
      Es soll Beweis über die Behauptung der Antragstellerin erhoben werden, die Übertragung der elterlichen Sorge für die kinder xy allein auf sie sei im Interesse des Wohles dieser Kinder geboten.

      Daraufhin wird eine Psychologin von einem forensischem Institut bestellt, um ein Sachverständigengutachten zu erstellen.

      Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was das zu bedeuten hat?
      Von wem wird den jetzt ein psychologisches Gutachten erstellt?

      Falls ihr noch mehr Informationen braucht, laßt es mich wissen.
      Vielen Dank,

      Lillifee
    • RE: alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      Hallo Lilli,

      schön, Dich wieder zu lesen, wenn der Grund auch nicht so erfreulich ist.

      Leider hat sich meine Ahnung bewahrheitet. Ich hatte gehofft, dass es zu einem Vergleich kommt, er Dir eine Vollmacht für eben die medizinische Versorgung gibt, also für die Entscheidungen, die damit zusammen hängen.

      Allerdings halte ich die Entscheidung des Gerichts auch nicht für optimal. Ja, jetzt werdet Ihr alle begutachtet. Riesenaufwand für nichts.

      Mal ganz klar: Du kannst alle Entscheidungen des täglichen Lebens alleine treffen. Ebenso alle Entscheidungen, die die ständige medizinische Versorgung der Kleinen betreffen.

      Da es Dir nicht zumutbar ist, mit dem Kindsvater zu kommunizieren, was ja auch telefonieren ist, müsstest Du m.E. ihn nur in die wesentlichen Entscheidungen einbinden, wo Du diese Dir auf dem Schriftweg holen kannst. Beim Alter der Kleinen wüsste ich im Augenblick nicht, was da anstehen könnte. Typische Beispiele: Lehrvertrag für minderjähriges Kind, weiterführende Schule, Kinderausweis.

      Also, mach Dich jetzt nicht verrückt. Warte ab, wie es weiter geht.

      Gruss
    • RE: alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      hallo evra,

      das hört sich ja nicht so positiv an. Schade, das bei klang es bei der Gerichtsverhandlung so gut. Im vorgetragenen Jugendamtsbericht wurde eine Übertragung auf mich empfohlen und auch der Richter versuchte meinen Ex-Mann dazu zu bewegen, dem zu zustimmen.

      Doch er ist zu keinen Kompromissen bereit. Auch damit nicht, mir die medizinische Fürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
      Eine Mediation käme aus beruflichen Gründen für ihn nicht in Frage.

      Psychologische Gutachten von allen Beteiligten finde ich auch etwas überflüssig. Schließlich kooperiere ich mit dem Jugendamt, dem Kinderschutzbund und der Erziehungsberatung und bin bemüht mir alle erdenklichen Hilfen für uns anzunehmen. Wir nehmen schon Diagnostik und Therapien in Anspruch, um die Erfahrungen zu verarbeiten und die Situation anzunehmen. Da diese Institutionen miteinander kooperieren verstehe ich nicht, warum nicht von da Gutachten eingeholt werden?

      Der Umgang wird im Rahmen des Kinderschutzbundes ausgeweitet (zeitweise unbegleitet).

      Geh ich jetzt Recht in der Annahme, daß es jetzt solange dauert, bis diese Sorgerechtsgeschichte geklärt ist, damit wir rechtskräfitg geschieden sind?

      Vielen lieben Dank für Deine Hilfe,

      Lilli
    • RE: alleiniges sorgerecht und häusliche gewalt

      Hallo Lillifee,

      ich habe selber die Erfahrung mit einem Gutachten gemacht. Dieses Gutachten führte dazu, das meine Tochter jetzt bei mir lebt. Soviel zum Egebnis.

      Ich würde dir empfehlen, das Gutachten als Chance zu sehen. Die Gutachter sind in der Regel Familienpsychologen. Sie haben Mittel und Wege um herausfinden was bei den beteiligten Personen im Argen liegt, soll z.B. heißen: wenn dein Ex dir gegenüber gewaltätig war, so wird das im Gutachten auftauchen, auch wenn dein Ex sich zu verstellen versucht.

      Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Mein Ex-Frau hat auch versucht, dem Gutachter etwas vorzuspielen und er hat sich nicht täuschen lassen, sondern hat ihre Defizite ziemlich eindeutig erkannt.

      Vielleicht solltest also du diesem Gutachten positiv gegenüber stehen, versuchen aktiv mit dem Gutachter zusammenzuarbeiten und - ganz wichtig - offen und ehrlich sein.

      Letzendlich versuchen die Gerichte zum Wohle des Kindes zu entscheiden.

      Gruß und viel Glück
      Dirk ;)