Hallo,
mich würde interessieren wie meine Erfolgsaussichten bezüglich meines Antrages auf alleiniges Sorgerecht Eurer Meinung nach aussehen. Der Antrag ist schon losgeschickt. Ich habe alllerdings große Angst vor den anfallenden Kosten und habe nicht allzu großes Vertrauen in meinen Rechtsanwalt. Gibt es die Möglichkeit den Antrag gegebenfalls zurückzuziehen?
In meinem konkreten Fall lag häusliche Gewalt in der Ehe vor. Dies war auch der ausschlaggebende Grund meinen Mann zu verlassen. Ich habe leider keine Beweise. Ich habe ihn, was ich jetzt zu tiefst bedauere nicht angezeigt und ich habe auch leider keinen Arzt konsultiert.
Ich habe mir lediglich Hilfe im Frauenhaus und bei der Frauenberatungsstelle gesucht. Meine Aussagen sind somit vor Gericht haltlos.
Das Umgangsrecht wird aufgrund einer eintweiligen Anordung alle 14 Tagen in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes ausgeübt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir.
Meine Kinder sind drei und vier Jahre alt. Meine jüngere Tochter ist chronisch krank.
Meine finanzielle Situation ist sehr schlecht, weil ich mich in der Endphase meines Studiums befinde und keine Ansrpüche auf Hartz IV habe.
Soll ich den Antrag, falls überhaupt möglich, zurückziehen?
Vielen Dank in voraus!
mich würde interessieren wie meine Erfolgsaussichten bezüglich meines Antrages auf alleiniges Sorgerecht Eurer Meinung nach aussehen. Der Antrag ist schon losgeschickt. Ich habe alllerdings große Angst vor den anfallenden Kosten und habe nicht allzu großes Vertrauen in meinen Rechtsanwalt. Gibt es die Möglichkeit den Antrag gegebenfalls zurückzuziehen?
In meinem konkreten Fall lag häusliche Gewalt in der Ehe vor. Dies war auch der ausschlaggebende Grund meinen Mann zu verlassen. Ich habe leider keine Beweise. Ich habe ihn, was ich jetzt zu tiefst bedauere nicht angezeigt und ich habe auch leider keinen Arzt konsultiert.
Ich habe mir lediglich Hilfe im Frauenhaus und bei der Frauenberatungsstelle gesucht. Meine Aussagen sind somit vor Gericht haltlos.
Das Umgangsrecht wird aufgrund einer eintweiligen Anordung alle 14 Tagen in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes ausgeübt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir.
Meine Kinder sind drei und vier Jahre alt. Meine jüngere Tochter ist chronisch krank.
Meine finanzielle Situation ist sehr schlecht, weil ich mich in der Endphase meines Studiums befinde und keine Ansrpüche auf Hartz IV habe.
Soll ich den Antrag, falls überhaupt möglich, zurückziehen?
Vielen Dank in voraus!