Vom Anwalt im Stich gelassen?

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    • Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo,

      mir wächst die Sache langsam über den Kopf. Ich kann nicht mehr.

      Kurz zu Situation:

      Geschieden rechtskräftig seit 01/2007
      zwei minderjährige Kinder 4 und 5 Jahre
      Sie hat seit 10/04 LG lebt aber nicht mit ihm zusammen.
      Sie ist seit 04/07 wieder voll berufstätig ca. 1400 Euro netto.

      Ich bin fiktiv vom OLG Hamm mit 1332 Euro abgeurteilt worden, verdiene ab nur ca. 1050 netto.

      EU 246 Euro KU je 98 Euro.

      EU 66 Euro KU 98 Euro je Kind nach rechtkräftiger Scheidung 01/07

      Zur Sache:

      Während die Scheidung lief habe ich durch Zufall herausbekommen, dass meine Ex nicht mehr ALG II bekommt sondern ALG I. Mir und dem Richter hat sie das natürlich nicht bekannt gegeben. Ich habe meine Anwältin 08/06 darauf aufmeksam gemacht. Die hat dem Richter mitgeteilt, dass sich das Einkommen verändert haben muss. Daraufhin schickte mir Ex ALG I Bescheid und Wohngeldbescheid.

      Richter hat ALG I und Wohngeld als Einkommen anerkannt und EU auf 66 Euro gesenkt. KU ist bei 98 Euro gleichgeblieben.

      4 Tage nach Rechtskraft der Scheidung (01/07) stellte mein Ex Abänderungsklage. Sie will mehr KU (199 Euro je Kind) weil sie ja weniger EU (66 Euro) bekommt.

      Ich hab dann PKH-Antrag gestellt. Wollte Umgangskosten,Fahrtkosten und Riesterrente 50 Euro anerkannt bekommen. Meine Anwältin hat nur abgewunken. Mit viel Glück bekomme ich Fahrtkosten zur Arbeit. Umgangskosten und Riester kann ich vergessen.

      Richter vom AG hat meinen PKH Antrag abgelehnt wegen Aussichtslosigkeit. Danach OLG Beschwerde wegen PKH. OLG hat mir dann ratenfreie PKH zugesagt bei Rechtverfolgung 118 Euro KU je Kind und 66 Euro EU. Umgangskosten 57 Euro und Fahrtkosten 80 Euro werden anerkannt.

      Gerichtsverhandlung neuer Termin beim AG jetzt im Oktober.

      Mittlerweile hat Ex bei mir Konto- und Lohnpfändung eingeleitet.
      Pfändungschutz habe ich beantragt.
      Für mich bleiben jetzt 914 Euro. Ex pfändet jetz monatlich 165 Euro.

      Wie soll ich da noch KU zahlen, geschweige denn Fahrtkosten und Umgangskosten, Altersvorsorge usw. bezahlen?

      Ich habe jetzt erfahren was ich ihr an EU schulde. Bei der Aufstellung bin ich bald umgefallen. Wie oben beschrieben hatte der Richter am AG ihren Unterhalt seit 08/06 von 246 auf 66 runtergestuft. Ich hab mir gedacht das ich dann ab 08/06 nur noch soviel schulde.

      Jetzt muss ich feststellen das die 66 Euro erst ab Rechtskraft also 01/07 gelte. Bedeutet sie macht jetzt EU seit 08/06 in Höhe von 246 Euro bis 01/07 und danach nur 66 Euro geltend.

      Das kann doch nicht sein. Der Richter sagt weil sie ein anrechenbares Einkommen muss ich nur noch 66 Euro zahlen.

      Ich befürchte das mich meine Anwältin obwohl sie das gewusst haben muss, keine sofortige Abänderungsklage eingereicht hat.

      Jetzt zahle ich für 6 Monate 246 Euro ab obwohl ihr nur 66 zustehen würden.

      Vielen Dank bis hier für eure Geduld:

      Jetzt meine Fragen:

      Was ist mit meiner Altersvorsorge, kann ich irgendwie noch die Riesterrente laufenden KU Verfahren geltend machen?

      Kann ich mich gegen die 246 Euro irgendwie gegen meine Anwältin wehren. Sie muss das ja irgendwie verbockt haben?

      Kann ich wegen dem LG meiner EX wegen EU etwas machen?

      Werde ich ewig fiktiv behandelt?

      Gibt es überhaupt noch Licht am Ende des Tunnels?

      Mittlerweile habe ich den 4ten Anwalt. Keiner will mir richtig helfen. Wenn ich nicht selbst auf einige Sachen komme, meine Anwältin macht nichts für mich.

      Vielen Dank für eure Hilfe

      Westfale

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Westfale ()

    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo,

      erst einmal recht herzlich im Forum willkommen. Alles etwas wirr, aber ich fang mal an:

      Ab wann die 66,- € gelten, ergibt sich aus dem Urteil. Für die Zeit davor ist der höhere Betrag zu leisten. Da es sich insoweit um eine rechtskräftige OLG Entscheidung handelt, ist da im Augenblick nicht drann zu rütteln. Aber, der Zeitpunkt müsste sich aus dem Urteil ergeben.

      Die Abänderungsklage der Mutter ist trotz Rechtskraft der OLG Entscheidung möglich, weil durch die OLG Entscheidung ja eine neue Situation eingetreten ist: Es ist für die Kids mehr Verteilmasse da.

      Mir erschliesst sich im Augenblick nicht ganz, wie Deine Anwältin gegen das Urteil (ist ja wohl vom OLG)noch hätte vorgehen sollen, mit Abänderungsklage, eben wegen der Rechtskraft.

      Im laufenden KU Vefahren kannst Du nur das geltend machen, was bisher noch nicht berücksichtigt wurde, weil eine neue Situation. Riesterrente war schon da, ob die jetzt abändernd berechnungsrelevant ist, vermag ich von hier aus nicht abzuschätzen. Müsstest dadurch dann schon in eine niedrigere Gehaltsgruppe kommen, was bei dem geringen Betrag ja nicht sein muss.

      Hinsichtlich der 246,- € vermag ich ein Verbocken der Anwältin nicht zu erkennen. Denn wenn (s.o.) dieser Teil rechtskräftig entschieden ist, kann kann die Anwältin auch nichts mehr machen.

      Bei dem LG Deiner Ex hat sich auch seit Anfang des Jahres nichts geändert. Die beiden leben nicht zusammen, das ist doch bestimmt schon in dem Altverfahren erörtert worden.

      Du wirst solange "fiktiv" behandelt, wie Gründe dafür vorliegen. Auch das müsste sich aus der Altentscheidung ergeben.

      Das ist die eine Seite. Die andere: Ich entnehme Deiner Darstellung, dass sich Deine Anwältin sehr viel Arbeit gemacht hat. Das ganze PKH-Trallalla hat sie letztlich unentgleltlich gemacht. Da gibt es keine Vergütung für. Sie hat für Dich engagiert gearbeitet, viel Zeit aufgewandt, die ihr keiner bezahlt. Ist einer der Fälle, in denen der Anwalt Geld mitbringt, glaub es mir. Ist das irgendwann auch mal in Deine Überlegungen eingegangen?

      Und nur, weil ein Gericht so entschieden hat, muss die Anwältin keinen Fehler begangen haben.


      Gruss
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort

      Nochmal zu besseren Verständnis. Der EU wurde von 246 Euro vom OLG im Juni 2006 getitelt. Die Scheidung, in der ihr EU auf 66 Euro gekürzt wurde, war erst 7 Monate später (01/2007).

      Ich kann das aber irgendwie nicht verstehen. Im laufenden Scheidungsverfahren verschweigt sie, dass sich ihr Einkommen verändert hat. Nur dadurch das ich es gemerkt habe wurde 6 Monate später ein um 180 Euro geringerer Unterhalt festgestellt. Das ist doch nicht fair. Sie bekommt also für die Zeit von 6 Monate das Vielfache von dem was ihr zugestanden hat. Hätte der Richter nicht auch mit Wirkung von dem Tage an, als die Änderung des Einkommens tatsächlich eingetreten ist, den Unterhalt auf 66 Euro titeln können? Hätte meine Anwältin nicht sofort auf Abänderung des EU klagen können? Meine Ex lacht sich jedenfalls ein Loch in den Bauch. Wenn es um mich geht, ich wurde rückwirkend für 1,5 Jahre auf ein ficktives Einkommen verurteilt.
      Das bricht mir jetzt auch das Genick.

      Nochmal zu dem aktuellen KU-Verfahren. Hier wurde PKH-Beschwerde durch meine Anwältin beim OLG eingelegt. Sie hat hier, nachdem ich darauf bestanden habe, Fahrtkosten zur Arbeit und vor allem Umgangskosten, geltend gemacht. Von meiner Riesterrente wollte die nix wissen. Sie sagte nur das ich mit den Fahrtkosten sowie den Umgangskosten keine Chance habe. Ich habe aber darauf bestanden. Also hat sie es mit in die PKH-Beschwerde aufgenommen. Die Riesterrente hat sie hinter meinem Rücken nicht mit angegeben. Als ich das feststellte, und sie fragte, warum sie das nicht gemacht hatte, sagte sie nur: "Dann würde die Gegenseite argumentieren, da wäre noch Geld übrig"

      Nun zu meiner Frage:

      Wie durch ein Wunder sind plötzlich Fahrtkosten und Umgangskosten durch die erfolgreiche PKH-Beschwerde anerkannt worden, und werden von meinem fiktiven Einkommen abgezogen. Meine Anwältin rühmt sich damit jetzt natürlich. Gibt es nun die Chance die Riesterrente nachträglich mit anzugeben? Immerhin vergehen noch drei Monate bis zur mündlichen Verhandlung und soweit ich gehört habe, muss die Riesterrente Einkommensmindernd berücksichtigt werden.

      Was ist mit dem Lebensgefärten? In der Scheidungssache ist der zwar von meiner Anwältin lapidar angegeben worde, aber vom Richter gar nicht wahrgenommen. Der gab im Scheidungsurteil nur das wieder, was die Gegenseite behauptete. Nämlich sie lebe nicht mit ihm zusammen.

      Nun zu meiner Frage:

      Sie treten zusammen als Paar in der Öffentlickeit auf(Mindestens seit 2,5 Jahren). Der LG ist seit langer Zeit in der KiTa als abholberechtigt eingetragen. Ich als Vater bin dort nicht mal in den Unterlagen erwähnt. Sie fahren gemeinsam in den Urlaub. Ensteht da nicht ein Geldwerter Vorteil?

      Auch das interessiert meine Anwältin nicht!

      Sollte ich vielleicht warten, bis im Oktober die Verhandlung zu Ende ist, und danach auf eigene Faust versuchen, bezüglich des LG und der Riesterrente, eine Abänderungsklage vor dem AG zu erwirken???


      Gruß Westfale

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Westfale ()

    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      hallo westfale,
      du schilderst deinen fall sehr ausführlich. so ist er weitgehend nachvollziehbar. aber es erfordert auch entsprechend zeit, deinen beitrag zu lesen.
      ich konnte deinen äußerungen entnehmen, dass du erst seit kurzer zeit geschieden bist (ca. ein halbes jahr) und das rechtliche noch nicht ganz geklärt ist. insbesondere habe ich den eindruck, dass deine ex und du aufgrund der kurzen zeit seit der scheidung noch gewaltig unter streitdruck steht.
      man darf und soll sich zwar nichts gefallen lassen, was man nicht muss. aus eigener und sehr umfangreicher sowie schmerzlicher erfahrung kann ich dir ergänzend mitteilen: im laufe der zeit glätten sich auch die höchsten wogen. das zu deiner beruhigung. es wird besser...
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      hallo,

      im PKH Verfahren sind die anerkannt worden, nicht im Verfahren! Da kannst Du immer noch verlieren. Hängst dann noch zusätzlich auf den Kosten der Gegenseite. Ist Dir das eigentlich klar?

      Du hast uns immer noch nicht mitgeteilt, was in dem Urteil steht, ab wann also gerinerer EU zu zahlen ist. Und überleg mal eines: Geringerer EU Unterhalt hat automatisch höheren KU Unterhalt zur Folge. Ob Du nun das eine zahlst, oder das andere, das ist doch einerlei. Oder?

      Gruss
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo Johnnys,

      vielen Dank für deine Antwort. Auch wenn sie mir im Moment nicht hilft, so tröstet sie ein wenig.

      Ich verstehe diese Frau nicht. Ich tue alles erdenkliche für unsere Kinder. Ich bin seit der Trennung immer pünktlich und zuverlässig. Als Ex will sie mich vernichten, als Vater aber erhalten!

      Nur soviel sei gesagt: Meine Ex terrorisiert mich jetzt schon, nachdem sie mich sitzen lassen hat, seit dreieinhalb Jahren. Sie versucht alles mich zu zerstören. Die Justiz scheint ihr dabei Recht zu sprechen.

      Der Gipfel ist die Konto- und Lohnpfändung. Sie weis genau das ich am Ende bin. Ich kann nur hoffen das ich meinen Job behalten kann!

      Ich will doch nur endlich meine Ruhe! Und auch ein wenig Gerechtigkeit.

      Die Anwälte die ich bisher hatte, haben nur nach Aufforderung etwas unternommern. Und nur wenn ich es ihnen vorgekaut habe. Sollte es nicht so sein, dass die Anwälte alles erdenklich notwendige für mich unternehmen. Sie wissen doch genau was möglich ist und was nicht!

      Gruß Christian
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Westfale, jetzt werd ich langsam zornig.

      Nach dem, was Du hier schreibst, was Deine Anwältin getan hat, das war verdammt viel! Nur, die Urteile passen Dir nicht. Das soll vorkommen. Du hast immer noch nicht mitgeteilt, was im Urteil steht, ab wann die Verringerung des Unterhaltes greift. Du vermeidest also, hier über Fakten Infos zu geben, die wesentlich sind und eine vernünftige Beratung möglich machen würden. Vielleicht aus Furcht, dass man Dir dann sagen müsste, dass Du Unrecht hast? Oder warum sonst.

      Wechsele die Anwältin. Dann ist die wenigstens Dich als "Zuschussbetrieb" los. Denn die Anwältin hat sehr viel für Dich gearbeitet, unentgeltlich. Auch darüber gehst Du salopp hinweg.

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo evra,

      auf den Kosten sitzen bleiben? Ich habe von meiner Ex gerade die Konto- und Lohnpfändung ins Haus bekommen. Meine Existenz ist jetzt bereits vernichtet.

      Und nur wegen ihrem EU! Für die Kinder kann ich jetzt nicht mehr zahlen! Ich kann jetzt sowieso gar nichts mehr zahlen!

      Im Urteil steht nicht drin, ab wann das gilt(Scheidungsurteil). Nur das sie weniger bekommt.

      Bitte beachte das OLG-Urteil(6/2006) ist da schon 6 Monate alt. Scheidung(01/2007). Also kurz nach dem OLG-Urteil ist sie im Scheidungsverfahren aufgeflogen. Das sich ihr Einkommen verändert hat. Fast schon so als wäre das Absicht(Von ALG II nach ALG I). Vom OLG auf 246 Euro titulieren lassen und danach höheres Einkommen verschweigen. Ich soll dann schön brav 246 Euro fiktiv weiterzahlen. Merkt ja keiner!

      Im übrigen musst Du mir schon Zeit geben zu antworten!

      Ich denke wenn mein fiktives Einkommen gemindert wird, kann sich nicht zwangsweise zB. der KU erhöhen!

      Gruß

      P.S: Behalte doch bitte deine emotionalen Gefühle für dich. Ich finde es sehr unpassend mich hier unter Druck zu setzen!



      Gruß
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo,

      ich setze niemanden unter Druck. Nur, Du filterst die Infos. Gibst nur die rein, die für Dich günstig sind. Nun ja, und dann musst Du auch mit einer entsprechenden Reaktion rechnen. Also, wechsele den Anwalt, beantrage bei Gericht, dass die jetzige Anwältin entpflichtet wird, such Dir einen neuen, der das ganze zum Null_Tarif aufarbeitet. Und alles ist gut :D!

      Gruss
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo evra,

      nur soviel sei noch dazu gesagt:"Ich filtere keine Infos" Ich habe das Gefühl, das du meine Postings überhaupt nicht durchliest. Es ist alles geagt.

      Im übrigen bin ich nicht blöd. Ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren bedeutet doppelte Kosten. Beide Anwälte kassieren dann.


      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Westfale ()

    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo,

      ich bin nach der Bundeswehr(12 Jahre) und zwei Jahren anschließender Ausbildung, arbeitslos geworden. Sofort ALG II, obwohl ich noch nie arbeitslos war. So ist das halt mit Soldaten die gedient haben. In keinem meiner erlernten Berufe(3) habe ich Berufserfahrung. Zwei Berufe habe ich während meiner Dienstzeit in Abendschule erlernt.Das Fachabitur habe ich in einem Jahr gemacht.Ebenfalls während der Dienstzeit. Den Beruf den ich während meiner Wehrdienstzeit ausgeübt habe, übe ich nun auch im zivilen Leben aus. Nur mehr als 1050 Euro sind da nicht drin. Die Meinung des OLG weicht da erheblich ab. Die sind der Auffasung ich kann jederzeit 1300 netto verdienen. Ich habe als ich arbeitslos war in einem Jahr mehr als 220 Bewerbungen geschrieben. Das OLG interessiert das abe nicht. Sie zählen nur die schriftlichen Absagen. Wer sich um Arbeit bemüht und sich bewirbt, wird die Erfahrung gemacht haben wie ich. Bei vielleicht 100 Bewerbungen bekommt man in 10 Fällen überhaupt eine Antwort. Nur das aktzeptieren die Herren Richter nunmal nicht.

      Ich habe mir jahrelang den Arsch aufgerissen, um später nach der Wehrzeit meine Familie ernähren zu können. Ohne Erfolg wie man an der Trennung erkennen kann. Die Richter konnten meine Anstrengungen nicht erweichen.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Westfale ()

    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      hallo Westfale,

      mich hätte das in großes erstaunen versetzt, wenn's anders gewesen wäre

      Die Richter konnten meine Anstrengungen nicht erweichen.


      meinst du nicht, dass Deine Kinder mehr zum überleben brauchen als Lust, Liebe und heere Absichten? Im Moment ist es doch so, dass deine ex mehr oder weniger alles alleine leistet: Betreuung von zwei noch nicht mal schulpflichtigen Kindern + Finanzierung des Lebensunterhalts.

      Von meiner Riesterrente wollte die nix wissen


      Wie :D:D:D ?

      Bist Du darüber allen Ernstes empört :D ? Du sicherst doch nicht mal den Mindestunterhalt der Kinder; und da willst Du für dein Alter vorsorgen :D? Gute Idee :D

      Ich habe mir jahrelang den Arsch aufgerissen, um später nach der Wehrzeit meine Familie ernähren zu können. Ohne Erfolg wie man an der Trennung erkennen kann.


      Das heißt aber wohl nicht, dass Deine Ex schon während Ehezeiten alles alleine bewältigen musste :D , oder wie ist das zu verstehen?

      Vielleicht wollten die Richter einfach nur Deinen Bemühungen mehr Nachdruck verschaffen ? Man könnte schon irgendwie da auf die Idee kommen, dass das dann das Wunder bewirken könnte :D, meinst Du nicht?


      LG
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo,

      schade das es hier einige im Forum zu geben scheint, die nur das lesen was sie lesen möchten und nicht den Rest.

      Auch ich als Vater habe Rechte, die auch ich versuche zu nutzen. Einigen scheint das nicht zu gefallen. Die die sich jetzt angesprochen fühlen möchte ich bitten ihre kostbare Zeit anderweitig zu nutzen. Ich bin fest davon überzeugt das es noch viele ander hier im Forum gibt denen es genauso ergangen ist und an diese richte ich meine Bitte mir zu helfen.

      Im übrigen ist auch der Staat daran interessiert, dass ich mich für das Alter absichere. Es kann nämlich nicht sein, dass später die Kinder für mich aufkommen müssen.

      Meine Ex verdient 300 Euro mehr im Monat als ich, hat seit Jahren einen Lebensgefährten. Da ist es doch wohl normal wenn man vesucht vom EU in Höhe von 66 Euro loszukommen.

      Im übrigen wehre ich mich nicht dagegen KU zu leisten, niemand hier weis, das ich schon deutlich unter meinen Selbstbehalt gehe nur um meinen Kinder ihren Unterhalt zu gewähren.

      Ich möchte doch einmal diejenigen Mütter fragen, ob sie genauso wie ich obwohl ich zum Leben auch Geld benötige und dann von 750 Euro die Kinder jeden Monat 12 Tage mitversorgen und zwar bei mir im Haushalt ohne auch nur einen Cent dazu zu bekommen. Die Kinder von oben bis unten einzukleiden, weil die Kindesmutter den Kindern zum Wochenende und für den Urlaub ausser ihren Kuscheltieren nichts mitgibt.

      Ich bin nicht im Besitz von Lebensversicherungen, Aktienfonds und habe Akademiker als Eltern.

      Mir zu guterletzt noch das Konto und den Lohn pfändet um ihren EU einzutreiben, und mir im Anschluss mit einem Augenzwinckern die Kinder mitgibt und uns ein schönes Wochenende wünscht während sie freudestrahlend mit ihrem LG davonzischt.

      Gute Nacht Deutschland

      Und jetzt zu denen die mein Posting gelesen habe. Gebt mir bitte Antwort auf meine Fragen!

      Vielen Dank
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo, Westfale!

      Du schreibst:
      Geschieden rechtskräftig seit 01/2007 ...
      Ich bin fiktiv vom OLG Hamm mit 1332 Euro abgeurteilt worden, ...
      EU 246 Euro KU je 98 Euro. ...
      Wie oben beschrieben hatte der Richter am AG ihren Unterhalt seit 08/06 von 246 auf 66 runtergestuft. ...

      EU 66 Euro KU 98 Euro je Kind nach rechtkräftiger Scheidung 01/07
      Was heisst *der Richter hat den EU auf 66 runtergestuft*? Ging es da um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt? Und war das ein Urteil oder eine richterliche Meinungsaeusserung im Verhandlungstermin?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo Andreas*,

      06/2006 Urteil OLG Hamm
      TU 246 €
      KU je 98€

      Rechtskräftiges Scheidungsurtei 01/2007
      EU 66€
      KU je 98€

      Nachdem das OLG-Urteil rechtskräftig wurde, lief bereits der Scheidungsantrag. Das Urteil war sozusagen gerade gesprochen, da wechselte meine Ex(08/2006) von ALGII nach ALGI. Durch Zufall habe ich es gemerkt, weil die ARGE mir nun mitteilte, dass sie einen Titel vor dem OLG erwirkt habe und ich nun von 07/05 bis 08/2006 den TU in Höhe von monatlich 246 € zurück zahlen solle. Da sie ja nun kein ALGII mehr bekam wurde ich stutzig und ließ über den Anwalt erfragen wovon sie den nun lebe. Dabei kam heraus das sie nun ALGI und Wohngeld beziehe. Der Scheidungsrichter wertete ihre Einkünfte nun als anrechenbares Einkommen an. Zur Wiederholung seit 08/2006 hatte sie nun ein anrechenbares Einkommen. Im Scheidungsurteil steht nun geschreiben das sich ab 08/2006 nur noch ein Anspruch von 66 € errechnet. Mit Rechtskräftigkeit des Scheidungsurteils im Januar 2007 scheint das wohl auch erst zu fruchten. Also 6 Monate später. In der Pfändungssache steht es auch so geschreiben. Bis 01/2007 schulde ich 246 € und danach 66 €.

      Hätte mein Anwalt nicht sofort tätig werden sollen als sich die Einkünfte der Ex im August 2006 geändert haben und sofort noch während des Scheidungsverfahrens auf Abänderung klagen sollen. So muss ich für 6 Monate mehr zahlen als ihr zustünden.

      Ach ja meine jetzige Anwälitin ist für die Scheidung nicht zuständig gewesen. Ihr habe ich es überhaupt zu verdanken, dass sie PKH-Beschwerde für mich eingelegt hat.

      Gruß
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo,

      was soll eine Mutter mit 98,- € an Kindesunterhalt im Monat noch mitgeben? Verpflegungsgeld, oder wie?

      Aber das war hier nicht die Frage. Die Frage von Dir war, ob Du von Deiner RA in Stich gelassen worden bist, und das vermag ich bei dem Engagenment der Dame nicht zu erkennen. Beim besten Willen nicht.

      Selbst wenn man das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder öffnen könnte (was Du ja wohl willst), dann müsste man logischerweise auch den Unterhalt für die Kids neu berechnen. Und dann käme fast dasselbe raus, nur von Egegattenunterhalt auf Kindesunterhalt verschoben. Auch dann müsstest Du nachzahlen.

      Auch hast Du uns hier bis jetzt keine Erklärung dafür gegeben, wieso Du den Tenor der Urteile nicht lesen konntest. Da steht nämlich das Datum, ab wann was zu zahlen ist, drin.

      Gruss
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo, Westfale!

      Du schreibst, was ich erahnte ;) :
      06/2006 Urteil OLG Hamm
      TU 246 € ...
      Rechtskräftiges Scheidungsurtei 01/2007
      EU 66€
      TU und EU sind naemlich zwei verschiedene Dinge. Waehrend am OLG der TU rechtskraeftig ausgeurteilt wurde und damit Rechtsgueltigkeit bis zur Rechtskraft der Scheidung hat (es sei denn, dass vorher TU-Abaenderungsklage eingereicht wird), haben die PKH-*Ueberlegungen* zum EU keinerlei Auswirkungen auf den ausgeurteilten TU.

      Im vergangenen Jahr haette also ueberprueft werden muessen, ob die PKH-Erwaegungen zu Deinen bereinigten Einkommen auch Auswirkungen auf die lfd. TU-Zahlungen haette haben koennen. Ggf. waere bei Erfolgsaussicht sofort eine Abaenderungsklage einzureichen gewesen.

      Da Du aber fuer TU und EU offenbar zwei RA hattest, scheint mir die Regressfrage ins Leere zu gehen, da die Scheidungsanwaeltin nicht die TU-Klage bearbeitete.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Vom Anwalt im Stich gelassen?

      Hallo evra,

      ich kann die Verbitterung schon ein wenig verstehen, gleichwohl die Gesetze nun mal sind wie sie sind.
      Nichtsdestotrotz hat die KM nicht nur die 98€ pro Kind, sondern auch das KG in Höhe von 308€ und sie hat einen neuen LG, der nicht unerheblich zu weniger lebenshaltungskosten für sie beiträgt.
      Unabhängig davon wäre Westfale ja bereit mehr Unterhalt zu zahlen, zumindest würde er, wenn ich ihn richtig verstehe, die 66€ sofort für die Kinder einsetzten.
      Ich finde es nicht gut, wenn hier gleich so böse geantwortet wird,-es gibt die emotionale Seite eben genauso wie die rechtliche (das ist auch an dich agatha.)
      Viele Menschen verdienen trotz Vollzeitjob kaum noch genug bei stetig steigenden Lebenshaltungskosten um den Unterhaltsansprüchen, die nun mal da sind gerecht zu werden.(Was jetzt bitte nicht so ausgelegt werden soll, dass ich die Zahlungsverpflichtugn, die sich für mich aber vor allem gegenüber der Kinder ergibt anzweifle!!)
      Wie auch immer, es geht doch auch anders oder etwa nicht ?
      LG
      papu