Zugewinn bei Prozesskostenhilfe

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    • Zugewinn bei Prozesskostenhilfe

      Hallo liebe Forenteilnehmer,

      habe eine Frage zum Zugewinn.

      Meine Ex-Frau ist bei der Scheidung (Feb07)Prozesskostenhilfe bewilligt worden,
      trotz eigenem Einkommen von 1100 Euro, TU 300 Euro, KU 654 Euro+ Kindergeld 300 Euro

      Sie beantragt nun auch für die Revision im September Prozesskostenhilfe. Wie wirkt sich dier Zugewinn aus, sie hat im Dez06 5000 Euro bekommen und bekommt jetzt Ende Juli07 wieder 5000 Euro von mir? Kann ich diese Fakten auch nach der Revision anbringen, glaube nicht, dass sie es angegeben hat.

      Vielen Dank für Eure Einschätzungen!!

      Mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Zugewinn bei Prozesskostenhilfe

      Hallo Evra,
      dafür muss dann der Staat aufkommen.

      Sie fliegt also wieder, wie im letzten Jahr in Urlaub, alleine davon könnte sie die Gerichtskosten bezahlen und der Staat finanziert das??

      Ich hingegen habe schon 12000 Euro von meine Geschwistern geliehen, bin trotzdem am Dispositionslimit und bekomme keine Prozeskkostenhilfe:-(

      Nun konkret, wieviel darf sie denn besitzen, muss sie den Zugewinn angeben und kann ich noch nach der Revision eine Überprüfung in Gang setzen.

      Wie komme ich an den Antrag, habe ich kein Recht diesen zu sichten?

      Mfg

      Heinz

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Zugewinn bei Prozesskostenhilfe

      Nein, Du hast keinen Anspruch auf den Antrag. Du wirst allgemein zur Stellungnahme aufgefordert, die kannst Du abgeben oder auch nicht. Da kannst Du ja die beiden Zahlungen einbringen. Aber letztlich ist es einerlei, ob sie in den Urlaub flliegt. Niemand muss Rückstellungen für einen möglichen Prozess machen. Es werden halt die Ausgaben (incl. Schulden, Versicherungen, PKW-Kosten u.s.w.) angeschaut. Und dann wird entschieden, einerlei, ob sie vom Geld, was übrig bleibt, in den Urlaub fliegt, oder sonst was macht.

      Gruss
    • RE: Zugewinn bei Prozesskostenhilfe

      Hallo Evra,

      und auch jetzt, da sie 5000 Euro bekommt muss sie nicht die Prozesskosten für die erste Instanz zurückbezahlen?
      Der Staat ist ja doch grosszügig und verschenkt Geld!!
      Ich dachte man muss bis zu 2 Jahren nach Prozessende noch nachbezahlen, wenn man zu Geld kommt?


      Wann werde ich denn dazu gefragt, dies wurde in der ersten Instanz von der Hauptverhandlung abgekoppelt?

      An welche Stelle muss ich mich richten, um es überprüfen zu lassen?

      Mfg

      Heinz
    • RE: Zugewinn bei Prozesskostenhilfe

      Hallo,

      nein, man muss bis zu 4 Jahre hinterher zurückzahlen. Der Staat meldet sich schon, keine Angst. Nur: Ganz klar, nochmals. Man kann in gewissem Umfang auch Ersparnisse haben.

      Gruss