.....stimmt das?

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    • .....stimmt das?

      Hallo zusammen

      Ich habe wieder etwas herumgelesen und bin auf folgendes gestossen.

      Kann es sein,daß wenn nur ein Elternteil KU bzw.Volljährigenunterhalt zahlt,weil die KM nicht zahlen kann,ich nur den Betrag laut DT berappen müsste?




      Gruß
      Malti
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo Malti,

      jein, wenn Du keinen weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet bist, kann um bis zu 2 Stufen der DT angehoben werden, im weiteren ist es je nach OLG unterschiedlich bei der Berücksichtigung wenn Volljährige einen eigenen Hausstand aufweisen.
      Also mal ein bißchen mehr Fakten und wir können das Ganze auch besser einschätzen!
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo

      Erstmal dankeschön für die Antworten.
      Also die Tochter ist 18,hat eigene Wohnung,macht momentan das Abi, die Mutter kann wegen 2 kl.Kindern nicht arbeiten.
      Ich zahle keinen weiteren Kinder.
      Meine Tochter lebt in Erfurt und geht auch dort zur Schule.
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      hallo Malti,

      sie kann doch Bafög oder Schülerbafög beantragen und dann noch abzg. Kindergeld, das ist der Zahlbetrag. Aber die Fakten fehlen noch. Dein Einkommen, berufsbed. Aufw. Fahrtkosten, Beamter? KV/PV, wie alt sind. Was ist mit der Mutter? geschieden ? TU?

      Auf jeden Fall hat sie Bafög zu beantragen, und ab vollj. ist die Mutter auch zum Barunterhalt verpflichet!

      gruß
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo Hoffnung

      Das wurde alles schon soweit berechnet.Ich bin aber einfach nicht zufrieden,daß ich alleine die Sache zahlen soll.
      Meine EX ist schon lange wieder verheiratet und hat eben 2 Kinder mit dem jetztigen Mann (3 U. 4 Jahre alt).
      Da meine Tochter nicht privilligiertist (sie ist 18,lebt aber in eigener Bude),muss sich meine EX nicht um Arbeit umsehn (Erwerbsobliegenheit).
      Ich verdiene bereinigt 1452 .-€,meine Ex nichts.
      Meine Tochter bekommt das volle Kindergeld und ca 100.-€ BaföG.

      Um Auskunft muss ich immer wieder kämpfen.
      Ich habe mit meiner Tochter seit ihrem 4 Lebensjahr nur ab und an Kontakt via Mail .


      Gruß
      Malti
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      hallo malti,

      wenn deine Ex wieder verheir. ist, dann ist der neue Mann ihr zum Unterhalt verpflichet, da sie ja ihre Kinder zu betreuen hat, wie hoch der ist, weis ich nicht, dann stünde ihr ja auch noch fiktiv Kindesunterhalt zu. Da die Kinder 3 und 4 sind, kann ihr zugemutet werden teilzeit zu arbeiten, um ihren Unterhaltspflichten nachzukommen. Sie hat außperdem Wohnvorteil, durch neuen Partner. Dann müsste man das Einkommen des neuen Partners wissen und alles herausrechnen, beim Bafög müsste das doch mit angegeben werden, Unterhaltsverpflichtungen anderen gegenüber. D. h. als deine Tochter Bafög-Ant. gest. hat, muss die Mutter empfan. Unterhaltsleist. eintragen, da gibt es so einen Betragxxxx, der ansieht, wenn die Mutter mit neuem Partner liiert ist.....

      Du kannst sie ja auch auffordern um Offenlegung der finanz. Verh. alle 2 Jahre, haben bestimmt auch die Männer die Möglichkeit, bzw. deine Tochter mal fragen was der neue Partner den berufl . macht.

      Außerdem sind kids im Kindergartenf. alter und ihr kann auf jedenfall eine Besch. von 20 Std. zugem. werden, notfalls kann man die Einkünfte auch best. fiktiv anrechnen. Bei den Männern wird ja auch verlangt, ggfs. eine Nebenbesch. zu suchen um deren Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Schau dir mal den Bafög Antra noch mal genauer an.

      gruß
    • RE: .....stimmt das?

      Nun Malti,

      so kurz und ruppig, wie Du gefragt hast, da musst Du Dich nicht wundern, wenn Du keine Antworten bekommst. Nochmals ganz klar:

      Die Tochter lebt nicht mehr zu Hause. Ist also auch nicht mehr priviligiert. Damit bist Du dran. Wobei Du das Kindergeld und BAFÖG voll in die Unterhaltsberechnung einfliessen lassen kannst. Und nach dem ABI sieht ja schon wieder alles anders aus. Studenten-BAFÖG ist höher, wenn sie eine Ausbildung macht, ist die Vergütung überwiegend anzurechnen ....was will die Kleine denn nach dem ABI so machen?

      Gruss
    • RE: .....stimmt das?

      Ach hoffnung,

      Du vermischt mal wieder öffentliches Recht mit Familienrecht. Das Formblatt für BAFÖG sieht weder Unterhalt für Kids vor (mit Ausnahme des BAFÖG-Berechtigten), noch einen familienrechtlichen Wohnvorteil. Da heisst es schlicht und ergreifend: "positive Einkünfte aus .....selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, aus Rentenversicherungen". Ende der Geschichte.

      Und ihr steht auch kein fiktiver Kindesunterhalt zu (was immer Du meinst). Die Eltern sorgen gemeinsam für die Kids. Und die Mutter muss nicht arbeiten. Wo, um Himmels willen, nimmst Du die Info her, dass eine verheiratete Frau für ein nicht priviligiertes Kind arbeiten muss, sei es nun mit Kleinkindern oder ohne? Die einzige Frage wäre die nach Anrechnung des Taschengeldes. Aber das geht auch nur bei priviligierten Kids!

      Und für nicht priviligierte Kids müssen Männer auch nicht eine Nebenbeschäftigung suchen!

      Bitte, nimm es mir nicht übel, aber soviel geballtes Halbwissen, was dann als Rat ausgesprochen gefährlich ist, habe ich hier selten erlebt.

      Das kann für den Threaderöffner sehr teuer werden, wenn er sich danach richtet.

      Er soll einfach abwarten, was die Tochter jetzt machen wird, und dann sieht man weiter.

      Gruss
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo Hoffnung

      Im BaföG-Bescheid von 31.07.2006 steht drin:

      Grundbedarf 348.-€ + Internatskosten von 64.-€ =412.-€

      Förderungsbetrag war dann 66.-€

      Einkünfte des Vaters 2778,58
      Einkünfte der Mutter 369,25

      abzüglich Steuern und soz.Sicherung

      Vater:1651,05
      Mutter:321,61
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      Hi evra

      Sie macht das ABI an einem Berufsbildenden Gymnasium.

      Sie kann den Gestaltungstechnischen Assistenten machen und gleichzeitig das ABI.
      Was sie definitv danach machen will weiß ich als letzter.
      Wenn überhaupt.

      Ich habe keine Kontrolle über die ganzen Sachen.

      Gruß
      Malti
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      hallo Malti,

      forderungsbed. 66 Euro, ist das der den du an Kindesunterhalt zahlst? oder wo kommt der her?
      Wieviel ist als darlehen und als anrechenbares Einkommen vom Vater zu sehen?

      Grundbedarf 348.-€ + Internatskosten von 64.-€ =412.-€

      Förderungsbetrag war dann 66.-€

      412 teilen sich doch auf .

      Wenn du nur 66 zahlst, dann versteh ich nicht warum dich aufregst ist doch nicht viel!
      gruß
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo zusammen,

      bevor jetzt über einzelne Zahlen im BAföG-Bescheid diskutiert, möchte ich mitteilen, dass lediglich ein einziger Betrag familienrechtlich relevant ist und zwar der Leistungsbetrag den der Antragsteller erhält, alle andere Zahlen, Beträge und Berechnung sind für das Familienrecht überhaupt nicht maßgeblich.
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo!

      @hoffnung:
      Nennt sich Unterhalt Förderungsbetrag?

      Die 66 Euro ist der Betrag den sie als Bafög erhält.

      Schreib doch nur, wenn du mindestens zu 99 % sicher bist, das es auch zutrifft was du schreibst.

      Sie kann den Gestaltungstechnischen Assistenten machen und gleichzeitig das ABI.


      Die Berufsausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin dauert normalerweise 2 Jahre - in Verbindung mit der Fachhochschulreife 3 Jahre.

      Kann deine Tochter auch in den Ferienzeiten/Wochenende im Internat bleiben?

      Vielleicht machst du noch Angaben über Ehefrau (Einkommen) und ob weitere leibliche Kinder vorhanden sind.

      Grüße,
      kosmos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kosmos25 ()

    • RE: .....stimmt das?

      Hallo Kosmos

      Wie ich weiter oben schon geschrieben habe,hat meine EX kein Einkommen.
      Meine Tochter bleibt klar nicht in den Ferien in Erfurt, wohnt in einer WG und nicht im Internat.
      Ich habe keine weiteren Kinder.

      Gruß
      Malti
      Es kann nur noch besser kommen