.....stimmt das?

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    • RE: .....stimmt das?

      hallo ,

      Unterhalt zahle ich 362.- Euronen.
      Grundbedarf 348.-€ + Internatskosten von 64.-€ =412.-€
      Natürlich sind die 66.-€ BaföG

      650 Bedarf

      412 Bafög bedarf, davon 66 Bafög

      412-66=346 Unterhalt ./. 154 =192

      Ich blicke nicht durch bei dir?
      650 ist der Anspruch allg.

      66+154+346=566
      348+346= 694
      Dann zahlst du zuviel Unterhalt von deinen 346kannst ja noch 154 KG abziehen .

      ich kann nicht mehr, ist reines rätselraten, also ich glaube, dass du zuviel Kindesunterhalt zahlst

      gruß
    • RE: .....stimmt das?

      Hi Hoffnung

      Ich hab niemals was von 650.-€ Bedarf geschrieben.

      Meine Tochter ist 18 nicht priviligiert und wohnt in einer WG im Osten.

      Im Westen wäre ihr Bedarf 640.-€
      Im Osten eben 590.-€.

      Was ist hier bitte irreführend?
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      hoffnung,

      der BAFÖG-Grundbedarf ist öffentliches Recht, nicht Familienrecht. Sag mal, liest Du eigentlich, was andere hier schreiben, und versuchst vielleicht auch mal, das zu verstehen? Hat mit Familienrecht nichts zu tun. hat doch Schäng schön dargestellt.

      Gruss
    • RE: .....stimmt das?

      Gott oh Gott,

      was ein durcheinander.

      Tut mir leid Malti, dass dein Hilferuf nicht wirklich bedient werden konnte.

      Eigentlich sollte hier im Forum mehr Geduld inhalten........tut mir leid.


      Lasona
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: .....stimmt das?

      Malti,

      wir kommen ganz sicherlich fundiert auf Dich zurück. Keine Angst. Aber leider waren wir so damit beschäftigt, hier Unheil und Missverständnisse zu vermeiden, dass Deine Frage letztlich unterging. Gib uns ein bisschen Zeit zum Luft holen, einverstanden?

      LG
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo Malti,

      so, habe meine Gehirnwindungen wieder sortiert.

      Also der Bedarf einer Volljährigen mit eigenem Hausstand ist laut dem zuständigen OLG Thüringen 590€.
      Davon werden das BAföG und das Kindergeld voll in Abzug gebracht:

      590 - 154 - 66 = 370€ zu deckender Restbedarf

      Inwieweit die Internatskosten zusätzlich als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, hängt davon ab, wofür dieser Betrag geleistet wird. Wenn es ein Essensbeitrag ist, dürfte er meines Wissens nicht als Mehrbedarf gelten, anders sehe es aus wenn es z.B. eine übliche Internatsgebühr ist.
      Aber wieso besucht sie ein Internat? Hast Du diesem Besuch zugestimmt? Bist Du weiteren Personen unterhaltspflichtig? In welchem OLG-Bezirk wohnst Du?
    • RE: .....stimmt das?

      Hallo Schäng und guten Morgen

      Naja, das mit der Unterhaltshöhe von 370.-€ ist schon in Ordnung.Ich
      zahle ja wie schon geschrieben 362.-€.

      Meine generelle Frage ist doch aber,ob ich dann als alleinig Unterhaltspflichtiger nicht den Betrag aus der DT zahlen müsste (dürfte)?
      Das wäre m.E. etwas weniger. =)

      Achso,ich wohne in Bamberg.
      Meine Tochter ist vor ca.4 Jahren in den Osten mit ihrer Mutter und ihrem jetztigen Mann.
      Sie geht eben in Erfurt in dieses Gymnasium und wohnt dort in einer WG (angeblich).
      Zu ihrem Elternhaus wären das einfach 60 km nach Erfurt.



      Gruß
      Malti
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      Malti,

      das Kind lebt nicht mehr zu Hause, dem hat Schäng in seiner Stellungnahme Rechnung getragen.

      Leider spielt es bei Dir keine Rolle, dass Du alleine zahlen musst, eben weil das Kind nicht mehr priviligiert ist.

      Aber, nach Beendigung der Schule ist auf jeden Fall neu zu rechnen.

      Gruss
    • RE: .....stimmt das?

      Danke Euch nochmal

      @evra
      Sicherlich,ich glaub das ja auch.
      Nur gerecht find ich das nicht.
      Ich hab eh keinerlei Kontrolle was da wirklich abgeht.
      Meine Tochter wohnt zwar angeblich in Erfurt in einer WG,aber im Einwohnermeldeamt ist sie nicht gemeldet!?
      Dann wurde bei der Unterhaltsberechnung kein fiktives Einkommen der KM berechnet,weil sie ja wieder verheiratet ist usw. usf.

      Aber egal ich muss einfach glauben was die mir alle Schaltjahre mal vom Osten her erzählen(BaföG-Bescheid,Steuereklärung usw.)

      Ich danke euch nochmal rechtherzlich

      Malti
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      Malti,

      Du solltest jetzt allerdings schon einen freundlichen Brief an die Tochter schreiben, sie unter Fristsetzung bitten, Dir mitzuteilen, was sie denn so nach dem Abi zu tun gedenkt. Studium (dann dürfte BAFÖG deutlich höher sein als jetzt), oder aber Ausbildung. Auch dann verringert sich Dein Zahlbetrag.

      Gruss
    • RE: .....stimmt das?

      Ach evra

      Wenn sie dann die Frist nicht einhällt,oder irgendeinen Käse schreibt,der hinten und vorne nicht stimmt?

      Dann muss ich zum RA rennen und Briefchen schreiben lassen für viel viel Geld?

      Immer wieder mal resigniere ich ..............und das ist eben im Moment.
      Sie schreib mir via Mail eben wirklich nur wenn sie irgendeinen Wisch von mir braucht.
      Sei es Einkommensnachweis oder BaföGzeugs...egal.
      Sie meldet sich eben nur dann.
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      Na Malti,

      wir haben jetzt doch eine völlig neue Situation. Weise sie vielleicht noch in dem Brief freundlich darauf hin, dass sie bei Nicht-Beibringen der Unterlagen durchaus den Anspruch auf Unterhalt von Dir verwirken kann. Da brauchst Du keinen Anwalt zu, das kannst Du auch alleine.

      Gruss
    • RE: .....stimmt das?

      Liebe evra

      Meine liebe Tochter hat sich erst mit 18 einen Titel "anfertigen"lassen.
      Das sagt doch alles 8o
      Ja ja,du hast richtig gelesen.Ich zahlte ohne Titel ab ihren 4ten Lebensjahr Unterhalt und mit 18 kam sie und verlangte,daß ich beim JA einen Titel mache.
      Es kann nur noch besser kommen
    • RE: .....stimmt das?

      Malti,

      darauf hat sie einen Anspruch. Nur, mal ganz klar: Jetzt ändern sich die Verhältnisse grundlegend. Da hilft dann auch der Titel nicht mehr, den kannst Du dann abändern lassen. Also, schreib den Brief, wie ich Dir vorgeschlagen habe, und dann sieht man weiter.

      Gruss