Hallo liebe Forengemeinde,
da Ihr mir ja schon viele gute Tipps gegeben habt, frage ich heute mal für eine Freundin:
Sie hat dieser Tage von einem ihrer Kinder erfahren, dass ihr Vater (schon weit über 70J) in einer anderen deutschen Stadt noch eine weitere kleine Familie hat. Montags bis mittwochs ist er wohl immer bei ihrer Mutter (seine Ehefrau) und den Rest der Woche bei dieser anderen Frau. Die Beziehung besteht wahrscheinlich schon seit über 15J, er war wohl der Scheidungsgrund (der Ex dieser Frau war ein sehr guter Freund dieses Mannes und ist es seitdem nicht mehr). Es gibt da auch ein etwa 12J altes Kind. Auf der Geburtsurkunde (die aus irgendwelchen Gründen offen herumlag) steht allerdings "Vater unbekannt".
Nun möchte meine Freundin natürlich wissen, wie es denn im Falle des Todes ihres Vaters aussieht. Die Eltern haben ein Testament gemacht, wo sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dieses Testament ist zu Beginn der Ehe entstanden, also noch bevor meine Freundin und ihre Geschwister auf der Welt waren. Die Frage ist nun: Könnte dieses Kind (respektive die Mutter für ihr Kind) einen Erbanspruch stellen? Wie hoch wäre denn der Anteil?
LG und vielen Dank Alina
da Ihr mir ja schon viele gute Tipps gegeben habt, frage ich heute mal für eine Freundin:
Sie hat dieser Tage von einem ihrer Kinder erfahren, dass ihr Vater (schon weit über 70J) in einer anderen deutschen Stadt noch eine weitere kleine Familie hat. Montags bis mittwochs ist er wohl immer bei ihrer Mutter (seine Ehefrau) und den Rest der Woche bei dieser anderen Frau. Die Beziehung besteht wahrscheinlich schon seit über 15J, er war wohl der Scheidungsgrund (der Ex dieser Frau war ein sehr guter Freund dieses Mannes und ist es seitdem nicht mehr). Es gibt da auch ein etwa 12J altes Kind. Auf der Geburtsurkunde (die aus irgendwelchen Gründen offen herumlag) steht allerdings "Vater unbekannt".
Nun möchte meine Freundin natürlich wissen, wie es denn im Falle des Todes ihres Vaters aussieht. Die Eltern haben ein Testament gemacht, wo sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dieses Testament ist zu Beginn der Ehe entstanden, also noch bevor meine Freundin und ihre Geschwister auf der Welt waren. Die Frage ist nun: Könnte dieses Kind (respektive die Mutter für ihr Kind) einen Erbanspruch stellen? Wie hoch wäre denn der Anteil?
LG und vielen Dank Alina
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