Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

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    • Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Ich will nicht hoffen das das eintritt aber ich muss vorsorgen. Leider! Was ist wenn ich sterbe? Wer bekommt das Sorgerecht für meine 13 mon. Tochter (ich habe das alleinige Sorgerecht!)? Ich bin nicht mit dem Vater verheiratet, sind getrennt seit 3/07, er kümmert sich nicht, zahlt keinen Unterhalt etc. Und ich weiß das er sich nie um sie kümmern könnte und nachdem er krumme Sachen gemacht hat will ich das auch verhindern. Kann ich es irgendwie veranlassen das meine Eltern das Sorgerecht für mein Tochter bekommen? Kann man das Umgangsrecht unterbinden oder hat der Vater des Kindes das immer egal was er so angestellt hat?
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Hallo Unhappy25,

      Umgangsrecht ist das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.

      Die Eltern haben die Pflicht, dieses Recht zu wahren und zu pflegen.

      Du kannst das Recht Eures Kindes nicht einfach so unterbinden.

      Wie ist denn die bisherige Regelung? Warum zahlt er keinen (Kindes-?)nterhalt? Welche krummn Sachen hat er gemacht?

      All das ist wichtig zu wissen, um eine Einschätzung und Meinungsabgabe liefern zu können.

      LG
      Wolfsfrau

      P.S.: wir pflegen hier ein gewisses Niveau, welches sich in Anrede und Grußformel niederschlägt, berücksichtige dies bitte zukünftig.
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Hallo Wolfsfrau,

      vielen dank für deine Antwort.

      Ich habe da wohl was missverstanden mit dem Umgangsrecht. Ich dachte das wäre das Recht des Vater.

      Der Vater nimmt seine Pflicht aus Geldmangel wie er sagt nicht wahr (wir leben nun 300 km voneinander entfernt).Ich will schon das sie Kontakt zu ihrem Vater hat aber nachdem er sich eigentlich so gut wie gar nicht für sie interessiert denke ich das es vllt. besser ist wenn er es ganz lässt und nicht nur sporadisch.

      Also er hatte zugestimmt für sein Kind Unterhalt zu zahlen. Das war nur eine schrfitliche Zusage von ihm. Er zahlt keinen Unterhalt weil seine Ausgaben die Einnahmen übersteigen-so sein Wortlaut. Krumme Sachen: Unerlaubte Substanzen verkauft und genommen.

      Ich hoffe das ich jetzt genauere Infos liefern konnte und bin sehr dankbar für eine erneute Antwort.

      LG Unhappy
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Hallo Unhappy25,

      meine Meinung:

      Nein, sporadischer Umgang mit dem Vater ist immer noch besser, als gar kein Umgang.

      Du bist sogar gesetzlich verpflichtet, den Umgang mit dem Vater zu unterstützen, bitte tue dies für Eure Tochter. Nicht für dich, nicht für den Vater, aber für Euer Kind.


      LG
      Wolfsfrau
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Wolfsfrau,

      ich habe nur langsam keine Kraft mehr ihm immer hinterherzurennen. Er meinte ja auch schon zu mir das ich ihn mit meiner Frage "Wann er seine Tochter besucht" unter Druck setze. Was soll ich denn machen wenn ihm anscheinend alles wichtiger ist als sein Kind? Irgendwann habe ich auch keine Kraft mehr. Wir wohnen jetzt schon seit 4 Monaten alleine und er hat es gerade mal 2 mal geschafft auch fast ein 3. mal aber da habe ich ihn auf der Strecke nach Hause geschickt weil ich seine Unzuverlässigkeit zum piepen finde. Er kommt andauernd zu spät. Zu ihrem Geburtstag war er 5 minuten da, dann ist er gefahren weil er das alles nicht aushalten konnten-nur weil ich eine Antwort auf meine Frage wollte warum man sich nie auf ihn verlassen kann. Er fühlte sich dann man wieder als Opfer und fuhr weg.Was soll ich ihr denn sagen, wenn sie es mal besser versteht, warum ihr Vater immer zu spät kommt?

      Aber was ist mit meiner Frage, wenn ich sterben sollte wer dann das Sorgerecht bekommt?

      Gruß Unhappy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Unhappy25 ()

    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Halllo,

      ich würde mich einmal an das Jugenadamt wenden. Natürlich hat der KV das Recht auf Umgang mit dem Kind, aber meines Erachtens nach bist Du nicht verpflichtet, ihm hinterher zu rennen, wenn er dieses Recht nicht in Anspruch nehmen will. Kann er nicht zahlen, tritt das Jugendamt in Vorleistung und versucht sich dann das Geld von ihm zu holen.

      Da Du das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen hast, ist es ja wohl auch so, dass das Jugendamt sich sicher war, dass er als Sorgeberechtigter nicht in Frage kommt.

      Aber zu Deiner Frage: Im Falle Deines Todes tritt das Jugendamt erst einmal als gesetzlicher Vormund ein. Es wird dann nach Abwägung entscheiden, ob es Vormund bleibt und das Kind in eine Pflegefamilie kommt, zu seinem Vater oder zu sonstigen Familienmitgliedern. Du kannst testamentarisch einen Vormund bestimmen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das rechtlich eine Wirkung hätte. Das müsstest Du einen im Familienrecht bewanderten Anwalt fragem (vielleicht gibt es hier auch einen im Forun).

      LG und alles Gute Alina
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Hallo zusammen,

      zur allg. Kenntnisnahme:

      BGB § 1680
      Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

      (1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

      (2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

      (3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Hallo Schäng,

      vielen Dank für den Gesetzesauszug. Das wäre furchtbar wenn der KV seine Tochter aufnehmen müsste. Wie kann ich das verhindern? Ich habe ja nunmal auch Gründe warum ich nicht möchte das unser Kind bei ihrem Vater aufwächst. Es wäre toll wenn es nicht so und alles Friedefreude Eierkuchen wäre! Ist es besser einige Sachen aufzuschreiben über den KV, denn wie soll das Famieliengericht sonst entscheiden können was gut ist für meine Tochter?!
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      hallo Unhappy,

      ich denke mal, man sollte hier ganz klar zwischen Umgang und der kritischen Frage, wer im schlimmsten Fall für das Kind sorgen soll, unterscheiden.

      Ich finde es gut, dass Du Dir die Gedanken machst, die sich eigentlich jedes alleinerziehendes Elternteil machen sollte. Nun zur Sache: Hinterlege schriftlich (einem Testament gleich) Deine Vorstellungen für den Fall, dass Du nicht mehr in der Lage sein solltest, für das Kind zu sorgen. Kann ja auch ein schwerer Unfall sein, mit Koma oder so. Definier, ab wann jemand anderes einspringen sollte. So, von dieser Verfügung (die allerdings lediglich eine Orientierungshilfe für das Gericht ist), erstellst Du handschriftlich mehrere Originale. Eines ist dann bei den Grosseltern (ganz wichtig), eines bei Dir, eines vielleicht noch bei einer dritten Person Deines Vertrauens.

      Gruss
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      hallo unhappy,

      meines wissens kann ein allein sorgeberechtigter elternteil auch vorsorgen für den fall seines eigenen todes
      also auch z. B. bestimmte personen ausschließen und natürlich auch vorschlagen
      hat man gegenüber z. B. dem leiblichen vater bedenken, dass dieser nicht für das kind sorgen sollte / kann, muss man diese ausreichend begründet darlegen und mindestens im abstand von 2 jahren aktualisieren
      was evra vorschlägt ist grundsätzlich richtig
      man sollte jedoch zu einem notar gehen
      (die gebühr richtet sich nach dem einkommen, ab ca. 35 €)

      ich kenne deine beweggründe nicht, die tun auch nicht so viel zur sache
      bedenke bitte! bzw. vergiß nie, deinem kind zu sagen wer der vater ist, be- und verurteile ihn nie aus deiner sicht, erzähle deinem kind von seinen guten seiten, z. B. warum du dich in ihn verliebt hast ...
      jedes kind braucht seine "zweite" seite
      glaub mir, ich weiß wovon ich rede - und es ist wohl in deinem fall schwer, weil euer kind noch recht klein ist - viel glück!

      grüße von himmelblau
      himmelblau
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Himmelblau,

      nochmals ganz klar: Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann den anderen Elternteil nicht rechtsverbindlich ausschlagen. Er kann lediglich vorschlagen, und seine Beweggründe darlegen. Ist natürlich eine Entscheidungshilfe. Mehr aber auch nicht.

      Gruss
    • RE: Wer bekommt Sorgrecht bei Tod...?

      Hallo, Alina!

      Du schreibst:
      Du kannst testamentarisch einen Vormund bestimmen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das rechtlich eine Wirkung hätte.
      Nein, da das Sorgerecht nicht vererbbar ist, kann auch testamentarisch kein Sorgerecht *verteilt* werden. Lediglich im Rahmen der von Dir genannten Pruefung (durch das FamG, nicht JA!) werden die Vorstellungen der Threadstarterin (nicht unbedingt entscheidungsleitend) zu wuerdigen sein.

      Fuer ernsthafte Erkrankungen und Folgeerscheinungen (zB Wachkoma) kann der ASR-Elternteil auch Vollmachten erteilen - aehnlich der Patientenverfuegung.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.