Unterhalt nicht angesetzt

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    • Unterhalt nicht angesetzt

      Hallo,

      ich habe wiedermal eine rechtliche Frage.

      Da es bei der Steuererklärung 2005 einen Streit mit der EXfrau gab, bei dem Sie unter anderen die Anlage nicht unterschreiben wollte und dann den Steuernachteil bar haben wollte ohne Quittung usw, hatte sich mein LG entschieden, dieses Jahr ( für 2006) den Ehegattenunterhalt nicht anzugeben.
      Defakto hat er also zwar eine kleinere Steuerrückersattung bekommen, weil der den Ehegattenunterhalt nicht angegeben hat, aber er hatte den ganzen Ärger nicht.

      Jetzt meldete sich seine EX ( bekam letztes Jahr nur Bafög und macht keine Steuer) und fragte ob Sie die Anlage nicht mitunterschreiben muss.
      Als Sie erfuhr, dass er alles schon gemacht hat, meldete Sie sich einige Tage später wieder und wies ihn darauf hin, dass er somit weniger Rückerstattung bekäme und somit sein Gehalt nach unten geregelt hätte und dagegen will sie vor gehen.

      Was kann jetzt passieren???

      Der Bescheid ist schon 3 Monate alt und kann nicht mehr widerrufen werden.
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Unterhalt nicht angesetzt

      upss, der Beitrag hätte unter Steuer gesollt.
      Pardon.
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Unterhalt nicht angesetzt

      Hallo,

      mal eine Gegenfrage:

      Warum hat dein LG den EU nicht als aussergewöhnliche Belastung bis zu 7.188,- Euro (ggf. gekürzt gegen Einkommen der Ex) jährlich nach § 33 a Absatz 1 EStG absetzen lassen? Dafür braucht er meineswissens keine Zustimmung der Ex.

      Gruss.
      Peter
    • RE: Unterhalt nicht angesetzt

      Hallo,


      gute Frage. Davon haben wir noch etwas gehört.
      Es kann natürlich sein, dass der Steuerberater dies getan hat.
      Da müsste ich die Unterlagen genauer anschauen.

      Aber wissen tun wir davon nichts.

      Sie erhält zur Zeit noch Trennungsunterhalt 120,00 Eur wg gemeinschaftler Schulden. Also ist es sowieso 1200,00 Eur im Jahr gewesen.

      Die Frage ist nur, was kann sie jetzt noch tun?
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.