Unterhaltsanspruch der 2. Ehefrau

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    • Unterhaltsanspruch der 2. Ehefrau

      Ich habe jetzt viel gelesen, werde aber nicht so richtig schlau. Ich bin zum 2. Mal (seit 5 Jahren) verheiratet und wir erwarten unser 2. gemeinsames Kind (1. Kind 3 Jahre). Meine Frau arbeitet - wie ich auch - in Vollzeit. Allerdings müssen wir natürlich die Betreuung der beiden Kinder organisieren, was nicht ohne finanziellen Aufwand geht.

      Aus erster Ehe (10 Jahre inkl. Trennungsjahr) habe ich 2 Kinder (11 und 14) für die ich natürlich Unterhalt bezahle. Ebenfalls bezahle ich Ehegattenunterhalt. Meine Ex arbeitet nicht, die beiden Kinder sind fast jedes WE und annähernd die ganzen Schulferien bei uns.

      Der gesamte Unterhalt, welchen ich derzeit (ohne Titel) bezahle, hat den 3-jährigen noch nicht berücksichtigt. Langsam wird es aber eng und ich würde gerne mal die Einschätzung der Spezialisten (Schäng, WB,...) erfahren, wie die Rangfolge denn unter Berücksichtigung des BVG Urteils aussehen wird. Hätte meine jetzige Frau überhaupt einen Anspruch auf fiktiven BU, wenn sie mehr verdient als ich? Bei Arbeitslosigkeit wäre sie ja auch mir gegenüber verpflichtet, damit ich Unterhalt bezahlen kann. Kann der EU an meine Exfrau befristet werden?
      Ich erwarte keine verbindlichen Aussagen, lediglich eine Einschätzung, da Ihr ja auch Erfahrung und regen Kontakt zur Politik habt.

      Beste Grüße