Hallo Foren-User,
Meine geschiedene Frau hatte im Jahr 2005 das zuständige Jugendamt gebeten, mir eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung abzufordern.
Bei der Berechnung durch das Jugendamt des zur Verfügung stehenden Einkommens wurden, wie ich inzwischen weiß, Fehler in der Berechnung gemacht. So wurden Fahrten zur Arbeitsstelle zu gering bewertet und anrechnungsfähige Schulden (die bereits vor der Ehe und der Geburt des Kindes bestanden hatten) in Form von Hypothekendarlehen wurden nicht angerechnet, die Mieteinnahmen jedoch voll.
Die Berechnung des Jugendamtes ergab 142 % des Regelbetrages. Dieser wurde jedoch wegen fehlendem Ehegattenunterhalt und da nur Unterhalt für 1 Kind geleistet werden muss 2 Stufen nach oben verschoben, d.h. es wird 160 % des Regelbetrages zur Anrechnung gebracht.
Nun bin ich jedoch seit 2004 wieder verheiratet, seit Juni 2005 bezieht meine jetzige Ehefrau kein Gehalt oder Arbeitslosengeld mehr, Seit September 2006 habe ich mit meiner ´jetzigen Ehefrau ein gemeinsames Kind, was in der Berechnung des Jugendamtes ebenfalls nicht berücksichtigt ist.
Ich möchte nun die Unterhaltszahlungen auf das beschränken, was ich gem. Düsseldorfer Tabelle tatsächlich leisten muss.
Fragen:
1. Wie gehe ich vor, um an eine neue berichtigte Urkunde zu kommen.
2. Darf ich eigenmächtig nach einer Unterrichtung des Jugendamtes die Unterhaltsleistungen kürzen? Urkunde aufkündigen??
3. Sind in den Unterhaltsleistungen nach DüDorfTabelle Gelder für die Privatschule enthalten, oder kommen diese zu den Beträgen der Tabelle hinzu?
Ich möchte hier ausdrücklich keine Unterhaltsberechnungen von Euch, sondern ich hoffe lediglich auf die Beantwortung der o.g. Fragen.
Danke schon vorab
Thomas
Meine geschiedene Frau hatte im Jahr 2005 das zuständige Jugendamt gebeten, mir eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung abzufordern.
Bei der Berechnung durch das Jugendamt des zur Verfügung stehenden Einkommens wurden, wie ich inzwischen weiß, Fehler in der Berechnung gemacht. So wurden Fahrten zur Arbeitsstelle zu gering bewertet und anrechnungsfähige Schulden (die bereits vor der Ehe und der Geburt des Kindes bestanden hatten) in Form von Hypothekendarlehen wurden nicht angerechnet, die Mieteinnahmen jedoch voll.
Die Berechnung des Jugendamtes ergab 142 % des Regelbetrages. Dieser wurde jedoch wegen fehlendem Ehegattenunterhalt und da nur Unterhalt für 1 Kind geleistet werden muss 2 Stufen nach oben verschoben, d.h. es wird 160 % des Regelbetrages zur Anrechnung gebracht.
Nun bin ich jedoch seit 2004 wieder verheiratet, seit Juni 2005 bezieht meine jetzige Ehefrau kein Gehalt oder Arbeitslosengeld mehr, Seit September 2006 habe ich mit meiner ´jetzigen Ehefrau ein gemeinsames Kind, was in der Berechnung des Jugendamtes ebenfalls nicht berücksichtigt ist.
Ich möchte nun die Unterhaltszahlungen auf das beschränken, was ich gem. Düsseldorfer Tabelle tatsächlich leisten muss.
Fragen:
1. Wie gehe ich vor, um an eine neue berichtigte Urkunde zu kommen.
2. Darf ich eigenmächtig nach einer Unterrichtung des Jugendamtes die Unterhaltsleistungen kürzen? Urkunde aufkündigen??
3. Sind in den Unterhaltsleistungen nach DüDorfTabelle Gelder für die Privatschule enthalten, oder kommen diese zu den Beträgen der Tabelle hinzu?
Ich möchte hier ausdrücklich keine Unterhaltsberechnungen von Euch, sondern ich hoffe lediglich auf die Beantwortung der o.g. Fragen.
Danke schon vorab
Thomas
Das Unterhaltsrecht in Deutschland ist für juristische Laien nicht nachvollziehbar!!