Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zur aktuellen Lage. Hintergrund ist der,< dass am 1.06. unsere gemeinsame Tochter zur Welt kam und mein POartner Kindern und Ex ggü unterhaltspflichtig ist.
nach aktuellem Recht stehe ich ja im Rang hinter Ex, nach neuer Reform würden wir beide aufgrund von Mangelfall "leer" ausgehen (ICH hab da nix dagegen, Exe schon...). Aber wie ist das jetzt b9is zur Reform? Das BVerfG hat ja die aktuelle Gesezteslage als verfassungswidrig gerügt - wie würde denn dann jetzt gerechnet?
Viele Grüße, puschka (und sorry für die tippfehler, aber mit baby auf dem Arm eztwas schwierig ;-))
ich hab mal eine Frage zur aktuellen Lage. Hintergrund ist der,< dass am 1.06. unsere gemeinsame Tochter zur Welt kam und mein POartner Kindern und Ex ggü unterhaltspflichtig ist.
nach aktuellem Recht stehe ich ja im Rang hinter Ex, nach neuer Reform würden wir beide aufgrund von Mangelfall "leer" ausgehen (ICH hab da nix dagegen, Exe schon...). Aber wie ist das jetzt b9is zur Reform? Das BVerfG hat ja die aktuelle Gesezteslage als verfassungswidrig gerügt - wie würde denn dann jetzt gerechnet?
Viele Grüße, puschka (und sorry für die tippfehler, aber mit baby auf dem Arm eztwas schwierig ;-))