berechnung vor Inkrafttreten der Reform?

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    • berechnung vor Inkrafttreten der Reform?

      Hallo zusammen,

      ich hab mal eine Frage zur aktuellen Lage. Hintergrund ist der,< dass am 1.06. unsere gemeinsame Tochter zur Welt kam und mein POartner Kindern und Ex ggü unterhaltspflichtig ist.
      nach aktuellem Recht stehe ich ja im Rang hinter Ex, nach neuer Reform würden wir beide aufgrund von Mangelfall "leer" ausgehen (ICH hab da nix dagegen, Exe schon...). Aber wie ist das jetzt b9is zur Reform? Das BVerfG hat ja die aktuelle Gesezteslage als verfassungswidrig gerügt - wie würde denn dann jetzt gerechnet?

      Viele Grüße, puschka (und sorry für die tippfehler, aber mit baby auf dem Arm eztwas schwierig ;-))
    • RE: berechnung vor Inkrafttreten der Reform?

      Hallo puschka,
      bin in einer ähnlichen Situation und sehe das so. Da bei mir ein Titel besteht muß ich eh Abänderungsklage erheben, also werden sich die Gerichte damit beschäftigen und das dauert erfahrungsgemäß. Nach den Sommerferien sollte Klarheit (hoffentlich) zum neuen Unterhaltsrecht oder der Übergangszeit bestehen. Also warte ich dann erst mal ab.
      Vielleicht nicht befriedigend, diese Antwort, aber ich habe eine gewisse Gelassenheit entwickelt was die UHR-Auswirkungen betrifft.
      Es grüsst
      panama
      Lieben Gruße sendet
      panama
    • RE: berechnung vor Inkrafttreten der Reform?

      Hallo!

      Bin in der gleichen Situation und weiß es auch nicht. Also, möchte keinen UH für mich, doch für meine Tochter. Wird das Gericht sie bereits vorrangig sehen oder nicht? Keine Ahnung...

      LG
      Zita

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zita ()

    • RE: berechnung vor Inkrafttreten der Reform?

      Hallo puschka,

      ich weiß nicht, wie der Fall gehandhabt würde, wenn es vor Gericht geht, da das neue Gesetz ja noch immer nicht durch ist.

      Aber ich würde der Exe einen Brief senden, in dem ihr sie auf die kommende Reform hinweist. Vorsorglich kann man ja schon eine neue Berechnung erstellen, in der euer Kind im gleichen Rang steht wie die anderen Kinder. Den neuen Betrag, den sie dann zu erwarten hat, kann man ja mitteilen, den alten unter Vorbehalt weiter überweisen.

      Dann weiß sie, was ggf. auf sie zukommt. Sobald das neue Gesetz da ist, müßt ihr dann eh eine Neuberechnung anstreben, inwiefern rückwirkend gekürzt werden darf, ist unbekannt, vermutlich gar nicht.


      Frau Wallace
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