Berufung Scheidungsurteil

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    • Berufung Scheidungsurteil

      Hallo.


      mein LG wurde in 12.2006 geschieden ( Trennung seit 09.2004).
      Sie hatten einen Ehevertrag, der für gültig beschieden wurde.

      Sie ging ENDE 01.2007 in Berufung.
      Sie seie sich nicht sicher das die Ehe gescheitert seie. ( Er lebt mit mir und unserem Kind zusammen)
      Desweiteren hat Sie den Ehevertrag in einer Zwangslage unterschrieben.
      P.s Sie war nicht schwanger.

      Seitdem gehen die Schreiben hin und her........seit 5 Monaten.

      Die Zwangslage würde daraus resultieren, dass sie vorehelichen Intimkontakt hatten und sie dann keinen moslimischen Mann mehr gefunden hätte........

      Mein LG ist deutscher, mit iranischer Abstammung, aber jedoch völlig westlich erzogen.

      Sie ist ebenfalls völlig westlich erzogen.
      Sie hat sogar einen neuen Freund ( deutsch) , was wir ihr jedoch nicht beweisen können.


      Hat jemand Erfahrung mit so etwas????????

      Der Richter in erster Instanz hat ihr kein Wort geglaubt.

      Wieso sollen die Richter im OLG anders denken???

      Zumal sie keinerlei Beweise hat.

      Hilfe ich werde noch wahnsinnig bei soviel Einfallsreichtum
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Berufung Scheidungsurteil

      Hallo nochmal,


      heute ging ein Schreiben des OLG bei uns ein.

      Es kommt nicht zur Berufungsablehnung, sondern es kommt zur erneuten Verhandlung.

      Ist das gut oder schlecht???


      Normalerweise, anhand der Beweise ist es eindeutig, dass SIE nicht im RECHT ist, sowie der Richter in erster Instanz das entschieden hat.

      Bin echt verzweifelt.

      HILFE
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Berufung Scheidungsurteil

      Lasona,

      wenn eine Berufung rechtzeitig eingelegt ist, muss es zwangsweise zu einem neuen Verfahren kommen. Ist also weder gut noch schlecht, sondern einfach in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

      Ob die Scheidung rechtens war, hängt u.a. auch damit zusammen, ob sie nach deutschem oder iranischem Recht geschieden worden ist.

      Da auch der Iran Scheidungen kennt, eigentlich, soweit ich das überblicke die gesamte muslimische Welt, geht das Argument der Unmöglichkeit der Wiederverheiratung m.E. fehl. Und selbst wenn es so wäre, wäre dies m.E. in beiden Rechtssystemen einerlei. Denn wenn eine Scheidung ausdrücklich vorgesehen ist, dann kann sie ja wohl kaum mit dem vorgetragenen Argument verhindert werden, das ist dann nämlich einerlei. Und muss gegebenenfalls in Kauf genommen werden.

      Gruss
    • RE: Berufung Scheidungsurteil

      Hallo,


      danke für die Antwort.
      Ja die Berufung wurde fristgerecht eingelegt.
      Sie sind nach deutschen Recht verheiratet.
      Mein LG ist ja auch Deutscher. Sie aber nicht.

      Ich dachte, wenn die Beweise so klar sind, können Sie es einfach ablehnen und gut ist es.

      Sie hatte mal Gewaltschutz beantragt, der wurde auf bei der Berufung einfach abgelehnt.

      Kann es sein das weil die 3 Jahre nicht rum sind ( Trennung) es zwangsläufig zu dieser Verhandlung kommen muss??
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Berufung Scheidungsurteil

      Hallo, es geht nicht darum, ob sie nach deutschem Recht verheiratet sind. Es geht darum, nach welchem Recht sie geschieden worden sind bzw. nach welchem Recht sie hätten geschieden geschieden werden sollen/müssen. Ob deutsch oder iranisch. Aber in beiden REchtssystemen gibt es die Scheidung!

      Gruss
    • RE: Berufung Scheidungsurteil

      Hy,


      nach DEUTSCHEM Recht.
      Im Ehevertrag wurde das DEUTSCHE RECHT gewählt.
      Es wird also auch nach diesem entschieden.

      Warum kann die Berufung nicht einfach abgelehnt werden??
      Hat das mit diesem materiellen Recht zu tun??

      Oder heisst es, dass es zur Verhandlung kommt, dass sie nicht wissen wem sie glauben sollen?
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Berufung Scheidungsurteil

      Hallo Lasona,

      auch wenn Du emotional angespannt bist, was sicher jeder verstehen kann, musst Du hier nicht schreien (=GROßBUCHSTABEN verwenden). Wir verstehen Dich und Deine Sorgen auch so. ;)

      Nach deutschem Recht folgt auf eine Berufung eine Verhandlung. Das heißt nicht, dass "die" nicht wissen, wem sie glauben sollen, sondern nur, dass unsere Abfolge so eben ist. Nicht mehr und nicht weniger.

      Das ist in etwas so, als ob du einen Brief in den Briefkasten wirfst und dieser dann eben zwangsläufig von der Post versendet wird.

      Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen helfen.

      LG
      Wolfsfrau
    • RE: Berufung Scheidungsurteil

      Hallo Wolfsfrau,


      ja deine Antwort hat mir weitergeholfen.
      Großbuchstaben sollten nicht schreien bedeuten, sondern lediglich herausheben, dass ich das deutsche RECHt meinte und darauf dringend eine Anwort brauchte..................

      Irgendwie finde ich das doof, dass da nochmals eine Verhandlung stattfindet.

      Zumindest, wenn die Beweislage sehr klar ist.

      Naja, bin ein bischen beruhigt........schnief.


      Sie behauptet, Sie wollte nie Kinder und immer studieren und in Erwartung und wegen der Ehe hat Sie es nie getan.

      Beweisen kann Sie es nicht. Hat überhaupt kein Abi und keiner glaubt ihr, dass sie 2 Kinder ungewollte bekam........

      Und das mit der Zwangslage kann sie auch nicht beweisen.

      Im Gegenteil. Sie sagte, Sie wäre mit meinem LG erst nach dem Eheversprechen Intim geworden..........

      Das Aufgebot war am 15.05...........also das Versprechen.......
      Der Vertrag wurde am 02.05. erstellt...................

      Naja...........bin froh wenn alles rum ist.
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
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