Friseurbesuch

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    • Friseurbesuch

      Hallo,

      mein Mann war mit seiner Tochter am Samstag zum haare schneiden.
      Sorgerecht haben KV und KM zusammen.
      KM will KV nun anzeigen wegen Körperverletzung.
      Sie ist der meinung KV darf das nicht und er hätte das Kind verunstaltet.

      Außerdem verbittet sie dem KV beim Ungang mit seiner Tochter zu Mc Donalds zu fahren scheibt ihm vor wann das Kind ins Bett soll wenn es bei uns ist wo sie zu schlafen hat.
      Ist das doch normal?

      LG zwerg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zwerg7 ()

    • RE: Friseurbesuch

      Hi zwerg!

      Wie alt ist das Mädchen denn ? Hat sie Ihre Frisur selber ausgesucht..? 8 )

      Solche" Ich zeig Dich an Geschichten", sind wie so oft eigentlich nur ein Kommunikationsproblem. Ich hab es bei meiner Ex mal so gemacht, daß ich in Ihrem Beisein selbst die Polizei angerufen habe um mich selbst anzuzeigen;
      totaler Kinderkram. :D

      Ohne gesundheitliche Indikation, kann sie zwar ihre MC Donalds Aversion kund tun, mehr aber auch nicht.

      Habt ihr geregelte Umgangszeiten?

      Grüße mezzo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Friseurbesuch

      Hallo mezzo,

      das Kind ist sieben Jahre sie hatte kurze Haare von der KM selbst so schneiden lassen.
      Jetzt waren sie länger geworden über den Ohren und vorn hingen sie schon in den Augen.
      Kind wurde von uns gefragt ob sie die Haare wieder lang wachsen lassen will kind sagte nein Mutter will auch nicht das Kind lange Haare hat(laut Aussage des Kindes)

      ja geregelte umgangszeiten gibt es alle 2 wochen von Freitags bis sonntag plus ferien.

      Gruss zwerg
    • RE: Friseurbesuch

      Hallo zusammen,

      ich kann bei diesen Eltern, dem agierendem wie zulassendem Elternteil, das Kind nur bedauern.
      Das Kind hat ein Recht auf einen erzieherischen Konsens seiner Elternteile, diese haben die Pflicht dazu.
      Die KM in diesem Fall sollte sich frei machen des Gedanken, Kind "gehöre" ihr.
      Wenn dem KV kein dem Kindeswohl abträgliches Verhalten und Handeln nachgewiesen werden kann, hat sich die KM hier absolut bedeckt zu halten. Umgekehrt würde sie sicherlich einer direktiven Einlassung des KV´s nicht zulassen.
      Hier sollte Klarheit bezüglich Kompetenz, Verantwortung und Gestaltung geschaffen werden.
    • RE: Friseurbesuch

      Hallo zwerg!

      Wenn die Kleine schon sieben ist, sollte sie schon selber entscheiden dürfen, wenn es nicht grade ne Glatze ist. Wichtig ist doch nur, daß sie gepflegt aussieht.
      Wenn Ihr den Umgang geregelt habt, kann die KM nur Wünsche bezüglich Änderungen vortragen; keineswegs Vorgaben machen. ;)

      Regt euch nicht auf....

      grüße mezzo
    • RE: Friseurbesuch

      Hi Schäng !

      Off topic !

      Gut geschrieben, wie immer. " Leider " nur Appellcharakter. Wie oft sind die Fronten so verhärtet, daß alles ausartet.
      Unbestritten gebühren den Kindern diese Rechte. Doch wie läufts denn im Streitfall. Endlos hin und her. Anwälte vertreten die Großen, wer vertritt die Kleinen? Setzt Ihre Rechte durch ?
      Ein vernünftiger Elternteil erreicht nichts, wenn der andere nicht will, kann, oder was auch immer...

      grüße mezzo

      Wäre schön, wenn es mal Vernunft regnen würde, hast Du für den Fall schon ein Ersatzhobby ? :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Friseurbesuch

      Hallo mezzo,

      sicherlich hat mein Beitrag Appellcharakter, denn das ist für mich der Ansatz Änderungen bei "Eltern" herbeizuführen.

      Anwälte vertreten die Großen, wer vertritt die Kleinen? Setzt Ihre Rechte durch ?

      Hierzu sollte unser "Kinderanwalt" Andreas* nach seiner Rückkehr ggf. sich mal einlassen.
    • RE: Friseurbesuch

      Hallo mezzo und schäng,

      @mezzo

      du hast recht die Fronten sind total verhärtet die KM mit ihrem neuen Lebensgefährten machen nur Ärger.

      siehe jetzt die Anzeige wegen Körperverletzung beim Kind wegen Haare schneiden
      übrigens hat der KV die KM gefragt:
      "Hast du dir das gur überlegt mir dem Unterhalt"? siehe Thema Unterhalt bei getrenntlebenden zwillingen.
      Diese Frage stellt die KM in ihrem aktuellen Fax an unsere Rain als Drohung dar und behält sich auch hier ein strafrechtliche Maßnahmen gegen den KV vor.

      Und wegen MC Donalds schreibt sie das der KV nicht in der Lage ist für das Kind ordentlich zu Sorgen.
      Wir fahren mit dem Kind nur einmal alle 2wochen zu MC Donalds mag sein das es für ein paar von euch schon zuviel ist aber wir sind der keinung einmal alle 2wochen ist okay.

      Und wegen den Vorschriften wann und wo das Kind zuschlafen hat.
      Sorry aber die KM spinnt in meinen Augen total.
      das ist alles sowas von lächerlich oder?

      LG zwerg
    • RE: Friseurbesuch

      Hallo Zwerg,

      natürlich darf der Vater dem Kind während der Umgangskontakte nicht die Haare schneiden lassen. Ist mir eigentlich unverständlich, wie es dazu kommen konnte.

      Allerdings ist die Drohung der Mutter, den Vater anzuzeigen ein Schuss mit der Platzpatrone. Das ist nichts, womit sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen würde. Das gehört eher ins Kuriositätenkabinett.

      Gruß

      Heinrich
    • RE: Friseurbesuch

      Hallo Heinrich !

      Wo steht das denn ? Wie siehts mit waschen, umziehen und Fingernägelschneiden aus ? ;)

      grüße mezzo

      Es stehen keinem Elternteil mehr Rechte zu als dem anderen ! Diesbezügliche Fehlinterpretationen hat Schäng "oben" ganz klar umrissen und dem ich mich umfänglich anschliesse! :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Friseurbesuch

      Hallo Mezzo,

      der Gesetzgeber hat mit guten Grund die sogenannten Alltagsgeschäfte dem Elternteil übertragen, bei dem das Kind lebt. Diese Regelung ist nicht nur eine Einschränkung des anderen Elternteils, sie bewahrt ihn nämlich davor, dass ansonsten in nahezu jedem Fall eine Sorgerechtsregelung erfolgen muss.

      Bei Nichteinführung dieser Regelung müsste es ansonsten in fast allen Fällen, wo es zu Streitereien (wg. Belanglosigkeiten) zwischen den Eltern kommen kann, zu einer Sorgerechtsregelung kommen.

      Und --> Gegen Haare"waschen" hätte sicherlich niemand was gesagt... oder?

      Gruß

      Heinrich
    • RE: Friseurbesuch

      Sorry Heinrich !

      Möglicherweise haben wir da Interpretationsdifferenzen.
      Es wird rein gar nichts auf einen Elternteil übertragen. Alltägliche Dinge dürfen BEIDE Elternteile ohne Absprache regeln.
      So wie du das formulierst, müßte es ja ne "Liste" geben, in der das alles geregelt ist; diese müßten beide Seiten anerkennen und unterschreiben; damit käme deine "Rechtssicherheit" zum tragen.

      Grüße mezzo

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    • RE: Friseurbesuch

      Original von mezzo

      Es wird rein gar nichts auf einen Elternteil übertragen. Alltägliche Dinge dürfen BEIDE Elternteile ohne Absprache regeln.



      Hallo Mezzo,

      mal kurz reinschauen ins Gesetz ....

      § 1687
      Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

      (1)... Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.

      ... ist doch eigentlich eindeutig. Die Angelegenheiten regelt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine! Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, benötigt die Zustimmung des anderen Elternteils.


      So wie du das formulierst, müßte es ja ne "Liste" geben, in der das alles geregelt ist; diese müßten beide Seiten anerkennen und unterschreiben; damit käme deine "Rechtssicherheit" zum tragen.



      ... und weiter ....

      Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.


      Da braucht es keiner Liste! Ist ja eigentlich alles genau beschrieben, Gerichte werden da eine zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen haben!

      Gruß

      Heinrich 8 )

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heinrich ()

    • RE: Friseurbesuch

      Hi, na klar kenn ich den § 8 ) 8 ).
      Der bedeutet aber doch nicht, das der Umgangsberechtigte, beim Umgang nicht die gleichen Rechte hat.... und räumt der Person, bei der die Kinder leben keinerlei weiteren Rechte ein.

      grüße mezzo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Friseurbesuch

      @ Heinrich

      die KM ist mit dem Kind im Februar 07 in ein anderes Bundesland gezogen, hat das Kind in einer anderen schule angemeldet, bringt das Kind ins KH und das alles ohne vorherige Absprache mit dem KV.
      Ist das etwa okay.
      Da haben wir auch nicht mit Anzeigen gedroht und wenn du meine Beiträge richtig liesst siehst du doch wie die KM drauf ist.
      Was sie uns alles verbitten will.
      das ist in deinen Augen sicherlich auch okay oder?

      Und wegen den Haare schneiden wollten wir dem Kind ein gefallen tun weil es wieder kurze Haare wollte.
      Ich bin der Meinung ein 7Jahre altes Kind fast 8 kann und sollte schon allein entscheiden können ob es lange oder kurze Haare möchte.
      Das die KM insbesondere ihr neuer Freund so ein Theater drauss machen konnten wir nicht vorher wissen.
      Und selbst wenn hätten wir es trotzdem gemacht soll sie meinem Mann also den KV doch anzeigen, sie macht sich doch selber lächerlich bei der Polizei.

      LG zwerg
    • RE: Friseurbesuch

      Hi zwerg7!

      Bestellt euch doch einfach mal die ISUV- Merkblätter 79/80 . Dort gibts die wichtigsten Tipps Sorgerecht und Umgang betreffend "auf einen Blick".
      Könnt sie der KM ja mal zuschicken und dann mal ein vernünftiges Gespräch suchen. Das BGB könnt Ihr auch mal studiern, Heinrich hat ja schon einen § angeführt.
      Bemüht euch auf alle Fälle, einen Konsens fürs Kind zu finden :)

      Ach ja, LG der Mutter hat mal überhaupt nichts zu melden !! Und das würde ich Ihm als KV klipp und klar zu verstehen geben. :evil:

      grüße mezzo

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    • RE: Friseurbesuch

      Guten morgen zwerg7,

      Umgangs - und Sorgerechtsstreiterein resultieren oft auch aus Unsicherheit und Unkenntnis der rechtlichen Grundlagen.
      Lediglich diesbezügliche Fehlinterpretationen sind geeignet Fronten zu verhärten. Es sind die Rechte der Kinder ; zumindest bis sie alt genug sind, eine eigene Meinung zu haben.
      Wenn Ihr über euren Schatten springt, entsprechende Einigungsvorschläge unterbreitet, zeigt Ihr die Größe, die Ihr dem Kind schuldig seid.
      Ist nicht einfach, sollte aber das Ziel sein. ;)

      grüße mezzo