Zuwendungen von Dritten

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  • Zuwendungen von Dritten

    hallo Schäng,

    in der heutigen Zeit wäre es doch gut, da alle kürzer treten müsen(d-Tabelle, Arbeiter und Angestellte)
    mal wieder ein Schreiben an die Politiker zu versenden , dass auch hier unbedingt mal Änderung herbeizuführen. Zuwendungen von Dritten, mit in die Unterhaltsberechnung z. nehmen.

    Wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, können ja auch die Großeltern zum Unterhalt "verdonnert" werden. Da ja ohnehin die Reform nicht abgeschlossen ist, ist es doch nur legitim im 21. Jahrhundert di e Zuwendungen Dritter für den Unterhalt zu verwerten, um zu aller Entlastung beizusteuern.!!!

    Gruß

    Ich sag mal so, bei Hartz IV und bei eheänlichen Gem. sind alle verfügbaren Einkommen und Sparkonten auch erst aufzubrauchen, um Leistungen zu erhlaten , warum sollte das beim Unterhalt immer noch ein "Sonderstatus" sein Mit welcher Begründung !!!!

    Von unserem Rechtssystem enttäuscht, würde gerne mehr verändern. Ich denke mal, dass ich hier auch für viele andere Spreche und nicht nur in meinem eig. Interesse.
    So kann es doch nicht weiter gehen. Die Politik will doch jetzt auch wieder einen grßes Stück vom Kuchen bei der Erbschaftssteuer.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von hoffnung ()

  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hallo Hoffnung,

    Deine Versuche ich ja jetzt nunmehr als Kurzschlusshandlung betrachte.

    Lies bitte mal selber was Du schreibst:

    Wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, können ja auch die Großeltern zum Unterhalt "verdonnert" werden.

    Wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, warum sollten Grroßeltern es sein.

    Da ja ohnehin die Reform nicht abgeschlossen ist, ist es doch nur legitim im 21. Jahrhundert di e Zuwendungen Dritter für den Unterhalt zu verwerten, um zu aller Entlastung beizusteuern.!!!

    Ich sehe für Deinen Fall keinen Bezug der Aussetzung der Unterhaltsrechtsreform, es würde sich diesbezüglich nichts ändern, mit dem Jahrhundert hat es auch nichts zu tun, im Weiteren was für Dich legitim erscheinen mag ist unter Herbeiziehung unterhaltsrechtlicher Leitlinien insbesondere Ziffer 8 eine Herbeiführung einer Rechtsbeugung bestehendem Rechtes Deinerseits.

    OFFTOPIC:
    Das ISUV-Forum ist keine Quängelkasse X(
    END OFFTOPIC!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

  • RE: Zuwendungen von Dritten

    hallo schäng,

    tut mir leid, ich wollte absolut nicht quengeln, ich dachte nur , dass man hier evtl. auch noch handeln kann und was bewegen kann.
    Zitat:
    Ziffer 8 eine Herbeiführung einer Rechtsbeugung bestehendem Rechtes

    hä, verstehe ich nicht, bitte erklär, was ist das? das was du mir im anderen Thread geschrieben hast?
    ich kann nicht immer so hin-und herspringen und schauen, ob das was du im anderen Thread geschrieben hattest ziff ..... war, bitte entschuldige, daher meine Nachfrage, ok.

    gruß
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    hä, verstehe ich nicht, bitte erklär, was ist das? das was du mir im anderen Thread geschrieben hast?

    Da ich diesen Thread hier nicht eröffnet habe, sehe ich mich auch nicht in der Pflicht mich, wie im anderen Thread zweimal geschehen, stets zu wiederholen. Dir steht somit die Suchfunktion über mein Profil, mithin meiner wenigen Beiträge zur Verfügung.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

  • RE: Zuwendungen von Dritten

    hallo schäng, dat meinte ich

    Zitat:
    8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
    Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind nur als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.

    Immer noch die Frage , was bedeutet das unt.Zitat? Hat das was mit dem obigen zu tun?
    Zitat:
    Ziffer 8 eine Herbeiführung einer Rechtsbeugung bestehendem Rechtes

    gruß
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hallo Hoffnung,

    also in meinem Sinne sprichst du nicht. X(

    Mir ist es "Sch...egal", ob der KV meines Sohnes Millionen erbt, oder ob die KM der Tochter meines LG Millionen erbt und mein LG trotzdem noch Unterhalt für seine Tochter zahlen muss.

    Ich habe mich jetzt durch alle deine Threads gequält und stelle immer mehr und mehr fest, dass es dir verdammt dreckig gehen muss, wenn du jede, wirklich jede denkbar und auch noch jeden undenkbaren Ansatz suchst, um den Unterhalt für das Kind deines LG (=299 Euronen!) und/oder den nachehelichen Unterhalt an die KM von ganzen 92 (!) Euronen zurück schrauben zu können. :rolleyes:

    Du schreibst, dass du nur 30 Stunden arbeiten gehst, und dass du gerne weniger arbeiten möchtest, weil Euer gemeinsames Kind mehr Betreuung als andere braucht, und dass du immer nur daran denken kannst, dass die Tochter deines LG ja den Luxus einer nichtarbeitenden Mutter hatte und du dabei "die Wände hochgehen könntest", weil dein LG das deinem (!) Kind nicht freiwillig bieten kann. X(

    Deine Beiträge triefen nur so vor Neid auf die Ex und die Tochter deines LG, weil die Unterhalt bekommen und du nicht (siehe Erbbeitrag).

    Meine Güte, ich bin mit einem Säugling 40 Stunden und mehr in der Woche arbeiten gegangen (und mein Ex hätte reichlich Unterhalt zahlen müssen!) und habe dies immer beibehalten! Mein Sohn ist auch betreuungsintensiv gewesen.

    Du schreibst, dass ihr vor 10 Jahren ein Haus gekauft habt und jetzt mal ehrlich:
    Hallo...?
    Du arbeitest nur 30 Stunden, wohnst in einem eigenen Haus, fährst vermutlich ein eigenes Auto, bist scheinbar gesund...
    Hallo...?
    Worüber beschwerst du dich?!? Dass Du 30 Stunden in der Woche arbeiten "musst"?

    Die Ex ist scheinbar krank (sonst bekäm sie keine Rente), bekommt nur ne kleine Rente! Ich wette, dass Du mit ihr nicht tauschen möchtest!

    Du hast einen Mann der Geld heimbringt, sie hat 620 + 92 Euro monatlich zur Verfügung. Wie soll sie denn davon Miete zahlen? Selbst wenn sie in einem abbezahlten Haus sitzt, dies verursacht auch Kosten!

    Meine Güte, wie kann frau nur so neidisch sein, auf etwas, worauf frau echt nicht neidisch sein braucht.

    Du hast doch alles, was willst du noch mehr?

    Möchtest du wirklich neidisch sein auf andere, die mit deutlich mehr Problemen behaftet durchs Leben gehen müssen?
    Guck dich um. Sei dankbar, dass du, dein LG und dein Kind gesund sind (denn Gesundheit kann man sich nicht kaufen).
    Guck dich um. Sprich mit Hartz 4 Empfängern, die wirklich keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr haben.
    Guck dich um. Sprich mit Leuten, die vom Schicksal deutlich mehr gebeutelt wurden, als du.

    Guck dich mal um. Dir geht es im Vergleich zu anderen richtig gut.

    Ein wenig Demut, Verständnis für die Situation anderer (ja, auch der Ex!), ein wenig Achtsamkeit anderen gegenüber täte dir wirklich gut!

    Und damit schliess ich das Wort zum Samstag... das musste ich einfach loswerden...

    Grußlos
    Wolfsfrau
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Wolfsfrau, Du hast offensichtlich nicht alles gelesen.

    Sie versucht Zugriff auf das Vermögen der Ex-Schwiegermutter ihres Ex-Lebensgefährten zu bekommen. Vielleicht ist sie ja auch wieder mit ihm zusammen, aber das macht das ganze nicht koscherer.

    LG
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hai evra,

    doch, auch das hab ich mit Erschrecken gelesen... der Neid auf die Ex und das Kind der Beiden steckt so tief, dass ich das nur für ein Hilfsmittel halte, an den vom LG an Ex und Tochter zu zahlenden Unterhalt (was wirklich nicht allzu viel ist, wenn man davon leben muss!) zu kommen...

    Ehrlich gesagt, ich bin immer wieder ziemlich geschockt, dass es solchen Hass und Neid geben kann. Lebt es sich nicht leichter, wenn es allen (!) gut geht?

    Ich kann kurzfristige Rachegelüste gut verstehen (ertappe mich ja selbst manchmal dabei *schiefgrins), aber so nachhaltig den Anderen nix gönnen können...? Und dann nur, weil man es noch "besser" haben will?

    Sorry.... das entzieht sich meinem Verständnis.

    LG
    Wolfsfrau
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Tja Wolfsfrau, sehe ich ähnlich. Zumal ja hier noch dazu kommt, dass ihr davon überhaupt nichts gehört. Es ist die Ex-Schwiegermutter ihres nicht mehr Lebensgefährten. Zumindest eine Beziehung mit Wackelkontakt.

    Aber, die Despektierlichkeit, mit der hier mit einer 80-jährigen umgesprungen wird, das ist schon schlimm! Die hat doch nun wirklich Ruhe verdient, und den Genuss ihres Vermögens. So, wie sie ihn will. Ich hoffe sehr, die alte Dame bekommt von dem allen nichts mit. Dass Hoffnung zumindest da sich mal anständig benimmt!

    LG
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hallo alle mal wieder zusammen,

    Ich habe das hier mal gefunden. Ich habe mein Anliegn auf Verweis auf die die laufende
    Unterhaltsreform "Zuwendungen von Dritten" mal geschildert.

    bundesregierung.de/Webs/Breg/D…rocessForm.html__nnn=true

    Ich finde und bei der noch laufenden Unterhaltsreform, sollte dieser Aspekt nicht ausgelassen werden! Damit unterhaltszahlende
    auch endlich mal in den Genuss von Zahlungsbefreiungen kommen. Der Unterhaltsempfänger, der einen Titel und Ansprüche gegen seinen
    Ex-Partner hat, sollte doch bei Zuwendungen von Dritten, diese erst einmal verbrauchen und entsprechend gegen- oder angerechnet
    werden. Jede Behörde oder jedes Amt gut, das andere sind natürlich Privatpersonen, fragt nach Ersparnissen, damit die
    Steuerzahler nicht für alles aufkommen, aber hat nicht auch eine Privatperson auf Recht, wieder ein halbwegs normales und
    unbelastetets Leben wieder zu führen,ohne ewig auch der neue Partner haben immer wieder diese Unterhaltszahlungen im Nacken, nach
    Jahrelangem (Depressionen, wg. seiner Vorgeschichte, fängt jetzt auch unsere Beziehung extrem zu brökeln, das Unterhaltsthema
    belastet neue Fam. sosehr, dass diese daran kaputt gehen, leid tragende sind immer wieder die Kinder. Hier ist wie ich finde
    unbedingt abhilfe zu schaffen. Auch neue Fam. haben ein Recht auf unbekümmertes und unbelastetes Leben.

    8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
    Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind nur als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem
    Willen des Dritten entspricht.

    Ich hoffe ganz dringend, dass hier noch in dieser Reform mit drauf eingegangen wird.

    Gruß


    Gruß

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hoffnung ()

  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hallo Hoffnung,

    ich hoffe nicht, dass sich etwas an diesem Grundsatz ändert, denn ich sehe nicht ein, dass ich meine Geldzuwendungen an meinen unterhaltsverpflichteten LG nicht zweckbinden kann!

    Und ich hoffe für Dich, dass das böse Spiel welches Du gerade treibst, nicht auf Dich zurückfällt, wobei ich dabei recht schwarz sehe...

    Mal ganz ernst gemeinte Fragen:
    schämst Du dich nicht?

    Bist du dir selbst sowenig wert, dass du auf Geld anderer angewiesen sein willst? Und dann auch noch auf solches, was dir definitiv nicht zusteht?

    Kopfschüttelnde Grüße
    Wolfsfrau
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hallo Hoffnung,

    ich hoffe nicht, dass die Unterhaltsrechtsreform auf Zuwendungen dritter eingeht - kann es mir auch nicht vorstellen.
    Das wäre auch schwer zu ermitteln.
    Von meinen 2000€ Verdienst zahle ich 1300€ Unterhalt für EX und zwei Kinder. Da bin ich froh, wenn meine Eltern mir helfen - finanziell und materiell. Die Zuwendungen wären nur schwer genau zu erfassen.

    Ohne meine Eltern könnte ich nicht mehr existieren.
    Trotz 43Jahren und einem guten Job ( seit 28Jahre ununterbrochen berufstätig) kann ich nicht ohne Zuwendungen dritter existieren.

    Lass mal so wie es ist.

    Ändere was du ändern kannst und finde dich mit dem ab, was nicht zu ändern ist!
    Nur kämpfen darf man - das ist erlaubt.

    LG
    Bernd

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bernd64 ()

  • RE: Zuwendungen von Dritten

    hallo Wolfsfrau,

    mal ehrlich, schämst du dich nicht, auf Allmosen angwiesen zu sein. Jetzt ist die andere Seite dran und die neue Familie. Jeder ist für sein Leben selbst verantwortlich, dies sollte auch mit geldwertem Vorteil von dritten bestritten werden. Selbst Hartz, sagt auch , dass alle verfügbaren mittel aufzubrauchen sind. Denk auch mal an die anderen, die immer nur gezahlt haben, und kaum wieder auf die Beine kommen.
    Wenn du hartz 4 wäst, müsstest auch omas Leistungen angeben.
    gruß
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    hallo bernd,

    gerade solche wie dich will ich ja unterstützen. Nicht die Zuw. driiter , die zahlen, sondern die , die die Hand aufhalten und Zuwendung von Dritten bekommen sollen es aufbrauchen bzw. angerechnet werden, damit solche wie du entlastet werden.
    gruß
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Original von hoffnung
    ....Zuwendungen von Dritten, mit in die Unterhaltsberechnung z. nehmen.

    ....., ist es doch nur legitim im 21. Jahrhundert di e Zuwendungen Dritter für den Unterhalt zu verwerten, um zu aller Entlastung beizusteuern.!!!


    So ein Quark.

    Diese Regelung ist ja auf Gegenseitigkeit.
    Damit will ich sagen, dass dann Zuwendungen an einen Unterhaltsempfänger wiederum als Einkommen zu werten wäre.
    Sprich: das Taschengeld oder der 100er von Oma zu weihnachten....
    Oder die Unterstützung von Eltern für ihr alleinerziehendes Kind....

    Nein, wenn es nicht angerechnet wird, dann auf beiden Seiten und wenn es angerechnet wird, auch auf beiden Seiten.
    sub omni canone =/ unter aller Kanone
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hallo Hoffnung,
    das ist dann aber sehr einseitig von Dir betrachtet - U-Empfänger soll Zuwendungen aufbrauchen während U-Zahler sie behalten darf (gerade im Mangelfall könnte doch angesetzt werden, das diese Zuwendung zur Deckung des Unterhalts herangezogen wird).
    Würdest Du dem auch zustimmen, wenn Du als U-Berechtigte mit Zuwendungen begünstigt werden würdest und diese zum Lebensunterhalt aufbrauchen müsstest?
    Maubär
    Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))


  • RE: Zuwendungen von Dritten

    Hi Hoffnung,

    habe fiktive Einkünfte - wohne im geerbten Haus.
    Das da auch Kaminkehrer, Versicherungen, Wasserhähne usw anfallen ist ja nicht wichtig.
    Das Haus ist schon älter - also unterhaltsintensiv.
    Mein Erbe zu verkaufen, dann Zinseinkünfte zu dem Einkommen dazuzählen ist nicht wirklich ne Lösung.
    Die Summen stimmen - alles anwaltlich ermittelt und richterlich entschieden. Maximumprinzip einer gekränkten Ex.
    Passt aber nicht hier her.

    Ich denke auch wenn einkünfte Dritter berücksichtigen - dann beiderseits - Geber und Nehmer.


    LG
    Bernd
  • RE: Zuwendungen von Dritten

    ???

    Ich verstehe deine Antwort nicht, Hoffnung, ich verstehe sie echt nicht. Wedere bin ich auf Almosen angewiesen, ganz im Gegenteil, noch hab ich was gegen die "neue" Familie.... wofür soll ich mich dann schämen?

    Dafür, dass ich mit meinem Geld einen Unterhaltszahler unterstütze, aber dann bitteschön auch definieren möchte, was mit meinem Geld geschieht?
    Ok, wenn Du das so siehst... dann muss ich mich dafür schämen, dass ich meinen Mann unterstütze und mein sauer verdientes Geld nicht unbedingt der Ex zukommen lasse... :rolleyes:

    Und, liebe hoffnung, ich habe lange gezahlt und bin schwer, sehr schwer auf die Beine gekommen, habe dennoch keinen Unterhalt von meinem Exmann gefordert (und käme auch nicht auf die Idee, von meinem jetzigen Mann welchen zu fordern!).

    Kopfschüttelnde Grüße
    Wolfsfrau