Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

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    • Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      Hallo ich habe mal eine Frage zum Unterhalt.

      Ich bin 21 Jahre wohne momentan bei meiner Mutter und beginne am 01.08.07 eine Ausbilung in X. Ich selbst wohne in Y.Ich muss jeden Tag von X nach Y mit RE und Bus fahren.

      Mein Vater verdient Netto ca. 2200€ und meine Mutter ca. 2400€.

      Ich bekomme im
      1. Lehrjahr 600€
      2. Lehrjahr 650€
      3. Lehrjahr 700€

      1. Muss mein Vater nun noch Unterhalt zahlen, wenn ja wieviel in welchem Ausbildungsjahr?
      2. Wie sind meine Fahrtkosten anzurechen die ich jeden Tag zu meinem Ausbildungsplatz habe.

      Mfg Kean
    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      Hallo und willkommen im Forum "kean"!

      Du bist 21 und fängst zum 01.08. d.J. eine Ausbildung an, da stellt sich mir die erste Frage: Was hast Du bislang denn getan ? Bitte mal Deine Vita ab Schulende darlegen !
      Weitere Fragen sind:
      1.) Sind die genannten Einkommen Netto?
      2.) Sind die Einkommen Deiner Eltern bereits um berufsbedingte Aufwendungen bereinigt?
      3.) Haben Deine Eltern weitere Kinder/Unterhaltspflichten, wenn ja welche, wo wohnend?
      4.) In welchen OLG-Bezirken leben Deine Eltern und Du?
      5.) Was kostet eine Monatskarte des ÖPNV für Dich?
    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      Hallo danke für die noch so späte Antwort und deine Begrüßung ;)

      Ich habe vorher meine Abitur gemacht bis zur 12/1 und bin dann nach Dortmund gezogen da meine Mutter ihren Arbeitsplatz gewechselt hat und habe nun ab Anfang dieses Jahres nach einen Ausbildungsplatz gesucht.



      1.) Sind die genannten Einkommen Netto?
      Ja das sind die Netto einkommen.
      2.) Sind die Einkommen Deiner Eltern bereits um berufsbedingte Aufwendungen bereinigt?
      Ja
      3.) Haben Deine Eltern weitere Kinder/Unterhaltspflichten, wenn ja welche, wo wohnend?
      Ja 2 Kinder
      1. Studiert nicht zuhause wohnend
      2. Selbstständig nicht zuhause wohnend
      4.) In welchen OLG-Bezirken leben Deine Eltern und Du?
      Dortmund, wenn du Oberlandestgericht meinst sollte es Dortmund sein und dann Oberlandesgericht Hamm.
      5.) Was kostet eine Monatskarte des ÖPNV für Dich?
      ca. 90-110 Euro im Monat.

      Mfg Kean
    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      Hallo kean,

      wieviel Unterhalt zahlt Deine Mutter und Dein Vater (einzeln) an das studierende Kind?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      hallo,


      @schäng

      bei 600 Euro Vergütung plus 154 Euro KiGeld wage ich zu beweifeln, ob da überhaupt noch Unterhalt von den Eltern zu zahlen ist. Das sind 754 Euro, und soviel käme bei dem Gehalt der Eltern wohl kaum raus an Unterhalt, oder?

      Ich sehe das eher umgekehrt: Kind muss an Mutter was abgeben für Kost und Logis.

      Gruss Ruth

      P.s. bei 2400 Euro und 2200 Euro mal blank genommen, waren das 4600 Euro und somit Stufe 13 mit 662 Euro Inkl. 154 Euro Kigeld. Wenn man nun noch Abzüge der Eltern berücksichtigt, wäre es noch weniger......;

      somit sehe ich hier keinerlei Unterhaltsanspruch mehr gegenüber den Eltern-

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ruth ()

    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      Mein Vater zahlt ca. 150 Euro und meinte Mutter 200 Euro.
      Achso das Ausbildungsgehalt ist nicht Netto das ist Brutto also werden es denke mal noch 100-150 € Weniger sein.

      Mfg Kean

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von kean ()

    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      Wenn die angegeben Ausbildungsvergütungen brutto sind, ergibt sich evt. ein Anspruch:

      1. Lehrjahr netto ca. 480€ abzgl. Fahrtkosten ca. 380€ zzgl. KG = 534
      2. Lehrjahr 520 € -> 420€ -> 574
      3. LJ 560€ -> 460€ -> 614

      Anspruch lt. DT Stufe 13: 662€

      Also verbleibender Anspruch im 1. Lehrjahr 128€
      Aufteilung: Vater 58€, Mutter 70€
    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      @Uwe

      Anspruch laut stufe 13 aber nur, wenn bei beiden Gehälter nicht noch Abzüge kommen.

      Aber da wären ja sich er noch die 5 % Pauschale, mögliche andere Kinder, Ehepartner, Schulden, und so weiter. Und ruck-zuck, sind es ein paar Stufen niedriger. Denn es gibt ja immerhin schon ein Kind, das noch studiert....

      Aber, Kean bekommt ja sowieso schon viel mehr Unterhalt als das, was du ausgerechnet hast!

      Ruth
    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      hallo Uwe,

      wo nimmst du die 380 Euro Fahrtkosten her?

      Die Hammer Leitlinien besagen
      10.2.2 Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind - jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen - in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar.


      und kean schreibt:
      5.) Was kostet eine Monatskarte des ÖPNV für Dich?
      90-110 Euro


      lg jim
      Wer den Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er in den Hintern getreten wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jimbeam1999 ()

    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      Hallo!

      @ruth:
      Aber, Kean bekommt ja sowieso schon viel mehr Unterhalt als das, was du ausgerechnet hast!


      Momentan hat er auch noch keine Ausbildungsvergütung ;) - neue Berechnung beinhaltet ja den Unterhaltsanspruch nach Ausbildungbeginn.

      @jimbeam1999:
      wo nimmst du die 380 Euro Fahrtkosten her?


      Nettoeinkommen (480 Euro) - Fahrtkosten (ca. 100 Euro) = 380 Euro bereinigte Ausbildungsvergütung + KG = 534 Euro gesamt

      @kean:
      Du müsstest noch schreiben, wie weit deine Eltern zum Arbeitsplatz haben und zuständiges OLG. Das Nettoeinkommen wird nämlich um die berufsbedingten Auswendungen bereinigt - lies mal die Leitlinien deines zuständigen Oberlandesgerichts unter Punkt 10.

      Aus den um berufsbedingte Aufwendungen gekürzten und anschließend addierten Einkommen beider Eltern wird dann dein Unterhaltsbedarf (Höhe) ermittelt.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Unterhalt bei 600€ Ausbildungsvergütung

      @uwe
      ich hatte das so verstanden:

      2 Kinder noch, eines davon studiert eines und wohnt nicht zuhause, und dann eines, selbständig.

      .) Haben Deine Eltern weitere Kinder/Unterhaltspflichten, wenn ja welche, wo wohnend?


      somit wäre es ja möglich, dass dieses studierende Kind noch von den Eltern Unterhalt erhält.

      Ruth