Hallo liebe Forenteilnehmer
Ich habe jetzt überall herumgestöbert und nirgends eine Antwort gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen...
Mein Mann und ich wollen ein Testament machen, aber es gibt ein paar Dinge die wir nicht verstehen.
Nehmen wir an, mein Mann stirbt vor mir und vererbt beispielsweise 100.000 €. Ich erhalte 50% des Erbes, unsere Kinder und seine Kinder aus erster Ehe teilen sich den Rest zu gleichen Teilen.Soweit so klar.
Wir wollen sicher gehen, das die Kinder auch nach seinem (hoffentlich noch sehr, sehr lange ausstehenden!) Tod weiterhin Umgang mit mir pflegen müssten. Gibt es die Möglichkeit, das Erbe an diese Bedingung zu knüpfen? Also, sowas wie "Kind xy erbt den gesetzlichen Anteil nur dann, wenn es weiterhin jedes 2. WE Mokwai und seine Geschwister besucht. Falls es dies nicht tun möchte, erbt es nur den Pflichtteil."?
Kann mein Mann mich als Vormund für seinen Teil des Sorgerechts einsetzen oder fällt das dann automatisch an die Kindsmutter?
Wir besitzen gemeinsam eine Firma und eine Wohnung. Gibt es eine Möglichkeit, eine Auszahlung des hypothetischen Erbes von mir zeitlich steuern zu lassen - also so, dass im Ernstfall nicht die Firma pleite geht und die Wohnung verkauft werden muss? Eine Staffelung oder ähnliches? Oder gibt es die Möglichkeit, das ich als Testamentsvollstrecker eingesetzt werde, obwohl ich selber Erbe bin?
Was passiert mit dem Kindesunterhalt? Ich habe gelesen, dass ich im Fall der Fälle den Unterhaltsanspruch erben würde und den erfüllen müsste, bis das Erbe aufgebraucht ist. Aber welches Erbe - das, welches mir zusteht, oder das, welches den Kids zusteht?
Beim fiktiven Erbe von 100.000 erbt Mokwai also 50.000, von denen sie den noch ausstehenden KU zahlen muss, während die Kids ihren Anteil an den restlichen 50.000 erhalten, sowie den KU? Oder anders?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich will den Kindern absolut nicht Böses, im Gegenteil, ein Teil unserer Gedanken soll einen Umgang "über den Tod hinaus" gewährleisten. Es ist nur leider so, dass das Verhältnis zwischen KV und KM schrecklich ist, und ich mir ziemlich sicher bin, dass sie mir im Fall des Falles soviel Schaden wie nur möglich zufügen wollte...
Es würde mich sehr freuen, wenn jemand sich mit solchen Details auskennt und mir hilft.
Vielen Dank!
Schöne Grüsse
Mokwai
Ich habe jetzt überall herumgestöbert und nirgends eine Antwort gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen...
Mein Mann und ich wollen ein Testament machen, aber es gibt ein paar Dinge die wir nicht verstehen.
Nehmen wir an, mein Mann stirbt vor mir und vererbt beispielsweise 100.000 €. Ich erhalte 50% des Erbes, unsere Kinder und seine Kinder aus erster Ehe teilen sich den Rest zu gleichen Teilen.Soweit so klar.
Wir wollen sicher gehen, das die Kinder auch nach seinem (hoffentlich noch sehr, sehr lange ausstehenden!) Tod weiterhin Umgang mit mir pflegen müssten. Gibt es die Möglichkeit, das Erbe an diese Bedingung zu knüpfen? Also, sowas wie "Kind xy erbt den gesetzlichen Anteil nur dann, wenn es weiterhin jedes 2. WE Mokwai und seine Geschwister besucht. Falls es dies nicht tun möchte, erbt es nur den Pflichtteil."?
Kann mein Mann mich als Vormund für seinen Teil des Sorgerechts einsetzen oder fällt das dann automatisch an die Kindsmutter?
Wir besitzen gemeinsam eine Firma und eine Wohnung. Gibt es eine Möglichkeit, eine Auszahlung des hypothetischen Erbes von mir zeitlich steuern zu lassen - also so, dass im Ernstfall nicht die Firma pleite geht und die Wohnung verkauft werden muss? Eine Staffelung oder ähnliches? Oder gibt es die Möglichkeit, das ich als Testamentsvollstrecker eingesetzt werde, obwohl ich selber Erbe bin?
Was passiert mit dem Kindesunterhalt? Ich habe gelesen, dass ich im Fall der Fälle den Unterhaltsanspruch erben würde und den erfüllen müsste, bis das Erbe aufgebraucht ist. Aber welches Erbe - das, welches mir zusteht, oder das, welches den Kids zusteht?
Beim fiktiven Erbe von 100.000 erbt Mokwai also 50.000, von denen sie den noch ausstehenden KU zahlen muss, während die Kids ihren Anteil an den restlichen 50.000 erhalten, sowie den KU? Oder anders?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich will den Kindern absolut nicht Böses, im Gegenteil, ein Teil unserer Gedanken soll einen Umgang "über den Tod hinaus" gewährleisten. Es ist nur leider so, dass das Verhältnis zwischen KV und KM schrecklich ist, und ich mir ziemlich sicher bin, dass sie mir im Fall des Falles soviel Schaden wie nur möglich zufügen wollte...
Es würde mich sehr freuen, wenn jemand sich mit solchen Details auskennt und mir hilft.
Vielen Dank!
Schöne Grüsse
Mokwai