Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

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    • Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

      Hallo liebe Forenteilnehmer

      Ich habe jetzt überall herumgestöbert und nirgends eine Antwort gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen...

      Mein Mann und ich wollen ein Testament machen, aber es gibt ein paar Dinge die wir nicht verstehen.

      Nehmen wir an, mein Mann stirbt vor mir und vererbt beispielsweise 100.000 €. Ich erhalte 50% des Erbes, unsere Kinder und seine Kinder aus erster Ehe teilen sich den Rest zu gleichen Teilen.Soweit so klar.

      Wir wollen sicher gehen, das die Kinder auch nach seinem (hoffentlich noch sehr, sehr lange ausstehenden!) Tod weiterhin Umgang mit mir pflegen müssten. Gibt es die Möglichkeit, das Erbe an diese Bedingung zu knüpfen? Also, sowas wie "Kind xy erbt den gesetzlichen Anteil nur dann, wenn es weiterhin jedes 2. WE Mokwai und seine Geschwister besucht. Falls es dies nicht tun möchte, erbt es nur den Pflichtteil."?

      Kann mein Mann mich als Vormund für seinen Teil des Sorgerechts einsetzen oder fällt das dann automatisch an die Kindsmutter?

      Wir besitzen gemeinsam eine Firma und eine Wohnung. Gibt es eine Möglichkeit, eine Auszahlung des hypothetischen Erbes von mir zeitlich steuern zu lassen - also so, dass im Ernstfall nicht die Firma pleite geht und die Wohnung verkauft werden muss? Eine Staffelung oder ähnliches? Oder gibt es die Möglichkeit, das ich als Testamentsvollstrecker eingesetzt werde, obwohl ich selber Erbe bin?

      Was passiert mit dem Kindesunterhalt? Ich habe gelesen, dass ich im Fall der Fälle den Unterhaltsanspruch erben würde und den erfüllen müsste, bis das Erbe aufgebraucht ist. Aber welches Erbe - das, welches mir zusteht, oder das, welches den Kids zusteht?
      Beim fiktiven Erbe von 100.000 erbt Mokwai also 50.000, von denen sie den noch ausstehenden KU zahlen muss, während die Kids ihren Anteil an den restlichen 50.000 erhalten, sowie den KU? Oder anders?

      Bitte versteht mich nicht falsch, ich will den Kindern absolut nicht Böses, im Gegenteil, ein Teil unserer Gedanken soll einen Umgang "über den Tod hinaus" gewährleisten. Es ist nur leider so, dass das Verhältnis zwischen KV und KM schrecklich ist, und ich mir ziemlich sicher bin, dass sie mir im Fall des Falles soviel Schaden wie nur möglich zufügen wollte...

      Es würde mich sehr freuen, wenn jemand sich mit solchen Details auskennt und mir hilft.

      Vielen Dank!

      Schöne Grüsse

      Mokwai
    • RE: Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

      hallo Mokwai,

      Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß seine Kinder gezwungen werden können, Umgang mit dir zu pflegen. Im Prinzip bist du eine fremde Frau für sie, wenn auch Stiefmutter.

      Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht.Warum solltest du es auch bekommen?

      Erbschaftsmäßig habe ich keine Ahnung, da können dir andere sicher weiter helfen.

      Zum Ku: Die Kinder bekommen doch nach Ableben des Vaters Halbwaisenrente,das dürfte den KU abdecken.

      lg jim
      Wer den Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er in den Hintern getreten wird.
    • RE: Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

      Hallo Mokwai,

      das mit dem Pflichtteil ist nur dann möglich, wenn ein sogenannter Nacherbe (sprich: Kind) bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil fordert. Für diesen Fall können Eheleute in einem "Berliner Testament" regeln, dass dieses Kind dann auch beim Tod des letztversterbenden Elternteils automatisch nur noch den Pflichtteil erhält.

      Was Du schreibst, den Pflichtteil an gewisse Verhaltens-Auflagen zu knüpfen, ist leider nicht möglich. Erbe wird man durch die verwandtschaftliche Beziehung zum Verstorbenen und nicht durch bestimmtes Verhalten :(

      Wäre es nicht besser, Dein Mann überträgt Dir bereits zu Lebzeiten bereits einen Großteil seiner Vermögens, so dass im Falle seines Todes die Erbmasse geringer ausfällt?

      Andere Möglichkeit wäre, dass Ihr Euch gegenseitig zu Alleinerben einsetzt. Dann reduziert sich ebenfalls der Erbanspruch der Kinder. Es steht Dir ja nach dem Tod deines Mannes frei, den "Stiefkindern" nach Deinem Gutdünken aus Deinem eigenen Vermögen Zuwendungen zu erteilen, wenn sie auch nach dem Tod des Vaters Kontakt zu Dir pflegen.

      LG murmeltier
    • RE: Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

      Hallo evra,

      dafür gäbe es ja testamentarische Möglichkeiten - z. B. dass dies an den Ehemann zurückfällt, falls die Ehefrau wider Erwarten zuerst verstirbt.

      Habe zum Thema Erbrecht kürzlich einen hochinteressanten Vortrag des Volksbundes Deutscher Kriegsgräbervorsorge besucht, der in vielen Städten angeboten wird und den ich nur empfehlen kann! Erst referiert ein Fachanwalt sehr anschaulich über alle möglichen Rechtskonstrukte, und anschließend können - auf Wunsch - Einzelfragen der Zuhörer diskutiert werden. Kann ich sehr empfehlen! Fazit auf jeden Fall: ab einem gewissen Vermögenswert und sobald es über das "normale Berliner Testament" hinausgeht, ist fachliche Beratung sehr dringend anzuraten, selbst wenn sie kostspielig ist!

      LG murmeltier
    • RE: Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

      Hallo,

      mein Mann uns ich haben seinerzeit bei unsrer Eheschliessung einen Erbvertrag geschlossen (nach langer Beratung bei RA und Notar). ER hatte zu diesem Zeitpunkt einen Minderjährigen Sohn und es ging darum, mich abzusichern , wenn mein Mann vor mir sterben würde und mir einen ERbstreit mit Sohn bzw. der Mutter des Sohnes zu ersparen.

      Bei uns geht das Erbe aufs "längste Leben", sprich, zunächst beerben wir beide uns gegenseitig. Erst wenn auch der zweite von uns ablebt, erben die Kinder (inzwischen haben wir noch eine gemeinsame Tochter, wodurch der Anteil meines Stiefsohnes ja automatisch kleiner wurde)

      Uns gings in keiner Weise darum, des Sohn meines Mannes um sein Erbe zu bringen, sondern darum, nicht mich in NOt zu bringen, weil ich vielleicht dann hätte Erbe auszahlen müssen zu einem Zeitpunkt, wo ich es nicht gekonnt hätte und eventuell meine Existenz damit gefährdet worden wäre.

      Allerdings hätte, trotz dieses Erbvertragen, der Sohn sein Erbe fordern können, dann hätte ihm aber nur der Pfliczhteil zugestanden, und damit wäre sein Anspruch abgegolten gewesen,dh. wenn ich dann auch gestorben wäre, hätte er aus dieser ERbmasse nichts mehr erhalten, denn in dieser wäre ja sozusagen das ERbe von seinem Vater noch enthalten gewesen.

      Desweiteren hatten wir - da Kind noch minderjährig und wir nicht wollten, dass die KM dies entscheiden und verfügen könnte - 3 vormunde für den Sohn eingesetzt, die dann im Falles des Todes meines Mannes, im Sinne des Kindes entschieden hätten bzw. natürllich letztendlich in meinem Sinne bzw. dem Sinne des Testaments.

      Heute ist der sohn 24, und wir haben ihn als er 18 wurde, von dem ERbvertrag berichtet und über die Folgen dieses Vertrages informiert, ihm klar erläutert, wie er in welcher Situation dasteht, und was ihn dann erwarten würde.

      Was wir allerdings auch gemacht haben, ist, dass viele WErte, die insbesondere durch Zuwendungen meiner Eltern an uns geflossen sind, auch auf mein Konto, das nur auf meinen Namen läuft, gegangen sind, damit ganz klar hervorgeht, dass es nicht in die Erbmasse geht, wenn mein Mann zuerst stirbt.

      Klar, wenn ich zuerst sterbe, kriegt indirekt mein Stiefsohn über den Vater zwar doch einen Teil davon, aber, da lebe ich nicht mehr, und da soll mir das egal sein. Mir ging es darum, dass ich nicht eventuell ein Haus verkaufen muss, weil ich nicht in der Lage wäre, dem Jungen sein Erbteil auszuzahlen.

      Ist grundsätzlich ein sehr schwieriges Thema, wir waren damals einige Male zur Beratung, und diese Variante erschien als die vernünftigste und sicherste.

      LG Ruth

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ruth ()

    • RE: Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

      Hallo Ruth,

      das wesentliche an Deinem Beitrag für die TE ist "intensive Beratung durch Rechtsanwalt und Notar".... Hier geht es um eine Firma, und auch sonstiges Eigentum. Das kann niemand alleine stemmen. Insbesodere sind ja auch steuerliche und firmenrechtliche Belange zu berücksichtigen.

      Also, auf Erbschaften dieser Art spezialisierten Anwalt aufsuchen. Anders geht es in so einem Fall nicht.

      Gruss
    • RE: Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?

      @evra

      da gebe ich dir unumwunden recht. wir hätten uns da auch nie alleine drangetraut, weil es so viele "Türen" und "FAllen" gibt.....; und wenn noch ne Firma hinzukommt, kann es richtig kompliziert werden.

      Ich denke, die Investition einer Beratung sollte man wirklich machen, auch wenn man erst denkt: oh wie teuer.

      Aber, es könnte hinterher noch viiiiiiel teurer werden....

      LG Ruth