(Antwort auf forum.isuv.de/thread.php?threadid=45132#post330870 wegen Threadverschiebung falsch eingeordnet)
hallo,
Schauen wir doch mal, was wir haben:
Eine junge Mutter mit 5 Kindern, die offensichtlich überfordert ist. Die ausserdem noch von Euch entfernt wohnt, so dass die Organisation des Umgangsrechtes schwierig ist. Insbesondere deshalb, weil sie ja noch ein kleines Baby hat, welches sie wohl auch nur schwer alleine lassen kann.
Dann haben wir einen Freund von ihr, der sich entgegenkommenderweise dieser Problematik angenommen hat. Euer Kind bringt/holt, ausserdem auch noch dafür Sorge trägt, dass die Mutter noch ein weiteres Kind von sich sieht, was ja darüber hinaus auch noch das Halbgeschwisterchen von Eurem ist. Find ich von dem Freund schon sehr entgegenkommend.
Ich habe Verständnis dafür, dass er (der offensichtlich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist) versucht, hier gewisse Fahrten zu kombinieren. Ich habe auch Verständnis dafür, dass die Mutter Euren Sohn länger sehen möchte, die paar Stunden sind ja nun wirklich nicht befriedigend. Und entsprechen ja auch wohl kaum dem Kindeswohl.
Auf der anderen Seite scheint das Kind ja einen festen Rhytmus zu benötigen - wobei mir die 7.00 Uhr Schlafenszeit sehr zeitig für ein Kind im Alter von Eurem vorkommt. Das wird sich ja wohl kurzfristig so auf etwa 8.00 Uhr abends einpendeln.
Wie kommt Ihr aus der Misere heraus. Ich sehe da zunächst einmal die Möglichkeit, dass Ihr das Kind behutsam so nach und nach auf 8.00 Uhr umstellt. Ich sehe weiter die Möglichkeit, dass Ihr der doch sehr überlasteten Mutter bei dem Transport des Kindes entgegen kommt. Ich denke mal, das würde in so einem Fall auch das Gericht entsprechend entscheiden. Wie ist es denn, habt Ihr einen PKW? Könntet Ihr das Kind abends holen? Hätte den Vorteil, dass es sich schon auf dem Rückweg wieder auf Euch einstellen kann. Ich führe das Einnässen übrigends nicht unbedingt auf das aus Eurer Sicht zu späte ins Bett gehen zurück, es kann auch sein, dass das Kind nach einem solchen Tag einfach "durch den Wind" ist, und Zeit benötigt, sich wieder in seinen Alltag einzufinden. Das Problem haben viele alleinerziehende Elternteile!
Also, überlegt Euch mal, wie Ihr die Belange des Kindes, insbesondere das Recht des Kindes auf Kontakt mit der Mutter untertützen könnt. Mit Sturheit und Beharren auf einem formaljuristischen Standpunkt kommt Ihr da nicht weiter. Und immer vor Augen halten: Ein Gericht würde Euch wahrscheinlich gewisse Hol- und Bringdienste auferlegen, ausserdem etwas mehr Flexibilität erwarten!
Gruss
hallo,
Schauen wir doch mal, was wir haben:
Eine junge Mutter mit 5 Kindern, die offensichtlich überfordert ist. Die ausserdem noch von Euch entfernt wohnt, so dass die Organisation des Umgangsrechtes schwierig ist. Insbesondere deshalb, weil sie ja noch ein kleines Baby hat, welches sie wohl auch nur schwer alleine lassen kann.
Dann haben wir einen Freund von ihr, der sich entgegenkommenderweise dieser Problematik angenommen hat. Euer Kind bringt/holt, ausserdem auch noch dafür Sorge trägt, dass die Mutter noch ein weiteres Kind von sich sieht, was ja darüber hinaus auch noch das Halbgeschwisterchen von Eurem ist. Find ich von dem Freund schon sehr entgegenkommend.
Ich habe Verständnis dafür, dass er (der offensichtlich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist) versucht, hier gewisse Fahrten zu kombinieren. Ich habe auch Verständnis dafür, dass die Mutter Euren Sohn länger sehen möchte, die paar Stunden sind ja nun wirklich nicht befriedigend. Und entsprechen ja auch wohl kaum dem Kindeswohl.
Auf der anderen Seite scheint das Kind ja einen festen Rhytmus zu benötigen - wobei mir die 7.00 Uhr Schlafenszeit sehr zeitig für ein Kind im Alter von Eurem vorkommt. Das wird sich ja wohl kurzfristig so auf etwa 8.00 Uhr abends einpendeln.
Wie kommt Ihr aus der Misere heraus. Ich sehe da zunächst einmal die Möglichkeit, dass Ihr das Kind behutsam so nach und nach auf 8.00 Uhr umstellt. Ich sehe weiter die Möglichkeit, dass Ihr der doch sehr überlasteten Mutter bei dem Transport des Kindes entgegen kommt. Ich denke mal, das würde in so einem Fall auch das Gericht entsprechend entscheiden. Wie ist es denn, habt Ihr einen PKW? Könntet Ihr das Kind abends holen? Hätte den Vorteil, dass es sich schon auf dem Rückweg wieder auf Euch einstellen kann. Ich führe das Einnässen übrigends nicht unbedingt auf das aus Eurer Sicht zu späte ins Bett gehen zurück, es kann auch sein, dass das Kind nach einem solchen Tag einfach "durch den Wind" ist, und Zeit benötigt, sich wieder in seinen Alltag einzufinden. Das Problem haben viele alleinerziehende Elternteile!
Also, überlegt Euch mal, wie Ihr die Belange des Kindes, insbesondere das Recht des Kindes auf Kontakt mit der Mutter untertützen könnt. Mit Sturheit und Beharren auf einem formaljuristischen Standpunkt kommt Ihr da nicht weiter. Und immer vor Augen halten: Ein Gericht würde Euch wahrscheinlich gewisse Hol- und Bringdienste auferlegen, ausserdem etwas mehr Flexibilität erwarten!
Gruss