Wie jetzt am besten verhalten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wie jetzt am besten verhalten

      Hallo mal wieder,

      ich denke, diese Frage stellen sich alle, die im Moment ein schwebendes Unterhaltsverfahren haben und von der URR eine Änderung erwartet haben.


      Wir sind genau der Fall für die Reform: Exe betreut ein Kind, das im Sommer in die Schule kommt. Vormttagsbetreuung ist sicher gestellt. Alle Omas und Opas wohnen für den Notfall am Ort, Paten auch und wir können das Kind in Ferien auch nehmen. Also der Optimalfall, denn die Großeltern würden gern die Notfallbetreuung machen.

      Wir wohnen nur als Paar in einer Stadt, ohne Familienanschluss. Wir müssen also für jede Betreuung Geld auf den Tisch legen.

      Da Exe nicht arbeitet und auch nicht musste bisher, zahlte mein LG kräftig.

      Wir haben ein gemeinsames Kind (1,5), ich gehe schon seit längerem arbeiten.

      Sie meldet sich seit Monaten nicht mehr wegen der Neuberechnung, wir hatten damals einen Vorschlag gesandt, der auf der URR basierte und zahlen auch danach, von ihr kam kein Widerspruch - seit fast einem dreiviertel Jahr, auch keine Gegenberechnung o.ä.

      Da nun die URR nicht so schnell kommt, stellt sich die Frage, wie man vorgeht.

      Abwarten? Hilft ja nicht, da wir dann irgendwann mit Nachzahlung dran sind

      Progressiv vorgehen? Ich würde gern die Exe zur Arbeit animieren, nach URR müsste sie das ja in jedem Fall.

      Wie schätzt ihr das ein, was tun andere in der Situation?

      Danke für euren Rat

      Frau Wallace
    • RE: Wie jetzt am besten verhalten

      Hallo Frau Wallace,

      meiner Meinung nach ist sie mit dem Betrag einverstanden, den ihr ja, wie du sagtest, seit einigen Monaten so bezahlt.

      Wäre sie es nicht, hätte sie (sofern ein Titel oder Urteil vorhanden) pfänden lassen können. Denn noch gilt das alte Unterhaltsgesetz.

      Nicht widersprechen setze ich gleich mit einverstanden.
      Und wenn ihr eine gerichtliche Abänderung wollt, dann müsst ihr den Klageweg beschreiten.

      Gruß
      Maren
    • RE: Wie jetzt am besten verhalten

      Abwarten? Hilft ja nicht, da wir dann irgendwann mit Nachzahlung dran sind



      Hmm, also Nachzahlungen wären nur fällig, wenn sie einen höheren Unterhaltsbetrag angemahnt hat.

      Ansonsten sollte es keine rückwirkenden Forderungen geben.

      Für die Zeit VOR dem rechtl. Inkrafttreten der Reform gelten die Regeln dieser Reform sowieso nicht, sondern est ab Datum des Inkrafttretens.

      Ihr agiert da zuviel auf hypothetische Annahmen.
      Die jetzige Rechtslage ist für den gegenwärtigen Unterhalt heranzuziehen.
      Werden keine Forderungen sgestellt, kann auch nicht rückwirkend nachgefordert werden, vorausgesetzt, dass keine Falschangaben gemacht wurden und dass der Unterhaltspflichtige erreichbar war/ist.
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Wie jetzt am besten verhalten

      Hallo Rainer und Maren und natürlich alle anderen Leser/Innen!

      sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Ich war unterwegs und kam nicht ans Net.

      Damit ich das korrekt verstehe: Wenn Sie sich nicht meldet und keinen hören Betrag fordert als den von uns mit Berechnung hinterlegten angeboten und bezahlten, kann sie nicht irgendwann, wenn sie mal wieder Lust hat, von Januar an nachfodern? Dabei wäre auch egal, ob unsere Berechnung rechltich nicht korrekt ist, weil eben die URR nicht in Kraft ist?


      Danke für die Ratschläge, da wir uns gern absichern möchten. Bisher waren wir immer die Dummen und mussten noch viel mehr zahlen als gedacht. Meinem Rechtsempfinden enspräche es nämlich auch, dass sie zumindest keine Nachfoderung am Stück verlangen kann, wenn sie sich auf unsere Schreiben monatelang nicht meldet.

      Einen Vergleich gab es übrigens mal, aber der hatte Kündbarkeit bei unverschuldeter Gehaltsänderung nach unten. Wir haben den Vergleich aus eben dem Grund, der tatsächlich eingetreten ist, gekündigt. Sie hat natürlich alles in Frage gestellt.... HAt sich aber nie mehr gemeldet, nachdem wir alle uns vorliegenden Nachweise dazu erbracht haben.

      Frau Wallace