Hallo zusammen!
Bin mir nicht ganz sicher ob das Thema eher zum Zugewinn oder zum Unterhalt zählt, aber habe mich einfach mal für Zugewinn entschieden. Bin mir bei folgender Sache nicht ganz sicher:
Mein geschiedener Freund will gegenüber seiner Ex-Frau einen Zugewinnausgleichsansopruch geltend machen. Bei der Berechnung kam eine Summe von ca. 10000€ für ihr raus. Jedoch wurden während der Ehe gemachte gemeinsame Schulden (für Umbau des Hauses, welches ihr allein gehört und sie jetzt allein mit Kind bewohnt) nur in ihrem Endvermögen mit -30000€ berücksichtigt. Soweit so gut, da sie auch allein die Schulden tilgt. Doch allerdings hat ihre Anwältin bei der Unterhaltsberechnung eine monatliche Tilgung der Schulden (Zinsen) von 130€ eingerechnet, welches ihr Einkommen verringert und somit den Unterhalt erhöht. Ist das korrekt?
Vielleicht liegt ja auch meinerseits ein Denkfehler vor! Wäre für Antworten sehr dankbar!
Gruß Winni
Bin mir nicht ganz sicher ob das Thema eher zum Zugewinn oder zum Unterhalt zählt, aber habe mich einfach mal für Zugewinn entschieden. Bin mir bei folgender Sache nicht ganz sicher:
Mein geschiedener Freund will gegenüber seiner Ex-Frau einen Zugewinnausgleichsansopruch geltend machen. Bei der Berechnung kam eine Summe von ca. 10000€ für ihr raus. Jedoch wurden während der Ehe gemachte gemeinsame Schulden (für Umbau des Hauses, welches ihr allein gehört und sie jetzt allein mit Kind bewohnt) nur in ihrem Endvermögen mit -30000€ berücksichtigt. Soweit so gut, da sie auch allein die Schulden tilgt. Doch allerdings hat ihre Anwältin bei der Unterhaltsberechnung eine monatliche Tilgung der Schulden (Zinsen) von 130€ eingerechnet, welches ihr Einkommen verringert und somit den Unterhalt erhöht. Ist das korrekt?
Vielleicht liegt ja auch meinerseits ein Denkfehler vor! Wäre für Antworten sehr dankbar!
Gruß Winni