Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

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    • Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo zusammen!
      Bin mir nicht ganz sicher ob das Thema eher zum Zugewinn oder zum Unterhalt zählt, aber habe mich einfach mal für Zugewinn entschieden. Bin mir bei folgender Sache nicht ganz sicher:
      Mein geschiedener Freund will gegenüber seiner Ex-Frau einen Zugewinnausgleichsansopruch geltend machen. Bei der Berechnung kam eine Summe von ca. 10000€ für ihr raus. Jedoch wurden während der Ehe gemachte gemeinsame Schulden (für Umbau des Hauses, welches ihr allein gehört und sie jetzt allein mit Kind bewohnt) nur in ihrem Endvermögen mit -30000€ berücksichtigt. Soweit so gut, da sie auch allein die Schulden tilgt. Doch allerdings hat ihre Anwältin bei der Unterhaltsberechnung eine monatliche Tilgung der Schulden (Zinsen) von 130€ eingerechnet, welches ihr Einkommen verringert und somit den Unterhalt erhöht. Ist das korrekt?
      Vielleicht liegt ja auch meinerseits ein Denkfehler vor! Wäre für Antworten sehr dankbar!
      Gruß Winni
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo WinniPooh,

      es sieht tatsächlich so aus, als würden hier die Schulden doppelt berücksichtigt werden. Eigentlich ist das dann ein Thema zum Unterhalt, denn für den Zugewinnausgleich ist die Sache klar:
      Endvermögen minus Anfangsvermögen.
      Ich würde mit diesem Argument versuchen die Tilgung der Schulden aus der Unterhaltsberechnung rauszunehmen.
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo!
      Ich denke auch, dass uns da irgendwas entfallen ist oder so, da die Gegenseite sofort mit der Berechnung einverstanden war. Und das war vorher nie der Fall... Werden das auf jeden Fall mal der Anwältin mitteilen!
      Ist es denn nicht auch eigentlich für den Zugewinn so, dass gemeinsame Schulden hälftig aufgeteilt werden sollten. So würde der Zugewinn 15000€ mehr ausmachen und die Tilgung der Schulden könnte bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden!?
      Oder ist es sinnvoll, dass sie die Schulden allein trägt (sind ja auch für die Abbezahlung ihres Hauses)?
      Ich bin langsam ein wenig verwirrt und hoffe das macht überhaupt noch einen Sinn was ich hier schreibe...
      Gruß Winni
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo Uwe !

      Das geht aber schon stark in Richtung deal. Die Ansetzung von Zinsen ist durchaus o.k.. Auf der anderen Seite muß sie sich ja auch entsprechenden
      Wohnwert abziehen lassen.
      Wenn Sie bereit ist die 10000 auf den Tisch zu legen;.... nehmen!
      Ansonsten würde ich da nichts verquicken, zumal sich die beiden wohl noch im "wir rechnen selber mal rum Stadium" befinden.

      Grüße mezzo
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo,

      ich blicke zwar nicht ganz durch, wie der Zugewinn errechnet wurde. Aber

      Ist es denn nicht auch eigentlich für den Zugewinn so, dass gemeinsame Schulden hälftig aufgeteilt werden sollten


      hieße das nicht auch man hat die Schulden dann wirklich?

      Ansonsten, wie gesagt, ist mir nicht klar, ob die Summe so richtig ist. Wichtig ist beim Zugewinn, dass wirklich alle Schulden und Vermögen für beide aufgelistet werden und dann die Differenzen gebildet werden. Einzelne Posten rauszupicken, führt in der Regel zu falschen Ergebnissen.

      Susanne
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo zusammen!
      Da bin ich aber froh, dass sich ein paar Leute zum Antworten gefunden haben. Also beim selbstrechnen sind wir nicht mehr wirklich, aber unsere Anwältin meint auch, dass wir vielleicht irgendwas übersehen haben. Und so versuche ich mich halt selbst...
      Die Gegenseite fordert nämlich im Gegenzug eine schriftliche Erklärung, dass keinerlei Ansprüche mehr erhoben werden.
      Vielleicht mal die ganze Problematik im Überblick:
      Mein Freund hat während der Ehe mit seiner Ex-Frau einen Teil des Elternhauses der Frau umgebaut und auf dem Grundstück ihrer Eltern angebaut. (Dafür wurde ein Kredit in Höhe von 80000€ aufgenommen.)
      Bevor der Ex ein Teil des Hauses+Grundstück überschrieben wurde, hat schon eine nicht unerhebliche Wertsteigerung stattgefunden (sagen wir mal ca.50000€). Da vorweggenommes Erbe der Eltern geht nun laut ihrem Gutachten das Haus mit 80000€ in ihr Anfangsvermögen. (Sie ist allein im Grundbuch eingetragen!) Ins Endvermögen geht das Haus mit einem gesteigerten Wert von 140000€. Davon abgezogen werden die noch bestehenden (gemeinsamen) Schulden von 30000€.
      Ist die Rechnung wirklich so einfach: (140000-80000-30000)/2=15000?
      Gruß Winni
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      hallo Winnie,

      hilf mir mal. Hatten wir das nicht schon in einem anderen Thread?
      war da nicht das Problem, dass der Ex eigentlich an die Ex-Schwiegereltern hätte gehen müssen?

      Gruss
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo Evra!
      Das ist richtig. Meine Frage ist aber nunr, wie die Schulden zu berücksichtigen sind. Sie verringern ihr Endvermögen und somit den Zugewinn meines Freundes. Gleichzeitig werden aber 130€ Tilgungszinsen bei der Unterhaltsberechnung angegeben. Somit mehr Unterhalt zu zahlen. Werden denn so die Schulden nicht doppelt berücksichtigt?
      Gruß Winni

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von WinniPooh ()

    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hi,

      ich hab's mal so gerechnet:

      ER SIE
      AV 0 € 80,000 €


      Endvermögen
      Kredit -15,000 € -15,000 €
      Haus 0 € 140,000 €
      Endvermögen -15,000 € 125,000 €
      keine Werte <0 0 € 125,000 €
      Zugewinn 0 € 45,000 €


      Ausgleich 22,500 € -22,500 €
      ./. Schulden , dann verbleiben 7,500 €

      für den Unterhalt
      fiktiver Wohnwert 600 €
      abzgl. Zins aus -15000 € p.M. 5% -63 €
      anzurechnender Wohnvorteil 538 €

      nun nimmt er 10.000 (statt dem Rest von 7.500) und zahl statt dessen mehr Unterhalt. Außerdem kann er ja dann die 10.000 anlegen und damit sein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöhen :)

      Grüße
      TU
      carpe diem
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Danke für deine Rechnung!
      Bei der jetzigen Berechnung ergibt sich ein Zugewinn auf seiner Seite von: 30000€ und auf ihrer von 50000€ (Schulden bereits abgezogen).

      Aber ich denke es wird wohl irgendwie dabei bleiben...mal sehen!
      Danke trotzdem...
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hi Winni !

      Nur noch n paar Gedanken und Anmerkungen, weiß nicht ob es weiterhilft.

      Erst mal aus der Rubrik " der Wenn und Der Hätt...": Warum hat er einer Auslösung von Unterhalt und Zugewinn aus dem Scheidungsverband zugestimmt ?

      Nicht ganz klar ist nach wie vor, wie er auf den Wert von 140000€ kommt.
      Durch Wertsteigerungsgutachten oder Verkehrswert?
      Dem "fiktiven Erbwert" hat er ja augenscheinlich zugestimmt?!
      Mit der Materie als Fachmann vertraut, wundere ich mich trotzdem über die Wertsteigerung die "platziert" wird. War das ne "Ruine" bei hohem Grundstückspreis ? Beim Umbauen ist Geldausgeben und Eigenleistung nicht automatisch eine Wertsteigerung. Damit will ich keineswegs die erbrachten Leistungen schmälern aber z.B. ein neues Dach für 20000 erhöht den Wert nicht um 20000.
      Der "verlorene" Arbeitseinsatz des Vaters ist natürlich ärgerlich, trotzdem verloren. Da hättet Ihr ein Vertragswerk gebraucht.
      Da eure Vorstellungen was den Zugewinn angeht mit ner Differenz von 5000,allerdings zu erstreitenden Euros, doch recht nah beieinander liegt, bleib ich bei meiner ersten Ansage. Bei einem Rechtsstreit "verdienen" die anderen :D. Dann wäre die "Zugewinnkuh" vom Eis. Deine emotional berechtigte Verquickung mit Unterhaltsforderungen der EX ist nachvollziehbar, wird aber definitiv zu nichts führen. Vielleicht kriegt Ihr ja noch einen vernunftmäßig sauberen Deal hin; denkt aber auch ein bischen an das Kind. Streitereien sind seltenst geeignet, Dinge auf den Weg zu bringen. Viel Glück!

      Grüße mezzo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?


      Mit der Materie als Fachmann vertraut, wundere ich mich trotzdem über die Wertsteigerung die "platziert" wird. War das ne "Ruine" bei hohem Grundstückspreis ? Beim Umbauen ist Geldausgeben und Eigenleistung nicht automatisch eine Wertsteigerung. Damit will ich keineswegs die erbrachten Leistungen schmälern aber z.B. ein neues Dach für 20000 erhöht den Wert nicht um 20000.


      Hallo Mezzo,

      Winni schrieb

      Mein Freund hat während der Ehe mit seiner Ex-Frau einen Teil des Elternhauses der Frau umgebaut und auf dem Grundstück ihrer Eltern angebaut. (Dafür wurde ein Kredit in Höhe von 80000€ aufgenommen.)


      Das hört sich nicht nach einer schlichten Renovierung an, sondern eher nach Schaffung von Wohnraum. Ich denke, daher kommt die enorme Wertsteigerung.

      Susanne
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hi Susanne !

      Hab alles von Winni gelesen. Stehe diesen Vorher - Nachher Geschichten trotzdem skeptisch gegenüber. Gutachterlich belegt, würde ich es anders sehen. Aus dem Thread geht leider nicht klärend hervor, wie die 140000 zustande kamen.
      Zumal das Verhältnis Kreditsumme zur Wertsteigerung ebenfalls keinen erkennbaren Bezug hat. Es gab mal ne Regel: Ein Drittel für Material, zwei Drittel für Lohn; hinkt zwar mittlerweile ein wenig. Für Arbeit wurde nichts vergütet. Soll jetzt kein Widerspruch sein, kann hier eben einiges nicht nachvollziehen. Im Prinzip sind sich die Parteien doch "einig". Die "Kiste" komplett neu aufzurollen würde wohl Jahre dauern= "Zuverlust"

      grüße mezzo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo Mezzo,

      bin deiner Meinung. Mein Anwalt sagte schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt, um Zugewinn zu streiten lohne sich eigentlich erst jenseits der 30.000 Euro.

      Nur, was macht man, wenn es 28.000 Euro sind und die andere Seite bewegt sich kein bisschen?

      Gruß
      Susanne
    • RE: Doppelberüchsichtigung Schulden bei Zugewinn + Unterhalt?

      Hallo Susanne!
      Du hast es richtig erkannt. Aus vorher 60m² wurden quasi 150m² geschaffen. Daher die Wertsteigerung...errechnet durch ihren Gutachter.
      Es geht uns ja gar nicht darum, dass sie das Haus verkaufen soll oder ähnliches (kommt ja vor allem auch dem Kind zu Gute). Nur eine faire Lösung für beide Parteien wäre nicht schlecht!
      Aber davon sind wir noch ein wenig entfernt... Problematisch ist natürlich immer, dass man verschiedene Dinge miteinander verbindet. Der Zugewinnausgleich wäre ja ok, wenn dann im Gegenzug beim Unterhalt eine vernünftige Lösung gefunden wird. Ist zwar unabhängig voneinander, aber persönlich kann man so etwas immer schlecht trennen.
      Es sollte halt für beide möglich sein, ein Leben danach zu führen...

      Gruß Winni