Auskunft ungklärtes Vers.konto

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    • Auskunft ungklärtes Vers.konto

      Hallo, bei mir dauert die Scheidungsangewlegenheit mittlerweile zwei Jahre. Mein Nochgatte bringt die Unterlagen zum Versorgungsausgleich trotz Bußgeldandrohnung einfach nicht bei. Nun schrieb sein Anwalt ans Amtsgericht das keine Bedenken bestehen Auskunft aus dem ungeklärten Versicherungskonto einzuholen. Wie ist das zu verstehen?
      Soll das AG ihm nun nochmal Druck machen?
      Ich möchte keine Verfahrensabtrennung sondern das alles im Verbund geregelt wird.
      Wäre schön wenn mir jemand antworten kann.
      Freundliche Grüße!!!
    • RE: Auskunft ungklärtes Vers.konto

      Hallo Rosy,

      ungeklärt heißt hier:
      sein Versicherungsverlauf ist nicht vollständig aufgeklärt - es ist also möglich, dass bei weiterer Aufklärung noch weitere Versicherungszeiten bei ihm auftauchen - was, wenn die in der Ehezeit liegen für Dich natürlich günstiger wäre.

      Wenn Du Dir dazu ein genaues Bild machen willst, dann bitte darum, dass das Gericht Dir die Lückenzeiten im Versicherungsverlauf Deines Gatten genau mitteilt, dann kannst Du einschätzen, ob diese vor der Ehe liegen oder ob Lücken während der Ehezeit bestehen - und da weißt Du ja vielleicht, ob oder ob nicht er in dieser Zeit versicherungspflichtig gearbeitet hat oder wo er arbeitslos gemeldet war.

      Vielleicht kannst Du ja damit leben, dass nicht aufgeklärt wird, was Dir im Ergebnis sowieso nichts bringt?

      Wenn nicht - welchen Druck soll das Gericht ihm denn noch machen? Hat er das Zwangsgeld gezahlt oder ist bei ihm nichts zu holen? Wird ein höheres Zwangsgeld ihn dazu bringen, die fehlenden Unterlagen beizubringen??

      Würdest Du wollen, dass er so lange ins Gefängnis muss, bis er Dir endlich vollständige Auskunft über seine in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften erteilt ? Fall ja, lass Dich anwaltlich beraten, wie Du diesen Anspruch geltend machst.
      mfG vom Famri
      ... und wen immer Du siehst, wenn Du auf die Straße gehst: ein freundlicher Blick von Dir möge ihn treffen!
    • RE: Auskunft ungklärtes Vers.konto

      Hallo Rosy, erst mal ne Frage:

      bringt die Unterlagen zum Versorgungsausgleich trotz Bußgeldandrohnung einfach nicht bei.
      wurden denn Bußgelder verhängt ? In spürbarer Höhe ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Auskunft ungklärtes Vers.konto

      hallo,

      kleine Korrektur:

      "Ungeklärt" heisst zunächst einmal nur, dass seitens des Noch-Ehemannes die Unterlagen nicht eingereicht worden sind. Da heutzutage häufig jedoch eine Kontenklärung nicht erst zur Ehescheidung oder zur Verrentung erfolgt, ist es möglich, auch ohne die Angaben des Betroffenen eine Kontenklärung für das Scheidungsverfahren durchzuführen. Es sei denn, da fehlen wirklich noch Angaben, Lücken sind da. Also, der Anwalt möchte wohl eine solche Klärung herbeiführen. Tja, und die Fast-Ex wird ja wahrscheinlich wissen, ob noch irgendwelche andere Beiträge ausserhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wo auch immer eingezahlt worden sind.

      Gruss
    • RE: Auskunft ungklärtes Vers.konto

      Also, Famri,

      das mit dem "lange im Geängnis" entspricht nicht so ganz der Wirklichkeit. Ist kein Straftatbestand. Sondern, ganz einfach Beugehaft. Entweder er zahlt, geht in den Knast, bis er eben die Auskünfte gibt. Was ist da so dramatisch drann? Kann doch vorher die Auskünfte geben!

      Grus
    • RE: Auskunft ungklärtes Vers.konto

      Hallo, nochmal meine Frage an Euch - gegnerischer Anwalt /A) möchte anscheinend die Sache endlich abschließen -(B) Anwalt ebenso.
      Zwangsvollstreckung des Bußgeldes ist fruchtlos verlaufen. Mandant Anwalt (B) könnte nun Klage einreichen - will das aber gar nicht beschleunigen. Bisher hat er Anspruch auf TU (der aber nicht geleistet wird)und Familienzuschlag Bezüge.
      Der gegneriche Anwalt kann mit seinem Mandaten ( Fast-Ex von B)keinerlei Kontakt herstellen-trotz vielfacher Anschreiben-.
      Ausser weiterer finanzieller Einbußen bringt B eine Scheidung jetzt eigentlich gar nichts. Kann sie von den Anwälten oder Gericht dazu gezwungen werden etwas wie z.B. Klage einreichen, zu unternehemen?
      Nach zwei Jahren könnte ja auf Antrag der gegnerischen Partei der Versorgungsaudgleich abgetrennt werden allerdings doch nicht wenn diese die Verzögerung wegen Nichteinreichen der Unterlagen zu vertreten hat.
      Wäre lieb wenn mir jemand antworten kann.
      Freundliche Grüße
      rosy