Kommt eine neue Reformversion mit juristischen Winkelzügen?

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    • Kommt eine neue Reformversion mit juristischen Winkelzügen?

      Hallo,
      ich greife einmal die Idee von freaknow auf, die mir auch schon durch den Kopf geisterte.

      Ist es nicht vorstellbar, dass in 2008 ein neuer Entwurf auf den Tisch kommt, der den Unterhalt wegen Kinderbetreuung zwar gleichstellt, jedoch trotzdem ein Unterschied zwischen (ehemals) verheirateten Müttern und unverheirateten Müttern machen würde?

      Lese ich z.B. die Antwort der MdB Blumenthal auf Schängs Frage, finde ich diesen Ansatz explizit:
      "Eine Gleichstellung fordert das Bundesverfassungsgericht also vollkommen eindeutig mit Blick auf die Dauer der Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig hebt der Beschluss hervor, dass die Ehe den besonderen Schutz des GG genießt und eben dieser Umstand mit Blick auf unterschiedliche Unterhaltsansprüche der Elternteile auch Auswirkungen auf die mit einem Elternteil zusammenlebenden Kinder haben kann."

      Würde man sich nämlich auf eine Regelung einigen können, die der Vorgängerversion entspräche, wäre eine Lösung schnell gefunden. Statt dessen hört Mann so gar Nichts von dem Fortgang der Beratungen. Das darf dann auch stutzig machen, ob nicht doch ein größerer Wurf geplant ist, der die Hoffenden umhaut und die Bangenden aufrichtet.

      Gruß,
      Michael

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Wasserträger ()

    • RE: Kommt eine neue Reformversion mit juristischen Winkelzügen?

      Hallo Wasserträger,

      Ist es nicht vorstellbar, dass in 2008 ein neuer Entwurf auf den Tisch kommt, der den Unterhalt wegen Kinderbetreuung zwar gleichstellt, jedoch trotzdem ein Unterschied zwischen (ehemals) verheirateten Müttern und unverheirateten Müttern machen würde?

      Dies wäre aus meiner Sicht je nach Betreuungsverhältnis vorhandener Kinder verfassungswidrig !

      Der hervorgehobene Satz der MdB Blumenthal ist alleinig ihre, aus Steuerbeamten-Sicht, eigene Interpretation. Bisher hat es kein MdB geschafft in einer Antwort sich gleich zweimal zu widersprechen, MdB Blumenthal darin sich der Premiere rühmen darf, sie hat es.

      Mein Vorschlag der verfassungskonformen Rangfolge ist unter Rangverhältnisse Unterhaltsberechtigter nachzulesen.

      Danke für deine Einlassung
    • RE: Kommt eine neue Reformversion mit juristischen Winkelzügen?

      Hallo Wasserträger,

      ich möchte nur einen Punkt von Dir aufgreifen, wo Du bei der künftigen Gesetzesverabschiedung davon ausgehst, daß es etst in 2008 stattfinden wird.
      Ich denke, daß die Chancen sind aus verschiedenen Gründen garnicht so schlecht sind, daß es doch noch vor der Sommerpause zu einer verabschiedung kommt; denn die fakten in Form von Gutachten diverser verfassungsrechtler mit Argumenten für oder auch gegen die Rangfogenregelung liegen auf den Tischen der Fraktionsspitzen.
      Ein weiteres Schieben nach 2008 oder noch länger macht also keinen polituschen Sinn, weill duch zeitablauf keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind und die Koallition rechtzeitig vor dem Beginn der sehr schwierigen Pflegeversicherungsdebatten ab Sommer 2207 die Kuh "Unterhaltsreform" vom Eis haben will und muß.

      So wurde mir auch heute noch einmal aus dem Büro der CDU-berichterstatterin MdB Granold bestätugr ,daß in der 24. KW die Koallitionsspitzen, wie seiner Zeit am 22.März 2007 auf höchster parlamentarischer Ebene an einen runden Tisch zusammensitzen werden.

      Nichtsdestotrotz, bitte ich alle Forenteilnehmer putzmunter den Kontakt zu [B]den wichtigen politischen Entscheidungsträgern unbedingt aufrecht zu erhalten.[/B]
      Gruß, Colombo
    • RE: Kommt eine neue Reformversion mit juristischen Winkelzügen?

      Hallo Colombo,
      in einer Sache gebe ich Dir absolut Recht:

      Original von Colombo123
      ... die Koallition rechtzeitig vor dem Beginn der sehr schwierigen Pflegeversicherungsdebatten ab Sommer 2207 die Kuh "Unterhaltsreform" vom Eis haben will und muß.


      Nicht nur, was die Pflegeversicherungsdebatte (bei der aber auch jedem, der 2 und 2 zusammenrechnen kann, klar ist, dass sie genau so an der Wirklichkeit vorbeigeht, wie die Gesundheitsreform) sondern auch die Unterhaltsreform angeht.

      Meine Trennung begann Ende 2004 und seitdem warte ich auf die Reform. Mehrmals wurde ich durch verschobene Termine enttäuscht und daher glaube ich in dem Fall nur noch an einen Text, der als Gesetz von Herrn Köhler unterschrieben wurde. Und an das Datum glaube ich auch erst, wenn seine Tinte trocken ist.

      Wollen wir mal hoffen, dass es keine 200 Jahre dauern wird, bis man auch als Zweitfamilie ernsthaft vor der Wahl steht: Kinder fremd- oder eigenbetreuen?

      Gruß,
      Michael
    • RE: Kommt eine neue Reformversion mit juristischen Winkelzügen?

      Hallo Wasserträger und alle anderen Hoffenden,

      ich kopiere hier einen Ausatz der Finanzial Times Deutschland ein, der m. E. ganz gut Kompromißmöglichkeiten zwischen der CDU und SPD aufzeigen könnte :


      (ftd.de/politik/deutschland/:Ko…terhaltsrecht/174234.html)
      Nach einer Trennung darf der Unterhaltsanspruch des Partners, der Kinder betreut, nicht davon abhängen, ob das Paar zuvor verheiratet war, so die Richter. Eine Ungleichbehandlung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern - sei sie auch nur mittelbar - ist verfassungswidrig. Im neuen Unterhaltsrecht wollte die Union aber explizit sicherstellen, dass ehemals Verheiratete bessergestellt werden als Unverheiratete.

      Das Verfassungsgericht hatte im konkreten Fall nicht über die Höhe, sondern nur über die Dauer des Anspruchs zu entscheiden. Bei rein formaler Interpretation des Urteils könnte die Koalition also einfach ihr mühsam ausgehandeltes Gesetz so beschließen wie ursprünglich geplant und alles Weitere einem neuen Verfahren vor dem Verfassungsgericht überlassen. Das wäre dem politischen Frieden kurzfristig sicher dienlich - sinnvoll wäre es aber nicht.

      Im Unterhaltsrecht kreuzen sich zwei Prinzipien des Grundgesetzes: einerseits der Schutz - und damit auch eine gewisse Bevorzugung - der Ehe; andererseits die Gleichbehandlung aller Kinder, seien sie ehelich oder unehelich geboren. Wann immer das Kindeswohl entscheidend ist, kann es keine Bevorzugung ehelicher Verhältnisse geben.

      Das Gericht hat bestätigt, dass die Ehe unterhaltsrechtlich privilegiert werden kann, wenn die Kinder bereits älter sind. Die Konservativen sollten es dabei belassen, hier ihre Zeichen zu setzen.
    • RE: Rangordnung.. RE: enäh, leeve Schäng, Ding Jedanke passt mer nit esu rischtisch

      Die Änderung der Rangordnung der Unterhaltsberechtigten gibt nun doch Anlass, einmal darauf hinzuweisen,

      ... dass der "normale" Unterhaltspflichtige erst einmal Steuern und andere Abgaben zahlen muss, und dass es erst danach dazu kommen kann, das verbleibende Einkommen zu verteilen,

      ... dass von den Steuern Politikerdiäten und Politikerpensionen und Richtergehälter und Richterpensionen gezahlt werden,

      ...dass es also immer noch so ist, dass von dem Einkommen, welches der Unterhaltspflichtige erwirtschaftet, als erstes sich einmal unsere Abgeordneten und auch Richter selbst versorgen, und dass in der Reihenfolge erst danach Kinder und andere Unterhaltsberechtigte nur dann noch etwas bekommen können, wenn ihnen der Staat noch etwas übrig lässt.

      So isses nu mal, aber gut isses nicht. Und man sollte darüber auch nicht höflich hinweggehen, in dem man nur über die BGB-Reihenfolge nachdenkt. Das BGB ist schließilch nur ein Teil unserer gesamten Rechtsordnung.

      der freak