Hallo,
ich greife einmal die Idee von freaknow auf, die mir auch schon durch den Kopf geisterte.
Ist es nicht vorstellbar, dass in 2008 ein neuer Entwurf auf den Tisch kommt, der den Unterhalt wegen Kinderbetreuung zwar gleichstellt, jedoch trotzdem ein Unterschied zwischen (ehemals) verheirateten Müttern und unverheirateten Müttern machen würde?
Lese ich z.B. die Antwort der MdB Blumenthal auf Schängs Frage, finde ich diesen Ansatz explizit:
"Eine Gleichstellung fordert das Bundesverfassungsgericht also vollkommen eindeutig mit Blick auf die Dauer der Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig hebt der Beschluss hervor, dass die Ehe den besonderen Schutz des GG genießt und eben dieser Umstand mit Blick auf unterschiedliche Unterhaltsansprüche der Elternteile auch Auswirkungen auf die mit einem Elternteil zusammenlebenden Kinder haben kann."
Würde man sich nämlich auf eine Regelung einigen können, die der Vorgängerversion entspräche, wäre eine Lösung schnell gefunden. Statt dessen hört Mann so gar Nichts von dem Fortgang der Beratungen. Das darf dann auch stutzig machen, ob nicht doch ein größerer Wurf geplant ist, der die Hoffenden umhaut und die Bangenden aufrichtet.
Gruß,
Michael
ich greife einmal die Idee von freaknow auf, die mir auch schon durch den Kopf geisterte.
Ist es nicht vorstellbar, dass in 2008 ein neuer Entwurf auf den Tisch kommt, der den Unterhalt wegen Kinderbetreuung zwar gleichstellt, jedoch trotzdem ein Unterschied zwischen (ehemals) verheirateten Müttern und unverheirateten Müttern machen würde?
Lese ich z.B. die Antwort der MdB Blumenthal auf Schängs Frage, finde ich diesen Ansatz explizit:
"Eine Gleichstellung fordert das Bundesverfassungsgericht also vollkommen eindeutig mit Blick auf die Dauer der Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig hebt der Beschluss hervor, dass die Ehe den besonderen Schutz des GG genießt und eben dieser Umstand mit Blick auf unterschiedliche Unterhaltsansprüche der Elternteile auch Auswirkungen auf die mit einem Elternteil zusammenlebenden Kinder haben kann."
Würde man sich nämlich auf eine Regelung einigen können, die der Vorgängerversion entspräche, wäre eine Lösung schnell gefunden. Statt dessen hört Mann so gar Nichts von dem Fortgang der Beratungen. Das darf dann auch stutzig machen, ob nicht doch ein größerer Wurf geplant ist, der die Hoffenden umhaut und die Bangenden aufrichtet.
Gruß,
Michael
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