Hallo Leute,
zunächst mal die gute Nachricht: Alles wurde gut, wie mein Lebensmotto - Nickname- schon sagt.
Die Ex ist wieder "unter der Haube"! Die Schampuskorken knallen noch. :]
Nun die schlechte Nachricht: Das Aufsuchen einer RA'in aus ISUV nahen Kreisen - ich hatte mich ja in den letzten Jahren hierher orientiert- führte zu Frust beim langjährigen RA.
Das hatte zur Folge, dass er sofort das restliche Honorar will - darf der seine Zusage zurückziehen?- Und darüber hinaus, was die eigentliche Unmöglichkeit ist, eine Teilforderung präsentiert, die vorher nicht da war.
Es geht dabei um Schadenersatzforderung, also nicht direkt um den Scheidungsprozess, die Ursache wurde damals durch die Ex als "Trennungsquälerei" gesetzt.
Frage: Kann ich die Rechnung über den ISUV kostenfrei als "Jahres-Frage" prüfen lassen, oder geht das nur über einen anderen RA- gegen Bares-, oder die Anwaltskammer? Die hatte mir auf Anfrage nur widerwillig Hilfe zugesagt und mich an die RA's verwiesen.
zunächst mal die gute Nachricht: Alles wurde gut, wie mein Lebensmotto - Nickname- schon sagt.
Die Ex ist wieder "unter der Haube"! Die Schampuskorken knallen noch. :]
Nun die schlechte Nachricht: Das Aufsuchen einer RA'in aus ISUV nahen Kreisen - ich hatte mich ja in den letzten Jahren hierher orientiert- führte zu Frust beim langjährigen RA.
Das hatte zur Folge, dass er sofort das restliche Honorar will - darf der seine Zusage zurückziehen?- Und darüber hinaus, was die eigentliche Unmöglichkeit ist, eine Teilforderung präsentiert, die vorher nicht da war.
Es geht dabei um Schadenersatzforderung, also nicht direkt um den Scheidungsprozess, die Ursache wurde damals durch die Ex als "Trennungsquälerei" gesetzt.
Frage: Kann ich die Rechnung über den ISUV kostenfrei als "Jahres-Frage" prüfen lassen, oder geht das nur über einen anderen RA- gegen Bares-, oder die Anwaltskammer? Die hatte mir auf Anfrage nur widerwillig Hilfe zugesagt und mich an die RA's verwiesen.
lieben Gruß
alles-wird-gut
alles-wird-gut