Überprüfung der RA Rechnung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Überprüfung der RA Rechnung

      Hallo Leute,
      zunächst mal die gute Nachricht: Alles wurde gut, wie mein Lebensmotto - Nickname- schon sagt.
      Die Ex ist wieder "unter der Haube"! :) :) :) Die Schampuskorken knallen noch. :D :]
      Nun die schlechte Nachricht: Das Aufsuchen einer RA'in aus ISUV nahen Kreisen - ich hatte mich ja in den letzten Jahren hierher orientiert- führte zu Frust beim langjährigen RA.
      Das hatte zur Folge, dass er sofort das restliche Honorar will - darf der seine Zusage zurückziehen?- Und darüber hinaus, was die eigentliche Unmöglichkeit ist, eine Teilforderung präsentiert, die vorher nicht da war.
      Es geht dabei um Schadenersatzforderung, also nicht direkt um den Scheidungsprozess, die Ursache wurde damals durch die Ex als "Trennungsquälerei" gesetzt.
      Frage: Kann ich die Rechnung über den ISUV kostenfrei als "Jahres-Frage" prüfen lassen, oder geht das nur über einen anderen RA- gegen Bares-, oder die Anwaltskammer? Die hatte mir auf Anfrage nur widerwillig Hilfe zugesagt und mich an die RA's verwiesen.
      lieben Gruß
      alles-wird-gut
    • RE: Überprüfung der RA Rechnung

      Hallo Schäng,
      biste ja auch früh auf den Beinen gewesen. So schnell eine Antwort ! :rolleyes: super toll - Danke.
      Bis jetzt hat sich noch nix getan mit Deiner Userin - oder !? Hat denn sonst niemand anders eine Erfahrung für mich? Sind doch bestimmt etliche Leute in gleicher Position und schwelgen in Ungewißheit. Aber gut, warten wir mal ab.
      :) BIS DAHIN - ALLEN IM FORUM EIN SCHÖNES PFINGSTFEST :)
      lieben Gruß
      alles-wird-gut
    • RE: Überprüfung der RA Rechnung

      Hallo,

      in allen Vollmachten, die ich so von Anwälten kenne, steht ausdrücklich drinnen, dass Nebenabreden der Schriftform bedürfen. Wenn Dein Anwalt unter dem Eindruck eines Gesamtmandates bereit war, großzügig auf die Abrechnung einzelner Punkte zu verzichten, dies aber nur mündlich ankündigte, so kann er jetzt auch vollständig abrechnen. Denn dieses Gesamtmandat ist ja von Dir vorzeitig aufgekündigt worden.

      Liebe Meerfrau, normalerweise müsstest Du mit der Überprüfung der Rechnung einen anderen Rechtsanwalt beauftragen.

      Gruss
    • RE: Überprüfung der RA Rechnung

      Hallo evra,
      danke für Dein posting.
      Hab aber das Gefühl, ich stehe gedanklich ein bischen auf der Leine.
      Meine Scheidung, wie auch der Prozeß wegen der Bürgschaft/Leasing/Regreß für meine Ex ist vorbei. Seit 2 Jahren "stottere" ich gemäß den erhaltenen Rechnungen monatlich dem Anwalt das Honorar ab.
      Gehe also davon aus, daß das Mandat beendet ist. Nun wende ich mich einer anderen RA'in zu, weil meine Ex geheiratet hat und noch Einiges in meinem Sinne zu klären ist, und gehe davon aus, daß dies ein neuer Fall ist; die neue RA'in korrespondiert mit dem ehemaligen RA und schwupp, kündigt der "Ex-RA" die "Stotterfreundschaft" und kommt gleich noch mit einer anderen Rechnung zum gleichen Mandat raus, welches seit 12/2005, mit der 2. Instanz, beendet sein dürfte.
      Meine Frage zu dieser 2. Rechnung:
      1. Instanz =Streitwert 3600.-€; Rechnung über 875,80 €;
      2. Instanz =Streitwert 950.-€; und nun neu: Rechnung über 882,76 €
      Halte ich zu Gute, dass die Rechnung berechtigt ist und er nur verpennt hat, mir damals die Rechnung der 2. Instanz rechtzeitig zukommen zu lassen, so scheint mir die Höhe zweifelhaft. Als Laie würd ich mal sagen, Streitwert 1/4, also Rechnung auch 1/4.
      Selbst wenn die Herren der 2. Instanz mehr bekommen, genausoviel wie die 1. Instanz dürfte das doch nicht sein !? - oder ?
      Wer kann mir denn da mal was zu sagen?
      lieben Gruß
      alles-wird-gut
    • RE: Überprüfung der RA Rechnung

      Hallo und guten Morgen

      Auch wenn sich dein Schreiben an Evra richtet ,antworte ich einfach mal.
      Der Streitwert für die jeweilige Instanz wird vom Gericht festgesetzt ,müsste sich also aus dem Urteil oder Beschluss ergeben. Die Gebühren für die 2. Instanz sind z. Teil höher als die für die 1.


      Yvie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yvie ()

    • RE: Überprüfung der RA Rechnung

      Guten Morgen yvie,
      bedankt für die Antwort. Nehme gern jede Meldung zu meinem Problem auf. Die Streitwerte hab ich dem LG-Urteil entnommen. Wo kann ich mir denn kostenfrei bzw. -günstig die Kosten nachrechnen lassen? Alternativ, gibt es Tabellen o.ä. im Netz wo ich mir selber helfen könnte?
      lieben Gruß
      alles-wird-gut