Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

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    • Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Hallo,
      eine Frage, wird der zu leistende Unterhalt nicht in voller Höhe angerechnet bei der Berechnung ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird?
      Falls nicht, was wird angerechnet?
      In meinem Fall zahle ich 1400€ Gesamt für KM und zwei Kids, lt. Antrag berücksichtig wurden 388€, das scheint mir nicht nachvollziehbar...
      Danke und Gruss
      ede
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Edebee, wir wissen nicht, wie gerechnet worden ist. Was sonst noch so alles abgezogen wurde, u.s.w. Wir wissen nicht, um was für ein Verfahren es geht, wir wissen einfach gar nichts. Vielleicht den Richter oder Rechtspfleger einfach mal anrufen und fragen.

      Ausserdem, ich lass mich nicht treiben!
      (Erläuterung: siehe Biotonne. :evil: mfg WB )

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Hallo,
      also es geht um das Scheidungsverfahren.
      Dort wurde ein PKH Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt.
      Dort wurde bislang nicht berücksichtigt, dass ich die ersten Monate dieses Jahres noch in der falschen Steuerklasse geführt wurde.
      Auch wurde neben diversen Kosten nicht der tatsächliche Unterhalt sondern nur 380€ angerechnet. Woher diese Zahl kommt ist mir schleierhaft...
      Hetzen wollte ich niemanden...vielleicht wecken ,-)
      Danke und Gruss
      ede
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Ach, nochmals:

      Wir wissen nicht, ob Du freiwillig gezahlt hast, ob ein Unterhaltstitel da ist, u.s.w. Wir wissen nicht, was Dir übrig bleibt, und deshalb wirst Du von mir auch keine Antwort bekommen. Ruf den Richter oder Rechtspfleger an.

      Gruss
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Hallo Evra,
      genau um das "übrigbleiben" geht es doch bei der Berechnung.
      Ich zahle Unterhalt an Frau und 2Kinder, dieser ist in einer notariellen Trennungsflogenvereinbarung festgehalten.
      Die Frage ist, ob dieser in voller Höhe von meinem Einkommen abzuziehen ist oder nicht.
      Danke und Gruss
      ede
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Hallo edeblee,
      Du bist ganz schön hartnäckig. X(
      Lies doch mal, was evra schreibt. (2mal)
      Ruf den Richter oder Rechtspfleger an.

      Die weiß schon, was sie schreibt. Deine Infos sind zu dünn, alle relevanten Dinge sollten dem Gericht vorliegen. Fehler können die auch machen, sind dann aber bemüht, diese auch zu beheben.
      LG
      Nachdenker
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Naja....
      ich wollte nur eine singuläre und isolierte Info, in welcher Höhe der gezahlte UH angerechnet wird, kann mir nicht vorstellen, dass zur Beantwortung der Frage alle Details notwendig sind...aber gut...

      Der Spass geht weiter!

      Beschwerde gegen den vor Rechen- und sonstigen Fehlern strotzenden Beschluss eingelegt...
      Ergebnis:
      Rechenfehler werden zugegeben, aber nun wird das Jahreseinkommen in 06 zugrunde gelegt.
      Dieses ist, aufgrund eine schlechteren Tarifvertrages höher als das Einkommen in 07 sein wird.
      Es liegen dem Gericht vor:
      Meine Gehaltsabrechnungen Januar/Februar/März in denen ich noch mit falscher Steuerklasse geführt wurde, sowie die Abrechnung April, in der die Korrektur der Steuerklasse rückwirkend erfolgte.

      Ist das Gericht nicht verpflichtet, diese zur Berechnung heran zu ziehen?

      Danke und Gruss
      Ede
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Hi, ede,
      wenn Deine Infos stimmen, scheinst Du Recht zu haben:
      Wenn Du (erst jetzt?) glaubhaft gemacht hast, dass Dein aktuelles Einkomme TATSÄCHLICH gesunken ist und wenn Du BELEGT hast, dass Du regelmäßig mehr als 1000 Eulos angemessenen UH zahlst, dann müsste das Gericht das auch berücksichtigen.
      Aberrrr: Wenn Du 1000 UH zahlst, kann ich mir kaum vorstellen, dass Du so "arm" bist, dass Du PKH brauchst. Nenn doch mal alle konkreten Zahlen...

      mfG
      der FamRi
      mfG vom Famri
      ... und wen immer Du siehst, wenn Du auf die Straße gehst: ein freundlicher Blick von Dir möge ihn treffen!
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Famri, bei PKH geht es ja nicht nur um Unterhalt und dessen Berücksichtigung. Es geht um Mietkosten (kalt/warm), es geht um sonstige Verpflichtungen, es geht um Versicherungen, Vermögen, PKW (Wert desselben) u.s.w.....Da kann man hier nicht so einfach raten.

      Gruss
    • RE: Anrechnung Unterhalt bei Prozesskostenhilfe?

      Hallo,
      nach meinem Wissen und Verständnis wird bei der PKH neben dem Unterhalt auch die Belastungen für das Haus, Versicherungen, Nebenkosten etc. berücksichtigt...
      Das wird dann vom Einkommen abgezogen.

      Aber von welchem Einkommen?
      Aufgrund einer Änderung des Tarifvertrages "darf" ich nun länger für das gleiche Geld arbeiten, ergo weniger Überstunden...--> Weniger Einkommen in 2007 als in 2006, aber scheinbar war es einfacher, das Jahreseinkommen von 2007 zu nehmen statt das aktuelle zu rechnen, da in 07 durch den Wechsel der Steuerklasse, der erst nachträglich vollzogen wurde, allerhand "Chaos" aufkam.

      Sorry, aber konkrete Zahlen möchte ich hier dann doch nicht ausbreiten, zumal diese nichts mit der Rechts- und Faktenlage zu tun haben.

      MFG
      ede