Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

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  • Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    von "Sorge" nach "Umgang" verschoben, weil da passender. mfg WB

    >Hallo,

    ich habe mal Fragen zu Zwangsgeld und Haft und vielleicht kann mir jemand hier dazu was sagen der damit Erfahrungen gemacht hat.

    Unser Fall ist folgender. Mein Lebensgefährte hat einen Sohn (mittlerweile 5 Jahre) mit seiner Ex. Die Trennung war 2004, danach mußte er sein Umgangsrecht gerichtlich einklagen da sie ihm jeglichen Umgang verweigerte und ständig umzog.
    Gerichtliche Regelung Umgang. Mittwoch ab Kindergarten abholen,Donnerstag früh zum KG hinbringen. Alle 14 Tage Samstag 9Uhr zu Hause abholen, Sonntag 11 Uhr wieder zur Mutter bringen.

    Seit etwa Ostern 2006, also schon über ein Jahr, verweigert sie die Übernachtungen und schränkt den Umgang ein. Der Vater sieht sein Kind nur alle 14 Tage Samstag 9-18 Uhr ohne Übernachtung. Das manchmal auch nicht-weil sie da Ausreden hat, wie das Kind wäre krank. (Haben das Kind dann angerufen und gefragt wie es ihm geht u er sagte er ist nicht krank).

    Wir haben ständig versucht mit ihr zu reden.Sie blockt alles ab,hat ständig neue Ausreden und will es einfach nicht.
    Wir waren beim Jugendamt-das JA ist mittlerweile ratlos da die KM keine Kompromisse eingeht und JA hat dann empfohlen das beide erneut einen Antrag bei Gericht auf Umgangsregelung stellen.

    Wir waren bei einer Psychologischen Familienberatung. Der Psychologe riet uns vorläufig keinen weiteren Druck auf die KM auszuüben da er befürchtet sie würde den Umgang dann ganz verweigern.
    Wir haben sie nun 6 Monate gänzlichin Ruhe gelassen und keine Forderungen gestellt.
    Ostern hat der KV dann die Umgangsregelung bei der Mutter angsprochen was Übernachtungen angeht ect...sie ließ nicht mit sich reden.

    Nun sind wir zum Anwalt gegangen. (haben anwalt gewechselt) Er meinte die KM schadet sich selbst mit ihrem Verhalten. Er wird sie nun anschreiben und die Einhaltung der Umgansregelung verlangen. Und außerdem eine Umgangserweiterung fordern. Sollte sie die Regelung weiter nicht einhalten wird er ein Zwangsgeld beantragen.
    Wir haben gesagt, sie sei mittellos und könnte das sicher nicht zahlen. Anwalt sagt es würde etwa 500 bis 1000 euro betragen und bezahlt sie nicht muß sie in Haft stattdessen. Sollte dieser Fall eintreten will der Anwalt ein Gutachten fertigen lassen um die Erziehungsfähigkeit der KM zu prüfen.

    Nun meine Fragen: sollte es soweit kommen, das die KM in Haft muss- wer sorgt dann für das Kind? Hat der Vater (waren nicht verheiratet, KM hat alleinige Sorge) dann das Vorrecht für die Zeit für sein Kind zu sorgen? Was passiert mit dem Kind?
    Anmerkung: KM wohnt mit neuen LG zusammen,zu dem das Kind Papa sagen muss. LG is der Meinung ER ist der richtige Vater und der KV nur ein Kumpel fürs Kind. Es sieht aber jetzt so aus als hätte die KM schon wieder einen Neuen,da Name an Klingel nur noch von LG dran steht ihrer nicht mehr und in Wohnung Umzugskartons stehen. Scheint als zieht sie mit dem Kind wieder um-KV wurde nicht informiert.

    Sollte es soweit kommen das sie als erziehungsunfähig erklärt wird und die elterliche Sorge aberkannt wird- hat der uneheliche Vater die Chance die Sorge für sein Kind zu bekommen oder muss es dann ins Heim????
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo,

    ich habe so den Eindruck, Ihr zäumt das Pferd vom Schwanz her auf. Schon die erste Umgangsregelung finde ich nicht optimal. Jetzt ist das Kind aber älter, da kann man durchaus an ganze Wochenenden denken (nicht nur eine Übernachtung!).

    Ich würde gerichtlich eine völlig neue Regelung anstreben mit jeweils mindestens 2 Übernachtungen (Freitag bis Sonntag oder Monatag früh). Eben altersgerecht. Und in diese Regelung dann strafbewährt. Also Zwangsgeld, ersatzweise Haft.

    Wobei Haft in FGG Sachen nach meiner Kenntnis nicht vollstreckt würde. Zwangsgeld allerdings schon. Also mehr ein moralischer Apell.

    Gruss
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo
    Ich verstehe eins nicht so ganz.
    Wenn dein LG den Umgang schon damals Geichtlich Eingeklagt hat, warum bringt ihr den kleinen dann Samstags um 18 uhr wieder nach Hause wenn doch im Urteil steht ,daß er bei euch schlafen darf?
    Warum behaltet ihr den kleinen dann nicht einfach bis Sonntag und bringt ihn dann pünktlich um 11 uhr nach HAuse?
    Und warum lasst ihr soviel Zeit ins Land verstreichen und droht der KM jetzt erst ein Zwangsgeld auf?

    LG
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    hallo Eiserne, erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

    das ist ja erst nur Abschreckung. Das wird angedroht, in der Hoffnung dass dann sich ans Urteil gehalten wird.

    sollte es soweit kommen, das die KM in Haft muss- wer sorgt dann für das Kind?
    das liegt dann in der Verantwortung Mutter eine Betreuung zu organisieren. Selbstverständlich kann Vater sich dazu anbieten.

    Sollte es soweit kommen das sie als erziehungsunfähig erklärt wird und die elterliche Sorge aberkannt wird - hat der uneheliche Vater die Chance die Sorge für sein Kind zu bekommen
    dann müßte Gericht jemand anderes dazu bestimmen, Vater wäre dann 1. Ansprechpartner dafür.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo evra,

    "ich habe so den Eindruck, Ihr zäumt das Pferd vom Schwanz her auf"

    wie soll ich den Spruch verstehen?

    Erstmal danke für deine Antwort. Die Umgangsregelung wurde damals so getroffen, weil der Vater den kleinen über 3 Monate gar nicht gesehen hat. Der Kleine war da knapp 3 Jahre alt. Die KM is dauernd umgezogen, hat auf Briefe vom JA nie reagiert. Dann kam das Eilverfahren bei Gericht, da sie in ein anderes Bundesland umziehen wollte was sie dann auch tat.
    Eilverfahren deshalb, weil in dem neuen Bundesland ein anderes JA zuständig ist und der Gerichtstermin etwa 6 Monate gedauert hätte-also weitere 6 monate kein Umgang stattgefunden hätte.

    Da er damals noch ein Kleinkind war, wurde der Umgang auf kürzere aber öftere Zeiten festgelegt. Also eine Übernachtung von Mittwoch auf Donnerstag und eine alle 2 Wochen Samstag auf Sonntag. An die Regelung Mittwoch bis Donnerstag hat sie sich noch nie gehallten!
    Sie will nicht das der KV das Kind vom Kindergarten abholt- da sie ja einen neuen LG hat und der ja dortrals "Vater" bekannt ist!

    Wir streben auch an jetzt das der Kleine ein ganzes WE bei uns ist. Wir haben Samstags immer nur die Zeit im Nacken und können nicht mal im Garten in Ruhe grillen. Der Kleine möchte so viel erleben wenn er hie rist, und immer müssen wir sagen-das schaffen wir nicht-du mußt ja um 18uhr zu hause sein.
    Der Anwalt beantragt nun eine Regelung von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr.Zusätzlich noch 14 Tage in den Sommerferien. Der Kleine kommt dieses Jahr in die Schule.
    Zuerst meinte er, das kriegen wir nicht durch mit 2 Übernachtungen.
    Warum, hat er nicht begründet. Ich meinte dann, das per Urteil ja sowiso schon 2 festgelegt sind-aber ebend nicht am STück.
    Als er das Urtel gelesen hatte, meinte er das er den Antrag dann so stellen will-Abänderung freitag bis sonntag.

    Mal noch eine Frage evra, stimmt es das ein Zwangsgeld etwa die Höhe hat von 500 bis 1000 Euro? Könnte die Mutter das in Raten zahlen? Dann wäre es ja wieder keine Strafe- denn 10 oder 20 euro tun ihr nicht weh-und dann verweigert sie vieleicht ganz den Umgang.
    Bei der muss man echt vorsichtig sein.
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo Furbie,

    das kann ich dir erklären. Anfangs hat die KM sich an Übernachtungen gehalten am Sonnabend. Dann bin ich mit meinem LG zusammen gezogen (Januar 2006)..
    Ich hab den kleinen kennengelernt und verstehe mich gut mit ihm. Das bekam dann auch die KM mit und fing an rumzustänkern. Sie wolle nicht das ich beim Umgang dabei bin, er soll nicht in meinem Auto mitfahren und und und....Sie WIll mich erst kennenlernen, was ich "für eine" bin.
    Ich hab aber keinen Wert darauf gelegt die EX meines LG kennenzulernen, schon gar nicht wenn man mir das vorschreibt.

    Dann hat sie ein kennenlernen erzwungen. Als wir den Kleinen Ostersamstag 2006 9 uhr abholen wollten verweigerte sie dies. Ich habe von 9 bis 11 uhr im Auto unten gewartet. Sie wohnt ca. 60km von uns entfernt. Dann hat sie entschieden das sie und ihr LG heute den ganzen tag beim Umgang dabei sind oder es gibt gar keinen Umgang!
    Gesagt getan. Also sind wir alle zusammen erst zu meine Schwiegermutter gefahren, haben einen Kaffee getrunken. Dann in den garten zu seinem Bruder wo wir eigentlich grillen wollten zum Abendbrot!
    Sie und ihr LG haben sich bei uns und unserer Familie eingeladen- den kompletten Tag. Die Stimmung war dementsprechend beklemmend, weil keiner verstanden hat warum SIE und ihr LG nun hier sind.
    Punkt 18 uhr hat sie das Kind eingepackt ins Auto und ist nach hause gefahren. Übernachtung gab es trotzdem keine.

    Und so fing das an, das sie die Übernachtungen verweigerte....erst war er krank....dann hieß es er wäre "auffällig" (sexualverhalten) seitdem er das letzte mal bei uns war...dann hieß es er soll von alleine sagen das er bei uns schlafen will (das tut er IMMER), das hieß es wir würden ihm mit geschenken locken-solange wir das nicht lassen gibts keine übernachtungen und und und....es ist kein Ende der ausreden in sicht.
    Mein LG mußte dem Kind immer erklären warum er nicht bei uns schlafen darf, Immer hat er die Km noch gedeckt und sich ausreden einfallen lassen.
    Irgendwann nicht mehr und hat gesagt: weil deine Mutter das nicht will. da mußte deine muter fragen!

    Der Kleine hat sie dann auch wirklich gefragt. Sie hat mit ihm rumgemeckert und ihm verboten bei uns zu schlafen. Begründung: dein vater schimpft immer mit mama. so hat er uns das erzählt.
    Sie hat angefangen den ganzen Stress über den kleinen auszutragen. Hat vor ihm mit meinem LG rumgstritten- ihn vollgemeckert weil sie dies u jenes nicht will....hat ihm die tür vor der nase zugeknallt ect...alles vor dem kind.
    Deshalb haben wir so lange nichts unternommen mehr- weil das Kind zu ruhe kommen soll. wir haben den eingeschränkten umgang so hingenommen und gedacht-immer noch besser als gar keinen.

    der kleine versteht es jetzt. er wird 6 jahre alt. er weiß nun das mama es nicht will, sagt aber oft das er länger bleiben will zu uns. will machmal nicht nach hause.

    wir können das kind nicht einfach über nacht hierbehalten. sie würde ein fass aufmachen. sie hat die alleinige sorge. und beimnächsten mal würden wir das kind dann wohl nicht mehr bekommen.glaub mir daran habe ich auch schon gedacht ihn einfach hier zu behalten bis sonntag.
    aber wer hat davon etwas? Die KM muss einsichtig werden-aber in eine beratung bekommt man sie einfach nicht. sie blockt nur ab. immer nur sie sie sie sie...
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo,

    nochmals, die alte Regelung ist ohnehin nicht mehr entwicklungs/altersgemäss. Findet eine neue Regelung, macht die strafbewährt. Aber macht Euch wirklich darum Gedanken, nicht um einen möglichen Knastaufenthalt, der nicht stattfinden wird.

    Gruss
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo
    Ich weiss nicht was ich davon halten soll.
    Ihr habt eine Gerichtiliche Umgangsregelung aber Pfeift nach der Pfeife seiner EX verstehe ich nicht.
    Warum nehmt ihr beim nächsten Umgang nicht einfach das gerichtsurteil mit und haltet es ihr unter die Nase und sagt zu ihr , daß ihr und vorallem das Kind ein recht auf diese regelung habt.
    Ihr lasst viel zu viel mit euch machen und vorallem,daß ihr so lange wartet bis ihr was unternehmt find ich traurig.

    Ich musste ehrlich gesagt mit dem Kopf schütteln als ich deinen Beitrag gelesen habe.

    Ich musste auch 2 mal Umgang einklagen und bin gerade beim dritten mal und einmal hat meine EX es gewagt trotz Gerichtsurteil den umgang zu unterbinden am WE tja da habe ich am Montag meine Anwältin angerufen sie schickte sofort eine Androhung von Zwangesgeld zum gericht und siehe da beim nächsten Umgangstermin habe ich meine Tochter wieder abgeholt und meine EX war stink freundlich.

    LG
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo Furbie,

    ja da haste nicht unrecht. mir passt es auch nicht gerade das wir nach der pfeife seiner ex tanzen müssen. das passt niemanden. meine schwiegermutter hat damals zu ostern gesagt, das es doch nicht sein kann das DIE (KM) soviel Macht ausüben kann und alle nach ihrer Pfeife tanzen müssen.
    Mein LG ist ebend sehr gutmütig. Ich hab oft gesagt geh doch zum Anwalt und lass dir das nicht bieten von der. Du hast ein Urteil!
    Man denkt ebend auch an das Kind. Sie läßt alles an den kleinen aus. Ihr LG hat mit den kleinen sogar rumgemckert wenn ich beim Umgang dabei war.
    Na ja nun ist er den Schritt endlich gegangen. Ich hätte ihn auch viel viel früger gemacht aber es ist sein Kind und seine Entscheidung. Ich hoffe das er das alles durch kriegt mit dem erweiterten Umgang und Ferien und sie endlich mal merkt das es nicht nach ihrer nase geht.
    Und vor allem das ein Zwangsgeld bei ihr auch Wirkung zeigt.
    Dann können wir endlich mal planen und die zeit frei einteilen.
    Können den kleinen mit zur ostsee nehmen und Urlaub machen. Er hätte es wirklich verdient-aber die Mutter gönnt es dem Kind ja nicht weil es ihr wichtiger ist dem KV ihre Macht zu präsentieren.
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo
    Und du glaubst also wenn ihr dann das zweite Gerichtsurteil in der Hand habt mit 2 Übernachtungen gibt euch die Ex das Kind freiwillig übernacht?
    Wenn ihr das Kind nicht mal für eine Nacht bei euch behaltet , weil EXchesn das nicht will , werdet ihr das bestimmt erst recht nicht machen wenn sie es auch weiterhin nicht will.

    LG
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo Furbie,

    ja das denke ich schon- da unser Anwalt ja zuerst die sofortige Einhaltung der bestehenden Umgangsregelung fordert. Sollte Sie nicht reagieren kommt die Androhung von Zwangsgeld. Ich könnte fast wetten das sie auch darauf nicht reagiert!
    Deshalb war ja meine Frage was passiert wenn sie in den Knast muss.
    Aber evra meinte ja das wird nicht vollstreckt.
    Wenn das wirklich so ist und sie das merkt,brauch sie sich ja keine sorgen machen wenn sie ein zwangsgeld nach dem anderen bekommt und kann weiter darüber lachen wenn wir ihr das urteil unter die nase halten!
    Meinste das haben wir noch nicht gemacht? Haben wir! Selbst im Beisein des JA!
    Sie sagt das war eine Fehlentscheidung des Gerichtes und SIE WILL keine Übernachtungen! Basta!

    Nun sag mir mal was wir dagegen machen sollen. Du findest es also eine gute Idee das Kind mit Gewalt hierzubeahlten?
    Sie würde mit der Polizei vor der Tür stehen und das Kind abholen.
    Und dann den Umgang ganz verweigern!
    Was haben wir dann gewonnen? Ein Kind das traurig zu Hause sitzt weil es den Papa den er eh viel zu wenig sieht jetz gar nicht mehr sieht.
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo evra,

    warum bist du dir so sicher das ein Knastaufenthalt nicht stattfinden wird?
    Was passiert wenn sie das zwangsgeld nicht bezahlt und nicht reagiert?
    Das nächste Zwangsgeld und sie lacht weiter?
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    und noch waas:

    natürlich hast du damit recht das wir uns um die umgangsregelung und nicht um einen möglichen knastaufenthalt kümmern müssen,sollen.
    aber das ist ja das problem- wenn die gerichte hier nur urteile fällen die sie nicht einhalten muss-zwangsgelder verhängen die nicht bezahlt werden und dann unbestraft bleiben- dann machen wir ja alles nur noch schlimmer fürs Kind und Vater.
    Die is doch nicht dumm und dann sieht er das Kind überhaupt nicht mehr!
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Moment wieso schreibst du jetzt plötzlich mit Gewalt das Kind bei euch behalten? Du hast doch gesagt der Junge ist gerne bei euch und er möchte auch gerne bei euch weiterhin schlafen warum schreibst du den plötzlich von wegen Gewaltsam bei euch bleiben?

    Und wieso sollte die KM mit Polizei bei euch auftauchen um den kleinen da raus zu holen? damit schneidet sie sich doch ins eigene Fleisch und sollte sie wirklich mit der Polizei vor eurer Tür stehen zeigt ihr dem Beamten einfach das gerichtsurteil und dann werden sie wieder fahren.

    Sollte die KM dann den Umgang komplet verweigern Eilantrag vor Gericht stellen wegen Umgangsverweigerung und eventuell neuregelung der Umgangszeiten.

    Tja ansonsten würde ich sagen macht wie ihr denkt!

    LG
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo Eiserne,

    habe jetzt die ganze Zeit schweigend mitgelesen.
    Wenn doch ein Urteil besteht, dass eine Übernachtung beinhaltet, die Gestalltung des Umganges dem berechtigten Elternteil frei bleibt, würde ich mich des Auftauchens und der "Herausgabeforderung" (blödes Wort in dieser Sache) der Kindesmutter erst garnicht aussetzen.
    Muss man denn immer zu Hause sein wenn die KM auftaucht?
    Vereinbart bzw. ausgeurteilt ist doch die "Rückführung" sonntags 11 Uhr seitens des Kindesvaters und kein irgendwann Abholen der KM.

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  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hi Furbie,

    Klar möchte der Kleine gerne länger bleiben und auch wieder mal hier schlafen. Er weiß aber auch das seine Mama das verboten hat.
    Mit Gewalt ist gemeint-gegen den Willen der Mutter. Die regt sich schon auf wenn wir samstags anrufen und sagen es wird heut ne Stunde später, weil wir im Garten grillen und erst noch Abendbrot essen! Ostern waren wir beim Osterfeuer bei der Feuerwehr und haben angerufen das wir erst gegen 20.00 Uhr den kleinen bringen.
    Da sie nie zu hause ist, sondern nur ihr LG haben wir den informiert. Der LG übergibt uns auch das Kind und wenn wir es bringen ist sie auch nie da und das schon wochenlang. kurz vor 20.00 uhr waren wir fast da, rief sie an, wo wir uns hier die halbe Nacht mit ihrem Kind rumtreiben und ob sie es jetzt abholen muss damit sie es wieder bekommt.
    Der LG ging dann kurz später mit den Kleinen ins Haus und der KV mußte sich eine gute Stunde das gemecker der KM anhören auf der Straße.
    Als er sagte er hat das Kind normalerweise über Nacht is sie völluig ausgeflipt. Von wegen nun bekommt er das Kind aus recht nciht über Nacht weil er keine Vereinbahrungen einhalten kann.
    Alles was SIE falsch macht legt sie uns in die Waagschale. Wir sind immer die dummen egal was wir tun. Stell dir vor was sie anstellt wenn wir anrufen und sagen, so der Kleine schläft heute bei uns. wir bringen ihn morgen 11 uhr.
    Mein LG will das Kind nicht mit Gewalt hie rbehalten aus Angst die KM könnte ihm das irgednwie vor Gericht anlasten können.
    Und ob das mit den Beamten so einfach geht, weiß ich nicht das die gegeh würden nachdem sie das urteil gesehen haben. Und ob wir das so einfach machen dürfen weiß ich auch nicht. lieber vorsicht als nachsicht.
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    hallo Eiserne, wenn das hier von Dir lese dann frage ich mich auch was Vater hier mit einem Urteil überhaupt will.

    Er hat ein Urteil, und übt es nicht aus. Dass die Sache durch das Alter der Kinder überholt ist, ist eine ganz andere Sache.
    nur was nutzt ein neues Urteil wenn Vater dann doch wieder vor dieser Mutter kuscht ?

    Hier könnte man ja ein evtl. Zwangsgeld nur gegen Vater androhen und ggf. verhängen, denn der hält sich ja nicht ans Urteil. Sondern bringt Kinder vorher wieder zurück.

    Mit Gewalt ist gemeint - gegen den Willen der Mutter
    Du hast einen sehr seltsamen Gewaltbegriff.

    KV mußte sich eine gute Stunde das Gemecker der KM anhören auf der Straße.
    „mußte“ ? Hat sie ihn an den Gartenzaun gebunden ? Oder warum hat er sich nicht einfach ins Auto gesetzt und ist weggefahren, hat sie allein zetern lassen ?

    Und ob das mit den Beamten so einfach geht, weiß ich nicht
    nur weil sich die Eltern nicht an ein Urteil halten ... Polizisten müssen sich daran halten ! Und wenn Mutter nen Streifenwagen zu Euch hin beordert, die dann das Urteil sehen dass Kind bei Euch „zu bleiben hat“, dann können die Mutter sogar die Kosten des Einsatzes aufbürden.
    und Vater bzw. RA kann das Einsatzprotokoll anfordern, Richter vorlegen.
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  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Danke Wolfgang so langsam wurde ich etwas mhm naja sauer, weil die Themenstarterin ein ganz schön harter Brocken ist.

    @Eiserne noch mal langsam ihr habt ein Gerichtsbeschluß woran sich die Mutter zu halten hat da kann sie Samstagsabends mit der polizei vor eurer Tür stehen bis Mitternacht , wenn die Beamten das Gerichtsurteil gesehen haben und darin steht der kleine darf bis Sonntag Morgens 11 uhr bei euch bleiben,dann kann die KM absolut nichts machen im gegenteil dann ist sie die jennige die den Beamten erstmal einiges erklären darf.
    Und mein Güte wenn du sowas nicht weisst dann erkundige dich doch einfach mal ihr habt doch nen Rechtsanwalt dann frag den dafür ist der da.

    Übrigens wenn die KM schlau ist und es zur erneuten Gerichtsverhandlung kommt, kann die KM auch einfach behaupten ihr wolltet den Jungen nicht Übernacht behalten (wie Wolfgang schon angedeutet hat) und das gericht sagt dann das ihr keinen erweitetetn Umgang bekommt sondern das ihr erstmal lernt die alte Umgangsregelung vernünftig ausführen sollt.
    Was macht ihr dann?

    Ich verstehe auch nicht warum ihr bei der KM anruft und sagt ihr bringt den kleinen später nach Hause da meckert die KM ja wohl auch mit euch und sie gibt euch das Kind trotzdem wieder raus also sagt ihr einfach das nächste mal Junior möchte bei euch schlafen es steht sogar im Urteil drin das ihr das recht habt ihr bringt den kleinen Sonntags um 11 uhr zurück wie es halt damals vom Gericht angeordnet wurde.

    Ich frage mich auch warum dein LG sich eine stunde das gemeckere anhören MUSS das muss er nämlcih gar nicht er gibt den kleinen ab und geht aus schluß Feierabend.

    Ich lese aber schon wenn man versucht dir etwas zu sagen wie ihr es machen könntet holst du aus und schreibst ein riesen Nein das geht nicht, weil KM dann meckert.

    Ich bin mir auch gar nicht so sicher ob das Zwangsgeld was nützt, die KM gibt euch doch das Kind sie verweigert euch den Umgang nicht von daher denke ich werdet ihr schlechte chancen haben.

    So genug für heute
    LG
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo Ihr Lieben,

    was mich einfach erschreckt an diesem Thread ist die Sichtweise auf die "Taten" der KM von dir, Eiserne (du machst deinem Nick alle Ehre :( ...).

    Ich lese nicht einmal, wie Ihr überlegt, was Ihr an der Situation verbessern könntet, wo der Hebel bei Euch angesetzt werden könnte, sondern nur: "DIE macht alles falsch, wir machen alles richtig!".

    Guckt doch mal in eine andere Richtung... Wenn mit Euch so umgegangen würde, wie mit der KM (und deiner Wortwahl entnehme ich so manchen verbale Entgleisung), wie würdest DU reagieren? Und sag nicht wie aus der Pistole geschossen: "iiiich würde das alles gaaanz anders machen!", sondern versuche doch mal wirklich, dich in die Lage der KM zu versetzen. Du wirst sehen, mit ein wenig mehr Verständnis für die "gegnerische" Seite, fahrt Ihr und vor allem der Kleine um Klassen besser!

    Eine Eskalation in Richtung neues Urteil würde auch weitere Verweigerungshaltung provozieren (und im Übrigen auch, wenn das Kind nicht wie von der KM gefordert abends wieder zu Hause ist, Urteil hin oder her...). Wir wissen doch alle, dass solche Urteile meist nicht viel helfen, wenn die KM nicht kooperiert. Und da hilft auch keine Androhung von Zwangsgeld /und/ oder Haft...

    Kein Mensch "muss" sich stundenlang Gemecker anhören. Es ist immer die Entscheidung des Einzelnen zuzuhören oder eben nicht.

    Übernehmt die Verantwortung für das, was ihr ändern könnt und versucht doch einfach mal die KM zu verstehen, statt dauernd gegen sie zu schießen und sie innerlich abzuwerten. Da würde ich als KM auch auf stur schalten...

    Ich hoffe, um des Kleinen willen, dass dein LG (nicht DU!) sich mit der KM einigt und zwar im Sinne des Kindes, denn um das geht es hier!

    Kopfschüttelnde Grüße
    Wolfsfrau
  • RE: Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung

    Hallo Wolfsfrau,

    deinen Beitrag verstehe ich leider überhaupt nicht. Du hast also nix herausgelesen was WIR tun um die Situation zu verbessern? Dann mußt du wohl nochmal nachlesen!

    Der KV ist der KM seit der Trennung 2004 hinter gerannt um sein Kind zu sehen! Er hat alles mögliche unternommen um sich friedlich und ohne Behörden und Gerichte auf eine Umgangsregelung zu einigen.

    Die KM hat sich auf Anrufe und Briefe nicht gemeldet. Sie war nicht erreichbar da sie in 3 Monaten 3 mal umgezogen ist! Was blieb war der Gang zum JA. Das JA lud sie mehrmals ein- ohne Erfolg, denn sie erschien nicht.

    Dann der Gang zum Anwalt-Gerichtsverfahren-Urteil. (Eilverfahren)

    Die KM hat bis heute nicht verstanden was UMGANG bedeutet. Sie ist der Meinung der KV kann das KInd in ihrer Wohnung besuchen, das würde ausreichen oder auf dem Spielplatz spielen. Sie haT gegen alles was auszusetzen was der KV tut oder sagt oder vorschlägt. Er hat weiß Gott oft genug versucht mit ihr zu reden. SIE hat keine Zeit, sie knallt Türen vor der Nase zu ect...Fakt=KM will nicht!
    Ein Gericht hat entschieden das der Vater und das Kind das Recht haben sich Samstag 9 Uhr bis Sonntag 11Uhr zu sehen und Zeit zu verbringen.

    Wo also soll der KV an der Situation was verbessern???? Mehr als reden kann er mit ihr nicht. Er läßt ja sogar ne komplette Stunde ihre Beschimpfungen über sich ergehen und versucht dabei noch einzulenken. Klar- er kann sie auch stehen lassen und losgehen. Aber er muss sich ja nicht mit ihr auf eine Stufe stellen- denn ER ist bereit eine vernünftige Lösung zu finden.
    Das Kind wird in die Obhut von allen möglichen Leuten gegeben wenn die KM ihrer Schule nachgeht oder <anderwärtig verhindert ist. Das Kind schläft beim Freund aus dem Kindergarten. Der LG der KM betreut das Kind Tag und Nacht, und das obwohl sie sich gerade von ihm trennt und umziehen will. Wenn sie umzieht bringt sie das Kind 14 Tage am STück zu ihrer Mutter!
    Warum also hat sie was dagegen wenn das gemeinsame Kind beim Vater schläft? Statt zu ihrer Mutter könnte das Kind ja auch zum Vater?

    Mein LG hat für Freitag erneut einen Termin gemacht mit der KM um zu reden wie es weitergehen soll. Ich hoffe das sie auch erscheinen wird. Zumal mein LG auch wissen möchte ob das Kind zu ihrem nun neuen Freund auch wieder "Papa" sagen muss. Lebensgefährten kann man nämlich austauschen aber VÄter nicht.

    Er hat ihr auch oft genug gesagt das der kleine leidet unter ihren Verboten und Einschränkungen. Er darf ja nicht mal zu hause erzählen was er mit uns alles unternommen hat weil sie dann rummeckert wenn er was positives erzählt und fragt ob er sie ärgern will! Letztens waren wir im Fußballstadion und danach sagte der kleine, das erzähl ich aber nciht mama sie schimpft sonst wieder.
    Warum schimpft sie? Weil sie das Kind zum Eishockey spielen schickt im Verein und sie nicht will das der kleine auf dem eis die fußballhymne singt denn das ist ihr peinlich! Das macht er nämlich manchmal. da frag ich mich ob ein Fußballverein für das Kind nicht besser wäre und mehr spaß bereiten würde. Aber uns fragt ja niemand und das Kind auch nicht. Es wird das getan was die KM will.


    und nochwas Wolfsfrau...zu deinen satz:

    Ich hoffe, um des Kleinen willen, dass dein LG (nicht DU!) sich mit der KM einigt und zwar im Sinne des Kindes, denn um das geht es hier!

    das "Nicht du" hättest du auch weg lassen können, denn ich bin die letzte díe sich da einmischt! Ganz im Gegenteil- es ist anders herum! Die KM wollte mich ja unbedingt und auf Teufel komm raus kennenlernen!
    Sie mischt sich bei UNS ein, in dem Sinne das sie dem KV vorschreiben will wer beim Umgang mit dabei ist, was und wo er was unternhmen darf ect...und das am Besten alles ohne mich!
    Ich nehm das nciht persönlich (wir lassen uns auch sowas nicht vorschreiben)- sie hat einfach was dagegen das der KV glücklich ist. Mein LG hatte vor mir noch eine kurzzeitige Beziehung, die auch sein Kind kennengelernt hat. Sie hat den kleinen was zum anziehen geschenkt. Woraufhin die KM dann völlig ausgeflippt ist, fragte was das soll und meinte er wird das auf keinen Fall tragen!
    Im übrigen war die KM bisher nicht bereit sich mit dem KV ALLEINE zu unterhalten. Sie hatte immer ihren LG dabei der dann den Ton angab und mit Giftpfeilen gegen den KV schoss! Als der KV dann mich auch dabei haben wollte hieß es das gibt es nciht denn deine Freudin hat ja biologisch nix mit unsrem Kind zu tun.
    Die KM dreht alles so hin wie sie es braucht und denkt sie kann machen was sie will.
    Tut mir leid aber dafür habe ich kein Verständnis mehr. Ich bin hier nur stiller zuseher wie das Kind leidet unter den Streitereien der Mutter und Verboten und wie der Vater und Kind leiden weil sie sich viel zu selten sehen.


    Ja und das er sich mit der KM einigt im Sinne des Kindes ist seit 2004 das anliegen des KV.

    Kopfschüttelnde Grüße die Eiserne!