von "Sorge" nach "Umgang" verschoben, weil da passender. mfg WB
>Hallo,
ich habe mal Fragen zu Zwangsgeld und Haft und vielleicht kann mir jemand hier dazu was sagen der damit Erfahrungen gemacht hat.
Unser Fall ist folgender. Mein Lebensgefährte hat einen Sohn (mittlerweile 5 Jahre) mit seiner Ex. Die Trennung war 2004, danach mußte er sein Umgangsrecht gerichtlich einklagen da sie ihm jeglichen Umgang verweigerte und ständig umzog.
Gerichtliche Regelung Umgang. Mittwoch ab Kindergarten abholen,Donnerstag früh zum KG hinbringen. Alle 14 Tage Samstag 9Uhr zu Hause abholen, Sonntag 11 Uhr wieder zur Mutter bringen.
Seit etwa Ostern 2006, also schon über ein Jahr, verweigert sie die Übernachtungen und schränkt den Umgang ein. Der Vater sieht sein Kind nur alle 14 Tage Samstag 9-18 Uhr ohne Übernachtung. Das manchmal auch nicht-weil sie da Ausreden hat, wie das Kind wäre krank. (Haben das Kind dann angerufen und gefragt wie es ihm geht u er sagte er ist nicht krank).
Wir haben ständig versucht mit ihr zu reden.Sie blockt alles ab,hat ständig neue Ausreden und will es einfach nicht.
Wir waren beim Jugendamt-das JA ist mittlerweile ratlos da die KM keine Kompromisse eingeht und JA hat dann empfohlen das beide erneut einen Antrag bei Gericht auf Umgangsregelung stellen.
Wir waren bei einer Psychologischen Familienberatung. Der Psychologe riet uns vorläufig keinen weiteren Druck auf die KM auszuüben da er befürchtet sie würde den Umgang dann ganz verweigern.
Wir haben sie nun 6 Monate gänzlichin Ruhe gelassen und keine Forderungen gestellt.
Ostern hat der KV dann die Umgangsregelung bei der Mutter angsprochen was Übernachtungen angeht ect...sie ließ nicht mit sich reden.
Nun sind wir zum Anwalt gegangen. (haben anwalt gewechselt) Er meinte die KM schadet sich selbst mit ihrem Verhalten. Er wird sie nun anschreiben und die Einhaltung der Umgansregelung verlangen. Und außerdem eine Umgangserweiterung fordern. Sollte sie die Regelung weiter nicht einhalten wird er ein Zwangsgeld beantragen.
Wir haben gesagt, sie sei mittellos und könnte das sicher nicht zahlen. Anwalt sagt es würde etwa 500 bis 1000 euro betragen und bezahlt sie nicht muß sie in Haft stattdessen. Sollte dieser Fall eintreten will der Anwalt ein Gutachten fertigen lassen um die Erziehungsfähigkeit der KM zu prüfen.
Nun meine Fragen: sollte es soweit kommen, das die KM in Haft muss- wer sorgt dann für das Kind? Hat der Vater (waren nicht verheiratet, KM hat alleinige Sorge) dann das Vorrecht für die Zeit für sein Kind zu sorgen? Was passiert mit dem Kind?
Anmerkung: KM wohnt mit neuen LG zusammen,zu dem das Kind Papa sagen muss. LG is der Meinung ER ist der richtige Vater und der KV nur ein Kumpel fürs Kind. Es sieht aber jetzt so aus als hätte die KM schon wieder einen Neuen,da Name an Klingel nur noch von LG dran steht ihrer nicht mehr und in Wohnung Umzugskartons stehen. Scheint als zieht sie mit dem Kind wieder um-KV wurde nicht informiert.
Sollte es soweit kommen das sie als erziehungsunfähig erklärt wird und die elterliche Sorge aberkannt wird- hat der uneheliche Vater die Chance die Sorge für sein Kind zu bekommen oder muss es dann ins Heim????
>Hallo,
ich habe mal Fragen zu Zwangsgeld und Haft und vielleicht kann mir jemand hier dazu was sagen der damit Erfahrungen gemacht hat.
Unser Fall ist folgender. Mein Lebensgefährte hat einen Sohn (mittlerweile 5 Jahre) mit seiner Ex. Die Trennung war 2004, danach mußte er sein Umgangsrecht gerichtlich einklagen da sie ihm jeglichen Umgang verweigerte und ständig umzog.
Gerichtliche Regelung Umgang. Mittwoch ab Kindergarten abholen,Donnerstag früh zum KG hinbringen. Alle 14 Tage Samstag 9Uhr zu Hause abholen, Sonntag 11 Uhr wieder zur Mutter bringen.
Seit etwa Ostern 2006, also schon über ein Jahr, verweigert sie die Übernachtungen und schränkt den Umgang ein. Der Vater sieht sein Kind nur alle 14 Tage Samstag 9-18 Uhr ohne Übernachtung. Das manchmal auch nicht-weil sie da Ausreden hat, wie das Kind wäre krank. (Haben das Kind dann angerufen und gefragt wie es ihm geht u er sagte er ist nicht krank).
Wir haben ständig versucht mit ihr zu reden.Sie blockt alles ab,hat ständig neue Ausreden und will es einfach nicht.
Wir waren beim Jugendamt-das JA ist mittlerweile ratlos da die KM keine Kompromisse eingeht und JA hat dann empfohlen das beide erneut einen Antrag bei Gericht auf Umgangsregelung stellen.
Wir waren bei einer Psychologischen Familienberatung. Der Psychologe riet uns vorläufig keinen weiteren Druck auf die KM auszuüben da er befürchtet sie würde den Umgang dann ganz verweigern.
Wir haben sie nun 6 Monate gänzlichin Ruhe gelassen und keine Forderungen gestellt.
Ostern hat der KV dann die Umgangsregelung bei der Mutter angsprochen was Übernachtungen angeht ect...sie ließ nicht mit sich reden.
Nun sind wir zum Anwalt gegangen. (haben anwalt gewechselt) Er meinte die KM schadet sich selbst mit ihrem Verhalten. Er wird sie nun anschreiben und die Einhaltung der Umgansregelung verlangen. Und außerdem eine Umgangserweiterung fordern. Sollte sie die Regelung weiter nicht einhalten wird er ein Zwangsgeld beantragen.
Wir haben gesagt, sie sei mittellos und könnte das sicher nicht zahlen. Anwalt sagt es würde etwa 500 bis 1000 euro betragen und bezahlt sie nicht muß sie in Haft stattdessen. Sollte dieser Fall eintreten will der Anwalt ein Gutachten fertigen lassen um die Erziehungsfähigkeit der KM zu prüfen.
Nun meine Fragen: sollte es soweit kommen, das die KM in Haft muss- wer sorgt dann für das Kind? Hat der Vater (waren nicht verheiratet, KM hat alleinige Sorge) dann das Vorrecht für die Zeit für sein Kind zu sorgen? Was passiert mit dem Kind?
Anmerkung: KM wohnt mit neuen LG zusammen,zu dem das Kind Papa sagen muss. LG is der Meinung ER ist der richtige Vater und der KV nur ein Kumpel fürs Kind. Es sieht aber jetzt so aus als hätte die KM schon wieder einen Neuen,da Name an Klingel nur noch von LG dran steht ihrer nicht mehr und in Wohnung Umzugskartons stehen. Scheint als zieht sie mit dem Kind wieder um-KV wurde nicht informiert.
Sollte es soweit kommen das sie als erziehungsunfähig erklärt wird und die elterliche Sorge aberkannt wird- hat der uneheliche Vater die Chance die Sorge für sein Kind zu bekommen oder muss es dann ins Heim????