patchworkfamilie - zweitheirat - eu + ku

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    • patchworkfamilie - zweitheirat - eu + ku

      hallole,

      nachdem mir in diesem forum schon einmal super geholfen wurde, wende ich mich wieder vertrauensvoll an euch.

      folgende situation:

      1) partner - geschieden - 2 kinder - 14 + knappe 17 bezahlt ehegattenunterhalt und kindesunterhalt - kinder leben bei der mutter

      soweit mir bekannt wird das ausbildungsgehalt der grossen - sobald sie ihre ausbildung beginnt - auf netto ausgerechnet, 90 euro pauschale abgezogen und darf dann hälftig auf den kindesunterhalt angerechnet werden. ist das korrekt ?

      2) seine 14 jährige wird im dezember 15 - die kindesmutter arbeitet nur in einer teilzeitstelle. sie stellt sich bereits jetzt mehr als quer, diese stunden zu erhöhen. kann man den ehegattenunterhalt dann einfach kürzen wenn sie nicht mehr arbeiten will ? - oder muss man den dann wirklich die nächsten 10 jahre bezahlen ?

      3) ich - geschieden - 2 kinder - beziehe kindesunterhalt -- beide kinder leben bei meinem partner und mir.

      wie sieht es bei einer neuheirat aus. wird dann mein eigenes teilzeiteinkommen an seines angerechnet - da er durch die steuersplittung ein besseres netto erzielen würde - und käme dann mehr unterhalt für seine eigenen kinder und für die ex-frau heraus ? - ich selbst würde dann ja schlechter verdienen - durch die steuerklasse 5 - ergo -d as geld ist ja nicht wirklich mehr im geldbeutel ?

      oder kann ich beim finanzamt ggf. beide auf stkl. 1 weiterlaufen lassen -d amit sich an diesen zahlen nichts weiter ändert ?

      5) im moment bezahlt mein partner 175 euro ehegattenunterhalt und je 291 euro kindesunterhalt. er selbst hat nur noch den mindestsatz.

      ich bedanke mich schon einmal im voraus für eure antworten.

      lg

      molean
    • RE: patchworkfamilie - zweitheirat - eu + ku

      Hallo molan,

      zu 1.) ...das ist korrekt!

      zu 2.) ...einfach kürzen geht sicherlich nict, da ich mal ein Urteil hierfür untertstelle. Ein weiteren Zahlungszeitraum von 10 Jahren ich nicht nachvollziehen kann.

      zu 3.) Für den KU wird die tatsächliche Steuerklasse, jedoch nicht StKl.V, angesetzt.

      zu 4.) (nicht gesetzt) bei Verheirateten gibt es nich 1/1, dafür aber 4/4, welche dann auch für den KU ansetzbar wäre.

      zu 5.) kann ich dessen Rechtmäßigkeit mangels Einkommen-/Umstandsinformationen hier nicht beurteilen.