MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

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    • MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo liebe Fories,

      bin zwar eine fleißige Leserin, doch nun beschäftigt uns selbst eine Frage. Ich hoffe ihr könnt uns helfen.

      Kurz zur Situation,

      Kind (16) geht zur Schule und lebt beim Vater.
      KM ist eigendlich unterhalspflichtig, da aber Hartz4-Empfängerin nicht zahlungsfähig.

      Da Kv regelmäßig den Unterhaltsanspruch prüfen lässt, bisher erfolglos.
      KM geht nicht arbeiten und wurde bisher auch nicht dazu verpflichtet Bewerbungen vorzulegen weder vom JA noch durch das Gericht.
      Es wird lediglich festgestellt das KM nicht zalungsfähig ist.

      Nun möchte das Kind sich einen 400,-Euro Job suchen, um für sich etwas dazuzuverdienen. Als 16 jähriger hat man ja doch Wünsche und Bedürfnisse welche die Eltern in diesem Fall der KV nicht einfach so decken können oder auch wollen. Außerdem ist es ja auch eine Gute Sache für den Jugendlichen Erfahrungen für das spätere Arbeitsleben zu sammeln und zu sehen das Geld nicht einfach so vom Himmel fällt.

      So, nun hat die KM dieses Vorhaben mitbekommen und hat durch ihren Anwalt mitteilen lassen, das sofern der Junge einen Job auf 400,- Euro hat er ja somit seinen Unterhaltsanspruch selbst decken kann. Und die KM somit nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden kann.

      ????

      Gerechnet wurde dabei so:

      Anspruch laut DT Stufe1 für 12-17 jährige 291,- Euro

      Einkommen des Jungen 154,- Euro Kindergeld + 400,- Euro durch Arbeitseinkommen

      Gesamt: 554,- Euro Einkommen

      da das einkommen mit 109,- Euro (400,- Euro - 291,- Euro) über dem Bedarf liegt besteht kein weiterer Anspruch auf Unterhalt durch die KM


      Also bisher ging der KV davon aus das der MiniJob überoblikatorisch ist und somit nicht angerechnet werden kann, da der Junge sich noch in regulärer Schulausbildung befindet (Realschule 9.Klasse).
      Doch die Gegenseite beharrt weiterhin auf die volle Anrechnung da es sich um Einkommen des Jungen handelt. Irgendwie sieht das aus als ob da die berechnung wie für einen Volljährigen vorenommen wird???

      Was ebenso nicht beachtet wird das es mit Sicherheit während der Schulzeit zu einer Auszahlung der vollen 400,. Euro kommen wird da sich die Arbeitszeit auf die WE´s beschrenken wird. In den Ferien könnten evtl. die vollen 400,- erreicht werden, was aber keine Garantie ist, mit 16 J. sollte man ja wohl auch noch etwas Freizeit haben dürfen.

      Mir kommt die Berechnung ziemlich skuriel vor ebenso dem KV.
      Ich kenne bisher auch keinerlei ähnlichen Berechnungen bei Minderjährigen.

      Nun die Fragen:

      Ist diese Berechnung richtig?

      Ist ein 16j-iger dazu verpflichtet sich durch einen MiniJob selbst zu unterhalten und somit voll anrechenbar auf das eigene Einkommen?

      Ist die KM nun tatsächlich aus ihrer Unterhaltspflicht raus?


      Ich hoffe ihr könnt ein wenig helfen?


      Danke schonmal für die Anworten


      Viele Grüße
      simply second



      .
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo und willkommen im Forum "simpy second" !

      Gelegentliche Nebeneinkünfte mit geringem Verdienst (etwa Zeitungsaustragen/Ferienarbeit) sind in der Regel nicht anzurechnen. Jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Einzelfallabwägung, so wird etwa bei hohen Nebeneinkünften und geringem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten die Interessenabwägung dazu führen, dass die Nebeneinkünfte zu berücksichtigen sind.

      Ist ein 16j-iger dazu verpflichtet sich durch einen MiniJob selbst zu unterhalten

      Nein, solange er noch Schüler ist?

      Ist die KM nun tatsächlich aus ihrer Unterhaltspflicht raus?

      Nein, sollte lieber das Geld für den Anwalt in den Unterhalt einfließen lassen.

      KM ist eigendlich unterhalspflichtig, da aber Hartz4-Empfängerin nicht zahlungsfähig.

      Auch HartzIV-Empfänger ist eine Arbeitsaufnahme, bis zu einer gewissen Höhe unschädlich auf die HartzIV-Leistung, möglich und ggü. minderjährigen Unterhaltsberechtigten wegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit sie das auch müssen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo Schäng,

      danke erstmal für das nette Willkommen und die prompte Antwort.

      Ich habe mir mal so pauschal ausgerechnet wenn der Junge während der Schule am WE (SA und SO) gesammt 12 std. arbeiten würde das ganze auf 4wochen hochrechne das bei einem Sdt.-Lohn von 7 Euro hätte er im Monat nicht 400 Euro sondern 336 euro. gut er läge auch über dem "Bedarf" aber erist ja "Hauptberuflich" Schüler und das noch min. dieses Und das nächste Schuljahr!

      Letztlich möchte er duch diesen Job sich seinen Führerschein finanzieren, und das kann doch nicht auch noch für ihn zur bestrafung werden? Nach dem Motto er geht neben der Schule arbeiten und hat trotzdem nicht wirklich was davon? Weil seine Mutter es voll anrechnen lässt.
      Bleibt er jedoch zu Hause und tut nichts, außer sich um seine Schule zu kümmern und sein Teenie-Leben geniesen. dann ist Muttern wieder Unterhaltspflichtig!?


      Schäng, die Mutter muss aufgrund ihrer Hatz4 bedürftigkeit den Anwalt nicht zu bezahlen, dafür ist die Allgemeinheit zuständig ;)

      Ich weiß, das einem Hatz4-Empfänger Unterhalt in voller höhe Abzugsfrei bleibt, wenn KM also einen Minijob annehmen würde könnte daraus der Unterhalt gedeckt werden. Aber sie tut es nicht und das funktioniert schon sein Jahren.
      Gericht und JA, nehmen das auch so hin, da ja kein Zwang augeübt werden kann, da sie noch nie einer Tätigkeit nachgegangen ist. Es wird davon augegangen das aufgrund der Situation keine Arbeitsaufnahme von Erfolg gekrönt sein wird.

      So einfach geht das Schäng, und KV kann eben nicht jedesmal zu Anwalt rennen, denn er muss dafür bezahlen..... und wenn es "nur" PKH ist.


      Danke nochmal für deine Hilfe

      Viele Grüße
      simply second
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hi,

      ich finde es peinlich, dass ein Schüler bereit ist, sich Geld nebenbei zu verdienen (aus welchen Gründen auch immer) und auch einen Job findet, und eine unterhaltspflichtige Mutter dieses nicht tut, obwohl es in ihrem Fall um eine gesetzliche sowie moralische Verpflichtung handelt... und dann auch noch die Frechheit besitzt, sich aus ihrer Pflicht noch durch seinen Einsatz und Leistung rausrechnen zu lassen.

      Pfui Deibel.

      Meint Momoli

      PS.: Ich weiß, dass dieser Beitrag nicht weiterhilft. Aber ich möchte meine Meinung hierzu mal äußern.
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo,

      hat sie denn bislang nachgewiesen, dass sie sich um solch einen "Job" bemüht hat?

      Ich würde da ganz schnell mal mit dem Strafgesetzbuch wedeln, da steht was ganz böses drin §170 heißt "Verletzung der Unterhaltspflicht".

      Diese Mutter scheint nur ihre Rechte in Anspruch nehmen zu wollen, ohne dabei ihre Pflichten jemals erkannt zu haben, dies lässt den Blick auf das "Einkommen" ihres Kindes erklären. Fehlt nur noch, dass vom Kind für sich Unterhalt verlangt :evil:
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Original von Schäng
      Hallo,

      hat sie denn bislang nachgewiesen, dass sie sich um solch einen "Job" bemüht hat?



      Nein natürlich nicht, weder sie noch das Gericht sahen und sehen dafür einen gewichtigen Grund. Wie schon geschrieben gehen die Zuständigen Behörden sowie das Fam.-Gericht selbst von erfolglosigkeit aus. Und solange nichts direkt angeordnet wird, tut die KM nichts.
      Der Anwalt hat mehrfach beantragt das sie zum Nachweis von Bewerbungen verpflichtet wird, doch irgendwie verraucht das jedes mal im Wind.


      Original von Schäng
      Ich würde da ganz schnell mal mit dem Strafgesetzbuch wedeln, da steht was ganz böses drin §170 heißt "Verletzung der Unterhaltspflicht".



      Auch das hat der Anwalt schon angebracht, doch da wurde er bei der Anhörung gemaßregelt, das eine Zangsarbeit bereits vor Jahrzehnten abgeschafft wurde....
      Ebenso solle sich der KV mal vor Augen halten, das seine Ex-Frau ja keine abgeschlossene Ausbildung hätte und auch keinen richtigen Schulabschluss und was er meine was sie arbeiten solle!? Ja, das war die Argumentation des Richters.....

      Bisher, hat der KV den Jungen ganz gut auch ohne den Unterhalt groß bekommen, aber das nun das Geld des Jungen voll angerechnet werden soll ist eindeutig zu dreist.

      Bis vor 1Jahr hat der KV trotz das er den Jungen zu versorgen hatte, auf brav EU zahlen dürfen, also es ist nicht so das er in irgendeiner Art sich ein buntes leben machte.

      Original von Schäng
      Diese Mutter scheint nur ihre Rechte in Anspruch nehmen zu wollen, ohne dabei ihre Pflichten jemals erkannt zu haben, dies lässt den Blick auf das "Einkommen" ihres Kindes erklären. Fehlt nur noch, dass vom Kind für sich Unterhalt verlangt :evil:


      Über ihre Rechte war sie schon immer sehr gut informiert, da gibt es nichts. Naja was die Pflichten angeht...... hülle ich mich lieber in schweigen.

      Was die Unterhaltsforderungen an ihren Sohn angeht, ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber zuzutrauen wär es ihr....


      Der KV wird wohl nicht drumrum kommen erneut zum Anwalt zu gehen um das aus der Welt zu schaffen, oder sein Sohn wird diesen Job eben nicht machen, den Führerschein bekommt er sicherlich auch anders finanziert....


      Liebe Grüße

      Simply Second
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo Momoli,

      sehe das grunsätzlich genauso, nur machen kann man nicht wirklich was gegen.

      Was der Junge gerade für einen Meinung von seiner Mutter hat, brauch ich denk ich nicht zuerwähnen, nur soviel Muttertag wurde heute wissendlich vergessen.... Das scheint zumindest gesessen zu haben, da prompt ne böse SMS kam.

      Doch kann man es dem Jungen verdenken?

      Liebe Grüße

      simply second
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      hallo simply second,

      weder sie noch das Gericht sahen und sehen dafür einen gewichtigen Grund. Wie schon geschrieben gehen die Zuständigen Behörden sowie das Fam.-Gericht selbst von erfolglosigkeit aus. Und solange nichts direkt angeordnet wird, tut die KM nichts.
      Der Anwalt hat mehrfach beantragt das sie zum Nachweis von Bewerbungen verpflichtet wird, doch irgendwie verraucht das jedes mal im Wind.
      steht das dann im Urteil ? wenn ja, Beschwerde beim OLG ?

      Zitat: Original von Schäng
      Ich würde da ganz schnell mal mit dem Strafgesetzbuch wedeln, da steht was ganz böses drin §170 heißt "Verletzung der Unterhaltspflicht".
      ohne vorheriges Urteil vom Familiengericht zu KU sehe ich da (leider) wenig Chancen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo,

      vielleicht steh ich auf meiner Leitung. Verstehe was falsch.

      Wenn ich es richtig sehe, besteht kein Titel gegen die Mutter auf Zahlung von Unterhalt? Und sie zahlt auch nicht? Auf was will sie dann bitteschön das Einkommen des Kindes angerechnet wissen?

      Gruss
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo Evra,

      ich versuch es dir mal in kürze (sitze im Büro ;) ) das zu schildern.

      KV hat nun schon mehrfach versucht einen Titel zu erwirken bzgl. KU für den Jungen. Titel wird jedoch nicht ausgestellt, da ja KM Hartz4-Empfängerin ist. Gut.
      Nun hat der KV vor einigerzeit erneut die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert und erneut die Zahlung des KUs angemahnt. daraufhin kam die Berechnung des Gegenanwaltes mit dem Vermerk das eben der Junge dur den evtl. Minjob ausreichend Unterhalt bzw. Einkommen verfügt und somit keinen weiteren Anspruch gegen seine Mutter hätte.

      Kurz um wie ich anfangs schon schrieb, versucht die KM nun aufgrund des Nebenjobs ihreres Sohnes um die Unterhaltszahlung zu kommen.

      Deshalb war ja die Frage ob das überhaupt rechtens ist, da der Junge ja eigendlich "hauptberuflich" noch zur Schule geht und es meines Wissens als überoblikatorisch gilt und somit nicht anrechenbar ist oder bin ich da etwas auf dem Holzweg?

      Ich hoffe ich konnte es dir ein wenig deutlicher machen, ansonsten bitte nachfragen.


      Danke nochmal
      Viele Grüße
      simply second
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo,

      ach ist das alles schwierig. Ich fang mal an, korrigier mich, wenn ich falsch liege.

      Derzeit besteht kein Unterhaltstitel. Richtig?

      Vater, bei dem das Kind lebt, möchte aber einen erstreiten. Bisher ist das nicht gelungen. Jetzt meint die Gegenseite, abgesehen von allem anderen muss der Versuch, einen Titel zu erstreiten, scheitern, weil das Kind möglicherweise irgendwann einmal einen Nebenjob hat? Wird hier also von Euch allen die Haut des Bären verkauft, ehe der Bär (Nebenjob) überhaupt da ist? Ja, was soll das denn alles!


      Lösungsweg: RA freundlich mitteilen, dass Kind ja keinen Job hat. Dass vorbeugende Unterhaltsreduzierung zum Beispiel im Hinbllick auf einen möglichen Lotto-Gewinn im Rechtssystem nicht vorgesehen ist (obwohl es ja mehr treffen soll, als man glaubt :D). Und dass eine eventuelle Tätigkeit und deren mögliche Anrechnung dann in Erwägung gezogen wird, wenn es soweit ist. Dass jedenfalls keine Verpflichtung des Kindes besteht, sich jetzt einen Job zu suchen.

      Problem bei Muttern: Ganz ehrlich, wenn Du so einige Leute siehst, dann weisst Du von vornherein, dass jede Bemühung um einen Job "für die Füsse" ist. Eigentlich sind die ARGEN heute doch auch schon sehr hinter Bewerbungen her ....wenn selbst die es nicht tun! Denn es ist schon unüblich, dass ein Richter sich ausschliesslich auf die ALG II Situation zurückzieht.

      Gruss
    • RE: MiniJob bei 16 J.-igen voll anrechenbar?

      Hallo Evra,

      Original von evra


      ach ist das alles schwierig. Ich fang mal an, korrigier mich, wenn ich falsch liege.

      Derzeit besteht kein Unterhaltstitel. Richtig?



      Das ist richtig und ich sehe das auch nicht das sich das ändern wird.

      Original von evra

      Vater, bei dem das Kind lebt, möchte aber einen erstreiten. Bisher ist das nicht gelungen. Jetzt meint die Gegenseite, abgesehen von allem anderen muss der Versuch, einen Titel zu erstreiten, scheitern, weil das Kind möglicherweise irgendwann einmal einen Nebenjob hat? Wird hier also von Euch allen die Haut des Bären verkauft, ehe der Bär (Nebenjob) überhaupt da ist? Ja, was soll das denn alles!


      Der Junge hat einen Job gefunden und könnte zum nächsten Monat dort anfangen eben auf 400,-Euro basis. Das hat er wohl in seiner Freude das es so schnell geklappt hat, seiner Mutter erzählt, das er nen Job hat und sich nun seinen Führerschein zusammensparen kann, er war so stolz. Doch das macht nun die Km sich selbst zu nutze, sprich sie lässt es eben mal als Einkommen des Jungen anrechnen.
      Nur sollte die KM wirklich damit durch kommen und der Junge, für seinen Fleiß noch bestraft werden wird sein Vater ihn nicht arbeiten lassen. Den Führerschein wird es so und so bekommen, nur für den Jungen was und ist wichtig selbst was dafür zu tun. Gut aber nicht für den Preis.


      Original von evra
      Lösungsweg: RA freundlich mitteilen, dass Kind ja keinen Job hat. Dass vorbeugende Unterhaltsreduzierung zum Beispiel im Hinbllick auf einen möglichen Lotto-Gewinn im Rechtssystem nicht vorgesehen ist (obwohl es ja mehr treffen soll, als man glaubt :D). Und dass eine eventuelle Tätigkeit und deren mögliche Anrechnung dann in Erwägung gezogen wird, wenn es soweit ist. Dass jedenfalls keine Verpflichtung des Kindes besteht, sich jetzt einen Job zu suchen.


      So ähnlich hat der KV das auch bereits dargelegt, wir wollten halt auch mal die Meinung von Außenstehenden hören, da z.B. ich mit der ganzen Vorgehensweise des Gerichtes meine Verständnissschwierigkeiten habe. Denn Männern wird es bei weitem nicht so einfach gemacht.


      Original von evra
      Problem bei Muttern: Ganz ehrlich, wenn Du so einige Leute siehst, dann weisst Du von vornherein, dass jede Bemühung um einen Job "für die Füsse" ist. Eigentlich sind die ARGEN heute doch auch schon sehr hinter Bewerbungen her ....wenn selbst die es nicht tun! Denn es ist schon unüblich, dass ein Richter sich ausschliesslich auf die ALG II Situation zurückzieht.

      Gruss



      Du, Evra es ist bei der Frau nicht so das sie irgendwie aussieht das man davon laufen möchte oder das sie ungepflegt rumläuft, nee ganz im Gegenteil, also wer nicht weiß das sie "nur" ALG II bekommt wird nie auf die Idee kommen. Sie will einfach nicht, geht ja so auch ganz gut wie es scheint, und wenn sie darin auch immerwieder bestärkt wird, warum soll sie es denn ändern?
      Nur für Sohnemann, da reicht es eben nicht mehr und das versteh ich nicht denn es doch auch ihr Fleisch und Blut.


      Liebe Grüße
      simply second