Hallo liebe Fories,
bin zwar eine fleißige Leserin, doch nun beschäftigt uns selbst eine Frage. Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Kurz zur Situation,
Kind (16) geht zur Schule und lebt beim Vater.
KM ist eigendlich unterhalspflichtig, da aber Hartz4-Empfängerin nicht zahlungsfähig.
Da Kv regelmäßig den Unterhaltsanspruch prüfen lässt, bisher erfolglos.
KM geht nicht arbeiten und wurde bisher auch nicht dazu verpflichtet Bewerbungen vorzulegen weder vom JA noch durch das Gericht.
Es wird lediglich festgestellt das KM nicht zalungsfähig ist.
Nun möchte das Kind sich einen 400,-Euro Job suchen, um für sich etwas dazuzuverdienen. Als 16 jähriger hat man ja doch Wünsche und Bedürfnisse welche die Eltern in diesem Fall der KV nicht einfach so decken können oder auch wollen. Außerdem ist es ja auch eine Gute Sache für den Jugendlichen Erfahrungen für das spätere Arbeitsleben zu sammeln und zu sehen das Geld nicht einfach so vom Himmel fällt.
So, nun hat die KM dieses Vorhaben mitbekommen und hat durch ihren Anwalt mitteilen lassen, das sofern der Junge einen Job auf 400,- Euro hat er ja somit seinen Unterhaltsanspruch selbst decken kann. Und die KM somit nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden kann.
????
Gerechnet wurde dabei so:
Anspruch laut DT Stufe1 für 12-17 jährige 291,- Euro
Einkommen des Jungen 154,- Euro Kindergeld + 400,- Euro durch Arbeitseinkommen
Gesamt: 554,- Euro Einkommen
da das einkommen mit 109,- Euro (400,- Euro - 291,- Euro) über dem Bedarf liegt besteht kein weiterer Anspruch auf Unterhalt durch die KM
Also bisher ging der KV davon aus das der MiniJob überoblikatorisch ist und somit nicht angerechnet werden kann, da der Junge sich noch in regulärer Schulausbildung befindet (Realschule 9.Klasse).
Doch die Gegenseite beharrt weiterhin auf die volle Anrechnung da es sich um Einkommen des Jungen handelt. Irgendwie sieht das aus als ob da die berechnung wie für einen Volljährigen vorenommen wird???
Was ebenso nicht beachtet wird das es mit Sicherheit während der Schulzeit zu einer Auszahlung der vollen 400,. Euro kommen wird da sich die Arbeitszeit auf die WE´s beschrenken wird. In den Ferien könnten evtl. die vollen 400,- erreicht werden, was aber keine Garantie ist, mit 16 J. sollte man ja wohl auch noch etwas Freizeit haben dürfen.
Mir kommt die Berechnung ziemlich skuriel vor ebenso dem KV.
Ich kenne bisher auch keinerlei ähnlichen Berechnungen bei Minderjährigen.
Nun die Fragen:
Ist diese Berechnung richtig?
Ist ein 16j-iger dazu verpflichtet sich durch einen MiniJob selbst zu unterhalten und somit voll anrechenbar auf das eigene Einkommen?
Ist die KM nun tatsächlich aus ihrer Unterhaltspflicht raus?
Ich hoffe ihr könnt ein wenig helfen?
Danke schonmal für die Anworten
Viele Grüße
simply second
.
bin zwar eine fleißige Leserin, doch nun beschäftigt uns selbst eine Frage. Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Kurz zur Situation,
Kind (16) geht zur Schule und lebt beim Vater.
KM ist eigendlich unterhalspflichtig, da aber Hartz4-Empfängerin nicht zahlungsfähig.
Da Kv regelmäßig den Unterhaltsanspruch prüfen lässt, bisher erfolglos.
KM geht nicht arbeiten und wurde bisher auch nicht dazu verpflichtet Bewerbungen vorzulegen weder vom JA noch durch das Gericht.
Es wird lediglich festgestellt das KM nicht zalungsfähig ist.
Nun möchte das Kind sich einen 400,-Euro Job suchen, um für sich etwas dazuzuverdienen. Als 16 jähriger hat man ja doch Wünsche und Bedürfnisse welche die Eltern in diesem Fall der KV nicht einfach so decken können oder auch wollen. Außerdem ist es ja auch eine Gute Sache für den Jugendlichen Erfahrungen für das spätere Arbeitsleben zu sammeln und zu sehen das Geld nicht einfach so vom Himmel fällt.
So, nun hat die KM dieses Vorhaben mitbekommen und hat durch ihren Anwalt mitteilen lassen, das sofern der Junge einen Job auf 400,- Euro hat er ja somit seinen Unterhaltsanspruch selbst decken kann. Und die KM somit nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden kann.
????
Gerechnet wurde dabei so:
Anspruch laut DT Stufe1 für 12-17 jährige 291,- Euro
Einkommen des Jungen 154,- Euro Kindergeld + 400,- Euro durch Arbeitseinkommen
Gesamt: 554,- Euro Einkommen
da das einkommen mit 109,- Euro (400,- Euro - 291,- Euro) über dem Bedarf liegt besteht kein weiterer Anspruch auf Unterhalt durch die KM
Also bisher ging der KV davon aus das der MiniJob überoblikatorisch ist und somit nicht angerechnet werden kann, da der Junge sich noch in regulärer Schulausbildung befindet (Realschule 9.Klasse).
Doch die Gegenseite beharrt weiterhin auf die volle Anrechnung da es sich um Einkommen des Jungen handelt. Irgendwie sieht das aus als ob da die berechnung wie für einen Volljährigen vorenommen wird???
Was ebenso nicht beachtet wird das es mit Sicherheit während der Schulzeit zu einer Auszahlung der vollen 400,. Euro kommen wird da sich die Arbeitszeit auf die WE´s beschrenken wird. In den Ferien könnten evtl. die vollen 400,- erreicht werden, was aber keine Garantie ist, mit 16 J. sollte man ja wohl auch noch etwas Freizeit haben dürfen.
Mir kommt die Berechnung ziemlich skuriel vor ebenso dem KV.
Ich kenne bisher auch keinerlei ähnlichen Berechnungen bei Minderjährigen.
Nun die Fragen:
Ist diese Berechnung richtig?
Ist ein 16j-iger dazu verpflichtet sich durch einen MiniJob selbst zu unterhalten und somit voll anrechenbar auf das eigene Einkommen?
Ist die KM nun tatsächlich aus ihrer Unterhaltspflicht raus?
Ich hoffe ihr könnt ein wenig helfen?
Danke schonmal für die Anworten
Viele Grüße
simply second
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