Guten Tag, liebe Foren-Mitglieder,
ich gebe mal die Information weiter, dass die Pfändungsfreigrenzen für 2007 bis 2009 unverändert übernommen werden:
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007
Weil: sehr oft gehen (leider) die Probleme aus ZPO §850 einher mit unterhaltsrechtlichen Fragen.
Gruß
AG
ich gebe mal die Information weiter, dass die Pfändungsfreigrenzen für 2007 bis 2009 unverändert übernommen werden:
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007
Weil: sehr oft gehen (leider) die Probleme aus ZPO §850 einher mit unterhaltsrechtlichen Fragen.
Gruß
AG
Genuss ist eine Frage der Fantasie!