Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

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    • Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Nachdem meine Exe nun mehrfach zur Arbeitsaufnahme aufgefordert wurde, kommt sie nun mit der Diagnose Rheuma.
      Angenommen sie ist tatsächlich krank und wird erwerbsunfähig:
      wie werden diese Fälle durch die Reform geregelt, wenn alle anderen Fakten für eine zeitliche Unterhaltsbegrenzung sprechen?
      Zahle ich dann dennoch lebenslang?
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Hallo Kopfhoch,

      ich denke, ich kann Dir erst dann etwas sinnvolles zur geplanten scheidungsreform sagen, wenn Du Deinen Sachverhalt ein bißerl mehr schilderst.

      ganz nebenbei, auch ich habe eine EXE, die aufgrund narzistischer Persönlichkeitsstörungen in verbindung mit Alkoholismus, so das vom OLG Düsseldorf eingeholte Gutachen, nicht mehr arbeuten will.
      Dauer der Ehe exakt 3,5 Jahre ohne Kinder. nach altem recht bedeutet das lebenslang!!!

      Nach dem neuen recht bestehen jedoch guten Chancen auf Befistung bei einer Abänderungsklage


      Gruß, Colombo
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform


      Reicht das?


      Hallo Kopfhoch,

      na, dann will ich dir mal auf die Sprünge helfen. Schäng meint dieses winzig kleine Wörtchen 'Hallo' oder was Vergleichbares.

      Tja, in diesem Punkt geht's hier altmodisch zu. Wenn man einen 'Raum' betritt, grüßt man freundlich die Anwesenden.

      Gruß von
      Susanne (die übrigens genau so altmodisch ist)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Entschuldigung, das sehe ich ein.

      Hallo Schäng, hallo Susanne und hallo an alle anderen.
      Ich würde mich über ein Antwort zu meiner Frage sehr freuen.

      Angemerkt sei vielleicht noch, dass meine Anwältin sich bisher (ohne Krankheit der Ex) sicher war, eine Befristung zu erreichen.

      Habe ich jetzt die A-Karte gezogen?

      Spielt es eine Rolle, dass die Erkrankung erst jetzt, drei Jahre nach Einreichen der Scheidung diagnostiziert wurde, sie zum Zeitpunkt der Trennung also noch gesund war?

      Herzlichen Dank im voraus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kopfhoch ()

    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Hallo und guten Morgen,
      mir ist zu dem Thema noch folgender Gedanke gekommen:

      Laut Angaben der Gegenseite ist die Krankheit meiner Ex "erbbedingt".
      Die Krankheit
      - war also bereits vor der Ehe vorhanden
      - ist während der Ehezeit nicht aufgetreten (wenn man von
      -gelegentlichen Rückenschmerzen absieht)
      - und wurde nach erstmals nach mehr als drei Jahren nach Stellen des
      Scheidungsantrags gestellt.

      Die Nachteile aus der Krankheit sind also nicht ehebedingt.

      Läßt sich mit diesem Argument ein eventuell drohender lebenslanger Versorgungsanspruch abwenden?
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Guten Morgen zusammen,

      auch ich habe das Problem, dass ich an meine Ex Unterhalt wg. Krankheit zahle. Und das seit mittlerweile 8 Jahren.

      Meine Anwältin meldete sich jetzt postalisch bei mir und teilte mir nochmal mit, dass die Unterhaltsrechtsreform noch auf sich warten lässt und niemand genau weiss, wann die neue Rechtsprechung in Kraft tritt...

      Sie sagte aber, wir könnten evtl. auf Abänderung klagen, auf Grund der Beweislastumkehr und fehlender Informationen...
      (dazu muss ich sagen, dass meine Ex dazu verpflichtet ist, über ihre Therapieversuche Bericht zu erstatten, was sie aber mittlerweile schon seit Jahren nicht mehr regelmäßig tut. Da kommt noch nichtmal mehr ein gelber Schein...

      Das ganze berge aber ein gewisses finanzielles Risiko für mich...

      Was meint ihr, wie die Chancen sind ? Orientieren sich die Gerichte evtl. schon an der Unterhaltsrechtsreform ??? Der Punkt der Begrenzung des Unterhalts auch bei Krankheit, scheint ja nicht strittig zu sein, oder ???

      Viele Grüße,

      Olli
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Hallo OlliH,

      wie ich oben bereits geschildert habe, gehöre ich auch zum Kreis der Krankheitsunterhaltszahler, ob wohl lt. eingeholtem Gutachten des OLG Düsseldorf von 2004 die Krankheit meiner Ex nicht ehebedingt ist, sondern eine schicksalhafte Persönlickeitsstörung vorliegt, die irgendwann in der Kindheit entstanden ist.
      nach dem derzeitigen recht bedeutet das bei einer Ehe, die länger als 3 Jahre gedauert hat, daß lebenslänglich Krankenunterhalt gezahlt werden muß.
      Wie mir meine renomierte Familienrechtsanwaltsozietät gesagt hat, wird kein Gericht in Deutschland daran rütteln, bis das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten ist.
      Ich kann Dir daher nur empfehlen, mit Deiner abänderungsklage noch zu warten, wie ich es auch tue. Mitte september werden der rechts- und Familienausschuß des Bundestages die Sache weitertreiben. Wie ich heute gehört habe , hat die CDU/CSU bereits vor der Sommeerpause das Prüfungsgutachten für die verfaasungsmäßigkeit der geplanten unterhaltsrechtrefom in Auftrag gegeben, so daß mit dem Abschlußergebnis bald zu rechnen ist.
      Und dann sehe ich für uns gute Chancen eine befristung zu erzielen.
      Mich würden aber die Argumente Deiner anwältin interessieren, warum sie kurz vor dem Ziel, unter Umständen schon jetzt ein Abändrungsverfahren anzustrengen versucht.
      Das wäre m.E. nicht nur ein Risiko, sondern einebereits feststehende Niederlage.
      Wenn Du magst, sollten wir wegen unserer "kranken " Exen unbdedingt in verbindung bleiben.

      Gruß, Colombo
      PS. ich bin auch über email hier erreichbar
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Hallo Colombo,

      meine Anwältin hat mir wie gesagt geschrieben, dass die Unterhaltsrechtsreform noch auf sich warten lässt, da ich sie in der Vergangenheit mehrfach deswegen "gelöchert" hatte... Ich denke der Brief war deswegen, um mir zu zeigen, dass sie am Ball bleibt und meinen Fall nicht vergessen hat...
      Meine Exe ist wie gesagt lt. Urteil dazu verpflichtet, regelmässig und unaufgefordert Bericht über die Fortschritte ihrer Therapie abzugeben.
      In der Vergangenheit kam dann alle paar Monate mal wieder eine Kopie eines gelben Urlaubsscheins ins Haus, aber das hat in den letzten beiden Jahren auch so gut wie nicht mehr stattgefunden.
      Damit kommt sie ja ihren Verpflichtungen nicht nach.

      Meine RAin sagte halt, dass man dort evtl. ansetzen könnte, aber da sie mich auf das finanzielle Risiko ja auch schon hingewiesen hat, denke ich, sie sieht da ebenfalls nicht so die grosse Chance.

      Ich denke, ich werde also auch noch weiter warten; auf die paar Monate kommt es jetzt auch nicht mehr an.

      Gruß,
      Olli
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Hallo OlliH,

      ich habe ein Problem mit Deiner Aussage: "Meine Exe ist wie gesagt lt. Urteil dazu verpflichtet, regelmässig und unaufgefordert Bericht über die Fortschritte ihrer Therapie abzugeben."
      Also Berichterstattung nach ihrem laienhaften Verständnis! Denn einer fachmedizinischen/-therapeutischen Berichtung zweifle ich arg an.
      Dich geht es schlichtweg überhaupt nichts an was hier fachmedizinisch/-therapeutisch berichtet würde.
      Wenn Du die "gelben Urlaubsscheine" anzweifelst, musst Du gegen den Aussteller dessen angehen.

      Deine Anwältin sollte sich ggf. etwas zurück nehmen, denn auch ihr steht diese Berichterstattung nicht zu und dürfte sich mit der hier geschilderten Äußerung etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt haben.
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      Ich zweifle keine gelben Scheine an.
      Wie gesagt ist sie dazu verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten. Das steht schwarz auf weiss im Urteil. Und damit meine ich nicht, dass sie mir belegt, wann sie zu welchem Arzt gegangen ist, sondern wie ihre Therapiefortschritte sind...

      Gruß,
      Olli
    • RE: Unterhaltsbegrenzung bei Krankheit nach Reform

      ...und wenn ich die dazu Aufgefordertete wäre auch ich Dir lediglich die benannten "gelbe Scheine" zukommen lassen würde, für weiteres bist Du garnicht in der Lage wärest eine Abwägung vorzunehmen.
      "Gelbe Scheine" weisen nicht nur den Besuch des Ausstellers auf, sondern auch dessen Urteil zur Arbeitsfähigkeit.
      Also zweifle den Aussteller der "gelben Scheine" an oder veranlasse zu Deinen Lasten einen Gutachter für ein fortgesetztes Verfahren hierüber zu befinden.

      sondern wie ihre Therapiefortschritte sind...

      Geht Dich nichts an!
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