Nachdem meine Exe nun mehrfach zur Arbeitsaufnahme aufgefordert wurde, kommt sie nun mit der Diagnose Rheuma.
Angenommen sie ist tatsächlich krank und wird erwerbsunfähig:
wie werden diese Fälle durch die Reform geregelt, wenn alle anderen Fakten für eine zeitliche Unterhaltsbegrenzung sprechen?
Zahle ich dann dennoch lebenslang?
Angenommen sie ist tatsächlich krank und wird erwerbsunfähig:
wie werden diese Fälle durch die Reform geregelt, wenn alle anderen Fakten für eine zeitliche Unterhaltsbegrenzung sprechen?
Zahle ich dann dennoch lebenslang?