Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

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    • Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo zusammen,

      ich bin eine sogenannte Zweitfrau. Und weiß nicht so recht was wäre wenn der Erbfall eintreten würde.
      Was ich natürlich nicht hoffen will.
      Es ist so daß z.B. ein Sparkonto auf den Namen meines Mannes läuft. Wir haben Gütergemeinschaft. Würde das Kind aus erster Ehe (für die Ex muss er nicht mehr zahlen da die geheiratet hatte)
      auch von meinem Geld was erben also von Sparkonten die auf meinen Namen laufen ?
      Oder wäre es besser alles auf meinen Namen laufen zu lassen. Bringt das überhaupt was bei Gütergemeinschaft ?
      Ich will wirklich dem Kind nichts wegnehmen aber da er sowieso nur Interesse in Form von Geld zeigt und seinem Vater nie zum Geburtstag oder Vatertag gratuliert möchte ich doch auch mich absichern.
      Mein Mann hat ja wirklich alles getan für seinen Sohn. Er holte ihn früher JEDES Wochenende und hat viel mit ihm unternommen aber gegen die Aufhetzkampagnien seiner Ex kam er nicht an.

      Ich hoffe jemand kann mir Rat geben.

      Viele Grüße

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo,

      ich wüsste gerne erstmal was ich ohne Testament machen kann. Denn ich hoffe ja daß mein Mann länger lebt. Aber was müssen wir beachten. Kann was passieren wenn wir Gütergemeinschaft haben und alles auf meinen Namen laufen würde ? Oder bekommt dann das Kind auch von mir obwohl ich damit ja nichts zu tun habe was von mir ?

      Viele Grüße

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Angelika, erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      Das mit dem (gesetzlich) Erben ist eigentlich nicht vorherzusagen, gerade bei "Zweit- + sog. Patchwork" Familien. Denn da spielt dann die Reihenfolge der Erblasser, also "wer wann stirbt" eine große Rolle. Kann sogar soweit gehen dass bei einem Unfall minutengenau festgestellt werden muss in welcher Reihenfolge die Unfallopfer verstorben sind.

      Mal in Kürze die wichtigste Regelung: Ehepaar + Kind/er aus anderer Beziehung.
      Dann erbt der überlebende Ehepartner 25 %, + 25 % als pauschaler Zugewinnausgleich. Die restlichen 50 % erben alle seine Kinder (egal mit welchem Partner) zu gleichen Teilen.

      Nehmen wir jetzt mal an Du verstirbst vor ihm. Dann erbt sein Kind erst mal nix. Aber bekommt dann als späterer Erbe vom Vater das was bis dahin noch von Deinem "Vererbten" über ist.

      i.d.R. will man ja dass Erbe in der entsprechenden Linie verbleibt. Das gibt aber die gesetzliche Erbfolge nicht her. Deshalb sollte man das durch entsprechendes Testament oder Erbvertrag so regeln wie das geplant ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo,

      erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort und die nette Begrüßung.
      Aber was ist wenn mein Mann was ich ja nicht hoffe als erstes stirbt ?

      Wir haben keine Kinder und mein Mann muss nur für den Sohn aus erster Ehe zahlen.

      Wird dann mein Geld auf meinem Sparkonto auch mit rangezogen bei der Erbsache oder wie kann ich mir wenigstens was absichern ohne Testament ?

      Viele Grüße

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo Angelika, warum sträubst Du Dich denn so gegen Testament ? Dann wäre doch alles klar.

      Dann hatte ich ganz vergessen: Du schreibst Ihr hättet Gütergemeinschaft. Das ist nun ganz ungewöhnlich, da kenne ich mich auch nicht aus. Bist Du da sicher ?
      Also der gesetzliche Güterstand ist Zugewinngemeinschaft. Darauf zielte auch das bisher geschriebene ab. Für alles andere müßtet Ihr in einem Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und den anderen, gewünschten Güterstand begründet haben.
      Und gerade bei sog. "Zweitehen" ist man - nach Außen - eigentlich um klare, eindeutige Trennung des finanziellen bemüht. Deshalb dann oft Gütertrennung.
      Also ich weis nun nicht ob dann beim (gesetzlichen) Erben was anderes gilt. Bei den 25% pauschaler Zugewinnausgleich wohl sicherlich.

      Mann muss nur für den Sohn aus erster Ehe zahlen.
      was bedeutet dass er nur 1 Kind hat. Denn nur die Anzahl Kinder ist beim Erben wichtig.

      Aber was ist wenn mein Mann was ich ja nicht hoffe als erstes stirbt ?
      nun, Männer haben statistisch die kürzere Lebenserwartung, heiraten auch meist jüngere Frauen, da ist die Frage schon berechtigt.
      Dann bekäme sein Kind 50 %, Du die andere Hälfte. Und da sein Kind von Dir nix erbt (es sei denn Du setzt es per Testament als Erbe ein oder Ihr macht einen entsprechenden Erbvertrag dass alles, was Du vom Ehemann erbst nach Deinem Tod automatisch zu Kind kommt) wäre dann diese Hälfte für das Kind verloren. Würden dann Deine Erben von profitieren, wenn dann noch was von über ist.

      Wird dann mein Geld auf meinem Sparkonto auch mit rangezogen bei der Erbsache
      jetzt weis ich nicht ob es bei Gütergemeinschaft ein klares "mein + Dein" gibt, klingt mir eher als ob "alles beiden gehört". Dann wären aber alle Konten + sonstige Vermögenswerte erst mal aufzuteilen, und nur seine Teile kämen dann in die Erbmasse.
      Im "Normalfall" kommen Deine Konten, Vermögenswerte nicht in seine Erbmasse.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank für die superausführliche Antwort. Also wir müssen bei der Einkommensteuermeldung immer Gütergemeinschaft angeben.

      Dann gehe ich ja recht in der Annahme wenn gewisse Sparkonten auf mich laufen die mich dann auch absichert. So hab ich das zumindest verstanden.

      Bis ich meinen Mann dazu brächte ein Testament aufzusetzen wo er so ein unentschlossener Typ ist da bin ich dann schwarz.

      Also besser manches auf meinen Namen. Und wenn letzten Endes das doch nichts hilft muss ich halt damit leben.


      Viele Grüße und nochmal danke

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo Wolfgang,

      jetzt habe ich doch noch was gefunden was mich irritiert hat. Du hattest geschrieben:

      Dann bekäme sein Kind 50 %, Du die andere Hälfte. Und da sein Kind von Dir nix erbt (es sei denn Du setzt es per Testament als Erbe ein oder Ihr macht einen entsprechenden Erbvertrag dass alles, was Du vom Ehemann erbst nach Deinem Tod automatisch zu Kind kommt) wäre dann diese Hälfte für das Kind verloren.

      Aber wenn alles automatisch zum Kind käme wäre doch nichts verloren fürs Kind ?

      Viele Grüße

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      hallo Angelika, geht aber nach gesetzlicher Erbfolge nicht.

      Es sei denn Du verzichtest auf Dein Erbe + Zugewinnausgleich oder Vater verfügt das so per Testament.
      Dann müßtest Du noch auf die Geltendmachung Deines Pflichtanteiles + des Zugewinnausgleiches verzichten oder Vater regelt das anders für Dich, z.B. durch eine Lebensversicherung. Auch das müßte dann ins Testament.

      LV (wenn für Dich im Todesfall Ehemann) zählt nicht zur Erbmasse.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank nochmal für Deine Antwort.

      Also dann bin ich schon mal einigermassen abgesichert wenn ich ein Sparkonto (Sparbuch) auf meinen Namen laufen lasse oder ???

      Ist auch wirklich meine letzte Frage. Ich weiß ja daß viele andere auch dringende Fragen haben.


      Viele Grüße

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo Wolfgang,

      ich hatte gestern schon eine Antwort geschickt. Danach dann die andere Frage. Vielleicht ist das verloren gegangen.

      Also wir müssen bei der Einkommensteuermeldung immer Gütergemeinschaft angeben.
      Dann gehe ich ja recht in der Annahme wenn gewisse Sparkonten auf mich laufen die mich dann auch absichert. So hab ich das zumindest verstanden.

      Bis ich meinen Mann dazu brächte ein Testament aufzusetzen wo er so ein unentschlossener Typ ist da bin ich dann schwarz.

      Also besser manches auf meinen Namen. Und wenn letzten Endes das doch nichts hilft muss ich halt damit leben.


      Viele Grüße und nochmal danke

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Astra, ganz klar, nein, es reicht nicht, wenn das eine Konto auf einen Namen, und das andere auf einen anderen Namen läuft. Ausserdem werden im Todesfall alle Vermögensbewegungen der letzten 10 Jahre angeschaut.

      Ich halte es deshalb für grob fahrlässig und unverantwortlich, wenn man bei einer Patchworkfamilie nicht zumindest die Selbverständlichkeiten regelt.

      Gruss
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo,

      das ist aber dann vom Staat nicht gerade toll daß jetzt aktuell alles was mir gehört auch einem Kind gehört das nicht meins ist und das seinen Vater auch noch links liegen lässt.

      Dann müssen wir uns wohl was einfallen lassen.


      Viele Grüße

      Angelika
    • RE: Was wäre im Erbfall - Zweitfrau - erbt das Kind auch mein Geld

      Hallo,

      also, wir haben einen Erbvertrag geschlossen, das sog. Berliner Testament.
      Da ist es so geregelt, dass das Erbe auf das "längste Leben" geht, dh. die Kinder erben erst dann, wenn BEIDE Elternteile verstorben sind. In anderen Worten: Wenn mein Männe stirbt, erbe ich zunächst einmal 100 %.

      Aber: natürlich kann z.b. sein Kind (unseres auch, aber das halte ich mal raus, denn es ging damals explizit um sein Kind) das anfechten, bzw. sein Erbe fordern, ABER, dann hat es nur Anspruch auf den Pflichtteil, und das war es dann, damit ist dann das Erbe abgegolten.

      Als der Junior noch minderjährig war, haben wir 3 Vormunde eingesetzt, weil wir nicht wollten, dass die Ex - im Falle des Ablebens meines Mannes - irgendwie da mitreden kann, dadurch, dass sie der gesetz. Vertreter des Kindes wäre. Somit hätte dann der Vormund im Sinne des kIndes handeln können und müssen, hätte aber nicht das Erbe fordern müssen, sondern höchstens können, hätten die drei Vormunde aber nicht gemacht, eben ,weil wir ja eine andere Verfügung getroffen hatten.

      Und dann , erst wenn ich dann auch gestorben wäre, hatten die Kinder geerbt.
      diese Art von Erbvertrag/Testament haben meine Eltern im übrigen auch, Wobei wir keine Patchworkfamilie sind.

      Uns ging es damals darum, dass wir nicht wollten, dass, wenn wir uns grade was aufgebaut haben, und mein Männe sterben würde, die Ex im Namen des Kindes das Erbe fordern würde, ich aber fin. gar nicht in der Lage wäre, das ERbe auszuzahlen, z.b. bei Hauskauf oder so, und ich gar die Hütte verkaufen müsste. Es ging also nicht drum , das Kind zu prellen, sondern mich zu schützen.

      Nun, wenn ich zuerst gehe, sicher, dann erbt mein Stiefsohn indirekt schon mit, nämlich an dem, was ich an meinen Mann vererbe. aber das ist dann prozentual nicht mehr so viel, da wir ja auch noch eine leibliche Tochter haben, die erst mal 50% meines Erbes bekäme.(und wenn ich unter der ERde bin, kratzt es mich dann auch nicht mehr so wirklich)

      Hoffe, das war jetzt einigermassen verständlich, und - Evra - hoffentlich richtig erkärt???

      Auf jeden Fall ist dieses Testament notariell beurkundet, vom Anwalt geprüft und bei Gericht hinterlegt!

      LG Ruth

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ruth ()