Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

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    • Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Guten Tag auch,

      ich hoffe, ihr könnt mir helfen etwas klarer zu sehen. Ich habe schon im Forum gesucht, bin aber nicht richtig weitergekommen.

      Zu meiner Geschichte:

      Ich habe 1981 geheiratet, 1981 einen Sohn bekommen, 1984 eine Tochter. Scheidung 1991, die Kinder bei mir. Der Vater hat die ganzen Jahre Unterhalt bezahlt, zwar nicht den vollen Satz, aber wir kamen zurecht.

      Nun zu meiner eigentlichen Frage:
      Mein Sohn hat nach seiner Ausbildung zum KFZ-Mechaniker ein Jahr BOS angehängt und jetzt studiert er in Hessen. Er bezieht BAFÖG und sein Vater und ich werden zum Barunterhalt herangezogen. Ich muss 280 € bezahlen, sein Vater nichts. Wenn ich jetzt aufgrund der Zweitausbildung meines Sohnes nicht mehr Unterhaltspflichtig bin, muss dann mein Sohn mehr BAFÖG bekommen, da er aufgrund meiner Unterhaltsleistung nur 290 € BAFÖG erhält.

      Ich weiss jetzt nicht, ob meine Angaben genügen, wenn nicht, einfach fragen.

      Danke für eure Antworten

      Viele Grüsse
      Die Katze
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Hallo catwoman,

      Bafögansprüche haben nichts mit Unterhaltsansprüchen zu tun. Es ist sogar umgekehrt: Bafög wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

      Ein Wegfall der Unterhaltsverpflichtung ist bei Zwietausbildung nur dann gegeben, wenn die Zweitausbildung inhaltlich nicht auf der ersten aufbaut. Bei der von dir geschilderten Lehre wäre etwa ein entsprechendes Ingenieursstudium ein Aufbaustudium, auf der LEhre aufbauend.
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Hallo catwoman,

      ich gehe mal davon aus - Uwe-F hatte es bereits schon angedeutet - dass Du diese 280€ Unterhalt leistest auf Grund des Bafögbescheides, richtig?

      Wenn dem so ist, kann ich nur sagen, dass dieser Bafög-Bescheid absolut keinen familienrechtlichen verpflichteten Charakter hat.
      I.Ü. erkenne ich bei dieser Ausbildungsreihenfolge keinen Unterhaltsanspruch mehr.
      Denkbar für mich wäre hier gewesen: Abi - KFZ-Mech - Maschinenbaustudium, aber nicht eine "erstqualifizierende Berufsausbildung" dann die schulische Qualfikation für ein anschließendes Studium, ne, sorum geht das m.E. nicht.
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Hallo Ihr beiden
      Schäng hat recht, ich bezahle diesen Unterhalt aufgrund des BAFÖG-Bescheides.
      Mein Sohn studiert Kommunikations- und Informationstechnik, hat also mit seiner ersten Beruftsausbildung nichts zu tun.
      Würde mein Sohn höheres BAFÖG erhalten, wenn ich keinen Unterhalt mehr leisten würde?
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Hallo catwoman,

      ich kann hier nur die unterhaltsrechtliche Betrachtungsweise nach deinem Eingangsthread in Erwägung ziehen, zumal Dein Beitrag im Unterforum "Unterhalt" eingestellt wurde.
      Die moralisch ethische wirst Du selber beurteilen und treffen müssen.
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Sorry, da ging was schief.
      Wollte schreiben, dass mein Sohn natürlich ein bischen arbeitet, aber zeitlich ist er des Studiums wegen sehr eingeschränkt. Das Studium geht nunmal vor und er will es auf jedenfall während der Regelstudienzeit schaffen.
      Und auch ein Nebenjob an der FH ist nicht unbedingt Gewähr dafür, dass das Entgeld auch zeitnah fliesst. Er hat noch über 400 € vom letzten Semester zu bekommen und die Jungs und Mädels kommen nicht in die Gänge (angebl. Softwareprobleme).
      Ich werde ihm auf jedenfall versuchen ihn weiter zu unterstützen. Irgenwann wird er ja mal fertig sein. Und eine erstklassige Ausbildung ist das Beste, was ich meinem Sohn mitgeben kann.
      Im nächsten Semester werden dann noch 500 € zusätzlich für Studiengebüren fällig werden. Da weiss ich noch nicht, wie ich das schaffen soll.
      Habt auf jedenfall Dank für eure Antworten
      Viele Grüsse
      die Katze
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Hallo catwoman,

      Deine nicht familienrechtlich zwingende Unterstützung Deines Sohnes ehrt Dich.
      Solltest Du die Studiengebühren nicht stemmen können, sollte sich der Studiosi mal selber drum kümmern und zwar gibt es z.B. in NRW für diese Gebühren Darlehen ohne Bonitätsprüfung.
      Und jetzt kommt noch das "Leckerli":
      Der Student ist gehalten bis zu 10T€ aus diesem und dem Bafög-Darlehen zurück zu zahlen, darüber hinausgehendes Darlehen wird dem studenten dann erlassen.
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Hallo Katze, erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      ich nehme mal an, Bafög-Amt hat „ganz normal“ gerechnet, Studi, Eltern – Einkommen.

      nun ist hier aber keine Unterhaltspflicht für Euch Eltern gegeben, da das ja eine Zweitausbildung (und keine „1. Ausbildung in verschiedenen Stufen“) ist. Also sollte Sohn sich um „Eltern unabhängiges Bafög“ bemühen, da werden dann Eure Einkommen nicht zu berücksichtigen sein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Zweitausbildung und Unterhaltspflicht

      Hallo liebes Forum,
      für das elternunabhängige BAFÖG erfüllt mein Sohn nicht die Vorraussetzungen, da ihm die obligatorische Erwerbstätigkeit fehlt. Er war nach Ende der Ausbildung 6 Monate arbeitslos (er wurde trotz Zusage nicht übernommen), dann in der BOS und anschliessend sofort mit Studium losgelegt. Er hat schon zu Beginn seiner Ausbildung gesagt, dass er studieren will, aber trotzdem erst die Ausbildung beendet.
      An Schäng, gelten diese Bestimmungen auch in Hessen?
      Viele Grüsse
      die Katze
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