Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

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    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo und willkommen im Forum "Achim66" !

      Von einem höheren Selbstbehalt weiß ich auch nichts.
      Als Schwerbehinderter erhältst Du sicherlich eine Art Rente die auf Dein Einkommen unterhaltsrelevant aufzuschlagen ist, dann gilt die Ziff. 2.7 der UHL Deines zuständigen OLG Celle:

      2.7 Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld, Versorgungsrenten, Schwerbeschädigten-
      und Pflegezulagen nach Abzug eines Betrags für tatsächliche Mehraufwendungen; §1610 a BGB ist zu beachten.

      Eine Anhebung des SB von 890/770 ich aber darüber hinaus nichts finden kann.
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Original von Schäng

      Von einem höheren Selbstbehalt weiß ich auch nichts.
      Als Schwerbehinderter erhältst Du sicherlich eine Art Rente die auf Dein Einkommen unterhaltsrelevant aufzuschlagen ist, dann gilt die Ziff. 2.7 der UHL Deines zuständigen OLG Celle:

      2.7 Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld, Versorgungsrenten, Schwerbeschädigten-
      und Pflegezulagen nach Abzug eines Betrags für tatsächliche Mehraufwendungen; §1610 a BGB ist zu beachten.



      Schaeng,

      wissend, dass Sozialleistungen nicht zum Reichwerden gedacht sind, hilft wohl nur, die Belege fuer alles was an Krankheitskosten irgendwie nur erinnert, zu sammeln und zu praesentieren. Und damit aufzuzeigen, dass die Sozialleistungen bei weitem nicht ausreichend sind, den eigenen Mehrbedarf zu decken und damit den Selbstbehalt erhoehen.
      Ruhig die Gegenseite mit solchen Belegen und Gruenden, warum diese krankheitsbedingt unabdingbar sind, zupflastern.

      Z
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo Zorbas,

      ich gehe ja mit Dir absolut konform, nur hebt das nicht seinen Selbstbehalt an, sondern reduziert sein unterhaltsrelevantes "Einkommen".
      Was in der Summe keinen Unterschied macht, jedoch sollten Begriffe juristisch zumindest dahingehend nicht falsch verwendet werden, es gibt nunmal keine SB-Anhebung, diesem Eindruck wollte ich entgegenwirken.
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo Achim666!

      Der Selbstbehalt wird nicht erhöht, aber man kann einen Mehrbedarf geltend machen.
      Man kann aber nur das zuzüglich "verlangen", was nicht schon im Selbstbehalt enthalten ist.
      Ein Beispiel was mir gerade aus einen anderen Urteil einfällt, war die Beteiligung an den Zuzahlungen für einen Rollstuhl.

      Hier ein Urteil, um einen kleinen Überblick zu erhalten:
      OLG Hamm Mehrbedarf

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Original von Schäng
      nur hebt das nicht seinen Selbstbehalt an, sondern reduziert sein unterhaltsrelevantes "Einkommen" ...


      Voellig d' accord.
      Ich fand nur, dass Achim666 darauf hingewiesen werden sollte, dass _sein_ eigener Mehrbedarf auch uh relevant ist.
      Der von dir zitierte Passus der UH-Leitinien suggeriert etwas Gegenteiliges, dass Sozialleistungen eher zusaetzliches Einkommen seien und legt die Beweislast fuer Aufwendungen auf den UH Zahler.

      Z
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      dass Sozialleistungen eher zusaetzliches Einkommen seien und legt die Beweislast fuer Aufwendungen auf den UH Zahler.

      Sind schon zusätzliches unterhaltsrelevantes "Einkommen", die Beweislast auch beim UH-Zahler liegt. Er aber die Möglichkeit ja hat als Schwerbehinderter, entgegen nicht Anerkannten, Kosten und Mehraufwand dahingehend zu belegen.
      Da nunmehr zwei sozialrechtlich erfahrene Damen hier auch beteiligt sind, dürften wir für "Achim66" eine gute Lösung finden können.
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Original von Susanne
      hast du denn überhaupt einen Mehrbedarf? Schwerbehinderung allein sagt ja nix aus.


      Susanne,

      [Ironie an]
      ich kann die Navier-Stokes-Gleichungen immer noch nicht loesen, kann mit den Cauchy-Riemannschen Differentialgleichungen nichts anfangen und dieser Perelman hat mir glatt die Fields-Medaille weggeschnappt, weil er Poincaré besser versteht als ich.
      Ich betrachte mich als behindert, im Vergleich zu Perelman sogar als schwerbehindert? Mir ensteht schliesslich auch Mehrbedarf, ich muss noch mal einen Mathekurs an der Uni belegen.
      [Ironie off]

      Nein.
      Wenn Achim schreibt, er waere schwerbehindert, dann gehe ich davon aus, dass eine anerkannte Behinderung vorliegt. Was soll deine Nachfrage?
      Eine Einstufung, GdB, wird nicht einfach so vergeben, sondern setzt eine tatsaechliche Beeintraechtigung voraus, die mit Sozialleistungen teilweise kompensiert wird und Mehraufwendungen voraussetzt.
      Auf was willst du hinaus?

      Z
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..



      Wenn Achim schreibt, er waere schwerbehindert, dann gehe ich davon aus, dass eine anerkannte Behinderung vorliegt. Was soll deine Nachfrage?



      Hallo Zorbas,

      warum frag ich nach? Einfach weill ich wissen möchte, ob auf Grund der SB ein ‚Mehraufwand’ da ist. Unterhaltsrecht ist nicht meine Spezialität. Ich denke aber, dass es für die Berechnung wichtig ist, ob und welche Kosten zusätzlich entstehen.

      Schwerbehinderung ist nicht zwangsläufig mit Mehrbedarf verbunden.
      Ein Beispiel aus meiner Umgebung: Mann, 35 Jahre, Jugenddiabetes (insulinpflichtig) mit 16 Jahren. War immer aktiver Sportler, ist es natürlich auch noch jetzt. Diabetes reichte für den SB-Ausweis (heute auch? Keine Ahnung). Dieser junge Mann muss sich einfach nur gesund ernähren, Zucker und andere Kohlenhydrate vermeiden, möglichst schlank bleiben, seinen Blutzucker engmaschig kontrollieren und regelmäßig zur Vorsorge und zum Augenarzt. Das kostet keinen Cent mehr als meine (etwas weniger gesunde) Lebensführung.

      Anderes Beispiel: Junge Frau Brustamputation vor 10 Jahren. In den ersten Jahren Einschränkungen, da kein schweres Heben, Überkopfarbeiten usw. möglich war. Brauchte Haushaltshilfe ( eindeutig Mehrbedarf). Heute wieder voll einsatzfähig. SB-Ausweis aus der damaligen Zeit existiert noch.

      Es gibt viele SB, die erheblich mehr Kosten haben als Gesunde. Bei einer Gehbehinderung – öffentliche Verkehrsmittel nur eingeschränkt nutzbar – oder auch bei einer Zöliakie – aufwändige und teure Ernährung – ist der Fall doch klar. Bei Achim steht nix davon.

      Wer ist schwerbehindert? Nach dem SGB IX sind das Menschen, deren körperliche, geistige oder seelische Gesundheit eingeschränkt ist und zwar zu mindestens 50 %. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben ist eingeschränkt. Die Anerkennung der SB setzt nicht automatisch einen 'Mehrbedarf' voraus. Das ist ein Irrtum.

      Kosten, die entstehen, weil zusätzliche Hilfsmittel z.B. für die Integration am Arbeitsplatz benötigt werden, sind doch abgedeckt (Hauptfürsorgestelle, Versorgungsamt). Wenn er also schlecht gucken kann, kriegt er einen großen PC finanziert. Auskünfte geben die Arbeitsagenturen.

      Zorbas, deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist wohl eher nicht beeinträchtigt durch deine fehlenden mathematischen Kenntnisse. Jedenfalls nicht nach der Definition des Sozialgesetzbuches. Spar dir den Antrag.

      Gruß
      Susanne

      P.S. Ich habe auch deswegen nachgefragt, weil ich immer wieder diesen Automatismus beim Wort 'Schwerbehinderung' feststelle. So nach dem Motto ' wo iss den nu der Rollstuhl'.
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Susanne, Du hast recht. Genauso wenig, wie eine Behinderung eine Reduzierung der Arbeitsleistung zur Folge hat, bzw. einen Anspruch, weniger zu arbeiten, langsamer zu sein, inpleziert die Behinderung einen Mehrbedarf.

      Gruss
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo,erstmal Danke für die vielen Anfragen und Hinweise.

      Zu meiner Behinderung: Hatte 2001 eine Darm-OP wobei mir über 2 mtr Darm entfernt wurden.Einigen anderen Organen mussten auch kleine Stücke entfernt werden.Muß jetzt 6-7 vollwertige Malzeiten am Tag zu mir nehmen um nicht zuviel Gewicht zu verlieren.Habe aber nur 60 % bekommen.
      Bin aber zur Zeit bis auf 690 Euro gepfändet wegen Unterhaltsschulden.Abzüglich meiner Unkosten wie Miete etc.bleiben mir nur noch 90 Euro zum leben.Damit komme ich nicht klar und verliere immer mehr an Gewicht.Mein Arzt hat schon an das Gericht geschrieben....aber ohne Erfolg.
      Achim
      Der das Pech gepachtet hat
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo Achim666,

      Original von Achim666
      Habe aber nur 60 % bekommen.Bin aber zur Zeit bis auf 690 Euro gepfändet wegen Unterhaltsschulden.Abzüglich meiner Unkosten wie Miete etc.bleiben mir nur noch 90 Euro zum leben.Damit komme ich nicht klar und verliere immer mehr an Gewicht.Mein Arzt hat schon an das Gericht geschrieben....aber ohne Erfolg.


      dann geht es nicht um den familienrechtlichen Selbstbehalt sondern um den Pfändungsfreibetrag.

      Antrag auf Erhöhung des Pfänungsfeibetrages gem. § 850 f ZPO beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen. Belege über die Mehrkosten in Kopie beifügen, ggf. ärztliche Bescheinigung.

      Was und an welches Gericht hat der Arzt geschrieben?

      Grüsse
      sky
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo,
      Arzt hat an das Familiengericht geschrieben weil diie auch die Pfändung eingeleitet haben.Hat meine Bedürfnisse wegen meiner Behinderung hingewiesen und auch entsprechenden Gutachten zugefügt.Ablehnende Begründung war das Unterhaltsschulden Vorrang haben und das ich nach der Abzahlung einen Selbsterhalt von 1000 Euro habe und sich dann alles bessern würde.
      Es werden montlich 1400 Euro gefändet und in 10 Monaten habe ich dann alles abbezahlt.Habe daraufhin Einspruch eingelegt und gefragt ob ich jetzt 10 Monate hungern muss.Mal sehen was jetzt wieder kommt.
      Mfg Achim
      Der das Pech gepachtet hat
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo Achim66,

      und auch entsprechenden Gutachten zugefügt

      Welches ? seines vielleicht nur allgemeinärztliches oder tatsächlich fachärztliches Gutachten, sollte wissenschaftlich fundiert sein (z.B. Lehrberechtigter einer Universitätsklinik, Priv.Doz. oder Prof.).

      Bitte auch noch mal "sky´s" Beitrag lesen, ggf. hierüber ein möglicher Ansatz wäre.
    • RE: Selbsterhalt bei Schwerbehinderung..

      Hallo,

      Original von Achim666
      Arzt hat an das Familiengericht geschrieben weil diie auch die Pfändung eingeleitet haben.


      das FamG hat mit Sicherheit die Pfändung nicht eingeleitet. Das ist allein Aufgabe des Gläubigers als Herr des Verfahrens. Da es sich vermutlich um eine Lohn/Gehaltspfändung handelt, wird der Gläubiger den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt haben, welcher dem Arbeitgeber zugestellt wurde. Der Schuldner erhält ebenfalls eine Ausfertigung des PfÜBs.

      Vielleicht solltest Du einfach mal drauf gucken, denn dort steht, welches Gericht den PfÜB erlassen hat, Gläubiger, Pfändungsfreibetrag usw.

      Warum erhöht sich der Pfängungsfreibetrag auf 1000€?

      Grüsse
      sky