Hallo liebe Forenteilnehmer,
auch bei diesem schönen Wetter treibt mich das Thema Unterhaltsrechtsreform um. Hier eine kurze Schilderung meines/unseres Falles:
Mein LG und ich erwarten Mitte November unser erstes gemeinsames Kind. Mein LG zahlt seit ca. Mai 2005 im Rahmen eines damals geschlossenen Vergleichs ca. 900 EUR EU für seine Ex-Frau und 300 EUR KU für seine 11-jährige Tochter. Im Zuge der Reform würde sich der EU ab der Geburt unseres Kindes ja vermindern.
Hier nun meine Fragen:
- Welchen Minderungsbetrag kann man hier ansetzen? Habe was von um die 189 EUR für 0-5-jährige Kinder gelesen.
- Wie wird das bürokratische Verfahren sein? Muss die Änderung des EU über eine Unterhaltsabänderungsklage laufen oder reicht die Vorlage einer Geburtsurkunde unseres Kindes beim Gericht, bei dem damals der Vergleich geschlossen wurde, aus?
- Hat die Ex-Frau das Recht, das Gehalt meines LG zu pfänden, wenn wir ab November bzw. Dezember den EU entsprechend kürzen bzw. wie kann man eine Pfändung in diesem Fall verhindern?
Vielen Dank schon mal im voraus für Ihre/Eure Hilfe
Hase
auch bei diesem schönen Wetter treibt mich das Thema Unterhaltsrechtsreform um. Hier eine kurze Schilderung meines/unseres Falles:
Mein LG und ich erwarten Mitte November unser erstes gemeinsames Kind. Mein LG zahlt seit ca. Mai 2005 im Rahmen eines damals geschlossenen Vergleichs ca. 900 EUR EU für seine Ex-Frau und 300 EUR KU für seine 11-jährige Tochter. Im Zuge der Reform würde sich der EU ab der Geburt unseres Kindes ja vermindern.
Hier nun meine Fragen:
- Welchen Minderungsbetrag kann man hier ansetzen? Habe was von um die 189 EUR für 0-5-jährige Kinder gelesen.
- Wie wird das bürokratische Verfahren sein? Muss die Änderung des EU über eine Unterhaltsabänderungsklage laufen oder reicht die Vorlage einer Geburtsurkunde unseres Kindes beim Gericht, bei dem damals der Vergleich geschlossen wurde, aus?
- Hat die Ex-Frau das Recht, das Gehalt meines LG zu pfänden, wenn wir ab November bzw. Dezember den EU entsprechend kürzen bzw. wie kann man eine Pfändung in diesem Fall verhindern?
Vielen Dank schon mal im voraus für Ihre/Eure Hilfe
Hase