Hallo zusammen,
dazu hab ich mal eine Frage:
Minderjähriges Kind ist seit 12/05 in ein Pflegeheim gekommen, ab 01/06 kein KU mehr an die Mutter (bestehender Titel wurde ausgehändigt). Träger der Sozialhilfe leitet 3/07 Unterhaltsansprüche auf sich über, möchte das dann rückwirkend ab 01/05. Als Begründung wird eine "Empfehlung" zum entsprechenden SGB Paragraphen genannt (aber ohne Zitat, Quelle etc.), nachdem nichterfüllte Unterhaltsansprüche die vor Gewährung der Sozialhilfe bestanden nach Ermessen übergeleitet werden können.
Gilt in diesem Fall nicht auch die 12-Monatsfrist?
EDIT:
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Bitte für (neue) eigene Anfragen auch ein eigenes Thema erstellen!
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Minderjähriges Kind ist seit 12/05 in ein Pflegeheim gekommen, ab 01/06 kein KU mehr an die Mutter (bestehender Titel wurde ausgehändigt). Träger der Sozialhilfe leitet 3/07 Unterhaltsansprüche auf sich über, möchte das dann rückwirkend ab 01/05. Als Begründung wird eine "Empfehlung" zum entsprechenden SGB Paragraphen genannt (aber ohne Zitat, Quelle etc.), nachdem nichterfüllte Unterhaltsansprüche die vor Gewährung der Sozialhilfe bestanden nach Ermessen übergeleitet werden können.
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