Hallo Freunde,
eine Frage..
Kann man gegen eine Kindes-Mutter, die nicht nach der Empfehlung des Jugendamtes UND des Familiengerichtes handelt (dem Vater des Kindes einen (zunächst) betreuten Umgang zu gewähren) mit einer Strafanzeige begegnen?
Sie verstößt gegen das Recht des Kindes, Umgang mit seinem leiblichen Vater zu pflegen. Sie verstößtm gegen Ihre Pflicht (laut BGB) alles zu tun, um diesen Umgang zu ermöglichen. Stattdessen wird ein anderer Mann als Vater gegenüber dem Kind vorgeschoben.
Kann man das strafrechtlich verfolgen oder kann auch hier die KM wieder machen ,was sie will..
Gruß
Mike
eine Frage..
Kann man gegen eine Kindes-Mutter, die nicht nach der Empfehlung des Jugendamtes UND des Familiengerichtes handelt (dem Vater des Kindes einen (zunächst) betreuten Umgang zu gewähren) mit einer Strafanzeige begegnen?
Sie verstößt gegen das Recht des Kindes, Umgang mit seinem leiblichen Vater zu pflegen. Sie verstößtm gegen Ihre Pflicht (laut BGB) alles zu tun, um diesen Umgang zu ermöglichen. Stattdessen wird ein anderer Mann als Vater gegenüber dem Kind vorgeschoben.
Kann man das strafrechtlich verfolgen oder kann auch hier die KM wieder machen ,was sie will..
Gruß
Mike