Strafanzeige gegen Mutter möglich?

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    • Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Hallo Freunde,

      eine Frage..

      Kann man gegen eine Kindes-Mutter, die nicht nach der Empfehlung des Jugendamtes UND des Familiengerichtes handelt (dem Vater des Kindes einen (zunächst) betreuten Umgang zu gewähren) mit einer Strafanzeige begegnen?

      Sie verstößt gegen das Recht des Kindes, Umgang mit seinem leiblichen Vater zu pflegen. Sie verstößtm gegen Ihre Pflicht (laut BGB) alles zu tun, um diesen Umgang zu ermöglichen. Stattdessen wird ein anderer Mann als Vater gegenüber dem Kind vorgeschoben.

      Kann man das strafrechtlich verfolgen oder kann auch hier die KM wieder machen ,was sie will..

      Gruß
      Mike
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Habe eben vom "Straftatbestand der Entziehung Minderjaehriger " in einem anderen Thread gelesen..

      Weder die Richterin des Familiengerichts noch das Jugendamthaben sich nach ihrer "Empfehlung" vor rund 6 Monaten um das Ergebnis der Empfehlung gekümmert. Und auch die KMm sieht sich nicht genötigt, der "Empfehlung" des Gerichts zu folgen. Mein Sohn wird 4 Jahre alt, habe ihn seit 13 Monaten nicht mehr sehen dürfen.

      Wo kann ich o.g. Anzeige erstatten? Bei der nächsten Polizei-Dienststelle?

      Sollte ich wieder mit der o.g. Familienrichterin zu tun haben, werde ich sie ablehnen, da sie nachweislich kein ernsthaftes Interessee am Recht des Kindes zeigte.

      Gibt es eine Berschwerdestelle bei Gericht? Oder eine Art Gerichts-Aufsicht? Es wurde leider kein Urteil ausgersprochen..nur eine "Empfehlung"... :(

      Gruß
      Mike
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Habe weiter gegoogelt..

      "§235 StGB:

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
      2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

      den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält."

      Hat jemand Bedenken, gegen eine KM in dieserWeise vorzugehen, die beharrlich jede Chance nutzt , um den Kontaqkt des Kindes zu seinem Vater zu verhindern...?

      Gruß
      Mike
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      und weiter heißt es :

      "7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. "

      Heißt das, ich muß einen Antrag stellen...? Gericht ? Polizei? Bei Gericht habe ich das ja bereits im Juni 2006 vor Gericht erfolglos getan..

      Was meint Ihr??

      Gruß
      Mike
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Hallo mike,

      obwohl ich, wie jeder hier nachlesen kann, ein vehementer Verfechter von Umgangsrechten bin, kann ich Dir von der Strafanzeige nur dringend abraten. Die zivilrechtliche Seite ist eine Sache, die strafrechtliche eine andere.

      Es gibt zwar eine wie Du schreibst "Empfehlung" des GErichts, mehr nicht. Auch ist zunächst nur betreuter Umgang vorgesehen. Insoweit vermag ich keine Erfüllung des Straftatbestandes zu sehen. Auch das Tatbestandsmerkmal "List" ist nicht erfüllt. Die Fälle, die strafrechtlich verfolgt werden, das sind die, wo das Kind unter Vortäuschen des Sachverhaltes xy bei einem Elternteil herausgeholt , und dann nicht zurückgebracht werden. Wäre ich Staatsanwalt, so würde ich das Verfahren zwar eintragen (gut für die Statistik), aber sofort einstellen, wegen a) fehlendem öffentlichen Interesse (reine Zivilrechtsfrage), b) fehlenden Tatbestandsvoraussetzungen.

      Konzentrier Dich auf Dein Zivilverfahren. Teil dem Gericht mit, dass der Umgang nicht funktioniert. Beantrage im Eilverfahren, Dir sofort Umgang zu ermöglichen, und zwar nicht als Empfehlung, sondern mit festen Zeiten. Beantrage weiterhin, der Kindsmutter ein Zwangsgeld aufzuerlegen (ersatzweise Zwangshaft), wenn sie diesem nicht nachkommt. Mach Druck! Aber bitte dort, wo er hingehört. Nimm telefonisch Kontakt mit der Richterin auf. Frage, woran es liegt, dass das Verfahren nicht weiter geht.

      Vielleicht noch eine Schlussbemerkung: So eine Strafanzeige kann auch sehr gut nach hinten los gehen. Es gibt durchaus Fälle, in denen nach so einer offensichtlich missbräuchlichen Strafanzeige das Familiengericht feststellt, es sei dem/der Beschuldigten nicht zumutbar, mit dem Anzeigenerstatter zu verkehren. Wie sich das auf den Umgang auswirkt, das brauche ich wohl nicht zu erwähnen .....

      Gruss
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Vergiss es einfach! Bringt nichts und wenn Du zwsischen den Zeilen liest, merkst Du das Auslachen der Staatsanwältin.

      Mutti darf eben ungestraft fast alles.

      2 Jahre, 9 Wochen ohen Kontakt
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Nee Papa-Ralf,

      man muss das richtige Werkzeug nehmen. Das ist entscheidend. Nicht jede Sauerei (ich entschuldige mich hiermit bei allen weiblichen Schweinen :D) ist strafrechtlich relevant. Es fehlt am Tatbestand! Ich habe doch gleichzeitig aufgezeigt was er (effizient und erfolgreich) tun kann!

      Gruss
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Das habe ich gelesen. Was nutzen einem die richtigen Werkzeuge, wenn sie stumpf sind oder die Verwendung von der Richterin selbstherrlich nicht zugelassen werden?

      Was soll er machen, wenn sich die Richterin am Telefon aufregt, wie er dazu käme, anzurufen und dass er abzuwarten hätte?

      Was soll er machen, wenn die Richteriun ein Zwangsgeld ablehnt?

      Was soll er machen, wenn die Richterin mehrere Monate braucht, einen Termin zu vergeben und eine einstweilige Anordnung nicht will?

      Was soll er machen, wenn er einen Titel hat, der von Mutter boykottiert wird und er 26 Monate später einen wesentlcih schlechteren Titel hat?

      Zu einem OLG gehen? So wie ich? Zu einem OLG - gegen das wegen Rechtsbeugung ermittelt wird? ***

      EDIT: unterlasse das gefälligst

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Siegfried ()

    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Ralf,

      wir wissen nicht, warum es nur eine "Empfehlung" gibt.....ich kenne es so, dass schon incl. Zwangsgeld sehr schnell entschieden wird. Ich hab auf das hingewiesen, was Sinn macht, was durchsetzbar ist. So einfach ist das.
      Vielleicht sollte er sich auch einen Anwalt nehmen, oder einen Anwaltswechsel erwägen. Wenn eben die vage "Empfehlung" nicht gute Gründe hat.

      Gruss
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Hallo Ralf,

      es gibt da den Verein Väternotruf. Dort kannst due hilfe bekommen auch haben wir dort einen Anwalt gefunden der sich für die Interreessen der Väter einsetzt.

      Tu alles damit du Dein Kind wieder siehst. Ich kann Deine Verzweiflung verstehen In diesem Staat wird die Stellung der Mutter auch wenn Sie gegen Auflagen der Gerichte Verstößt durch Gesetzte und Urteile gedeckt. Aber ich will dir auch Mut machen Immer mehr Amtsgerichte entscheiden zunehmend zu gunster der Väter.
      Das Problem das wir hatten war das die juristische Ausbildung und damit auch die Rechtsanwälte häufig diesse Einstellung bzw. dieses Wissen auch haben. Daher mein Rat Väternotruf
      Es gibt tätsächlich Anwälte die sich um Väter kümmern und es gibt internationale Bestimmungen für die Rachte der Kinder und die hat Deutschland unterschrieben und muss sie daher auch einhalten

      Alles Gute
      Jette
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      halo forum,
      auch ich befasse mich seit einiger zeit als laie, aus gegebenen anlass.....;O))) mit unserem strafrecht.
      so wie ich das mit ablauf / einleitung eines ermittlungsverfahrens alles verstanden habe, muss der Täter.........
      a) das Wissen haben
      b) das Wollen haben
      c) den Vorsatz haben
      wenn man dem Täter dieses nachweisen kann, ist eine strafanzeige erfolgreich.

      laut it recherche reicht m.E.auch schon der verdacht, dass eine straftat bagangen wurde bzw. noch andauert aus um anzeige zu erstatten.
      jeder bürger/in kann bei einer für die strafverfolgung zuständigen behörde,verdacht begründent eine anzeige erstatten, die im übrigen für den beschuldigten mit kosten verbunden sein dürfte, da lt, auskunft mir gegenüber, weder die rechtschutz noch die pkh eintritt.

      ggf. bitte ich um korrektur, wenn ich was falsch verstanden haben sollte.
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      hallo evra,
      wenn empfehlung von gericht und jugendamt vorliegen, und KM sich daran nicht hält, KV sein kind 13 monate nicht gesehen hat; gehe ich von list, vorsatz, wollen und wissen aus.
      es kann nicht sein, dass KM 52 wochen nicht in der lage ist, dem KV ein umgangsrecht einzuräumen. weiter gehe ich davon aus, wenn KM dazu nicht in der lage ist, ob überhaupt KM dazu in der Lage ist, dass kind entsprechend zu erziehen.....;O))).........

      was hindert KV daran strafanzeige wg, kindesentzug zustellen?
      Aufgabe des staatsanwalt ist es zuermitteln, NICHT UNSERE.

      KM hat gelegenheit sich dann zum vorwurf des kindesentzuge zu äußern.
      dann werden die karten auf den tisch gelegt und man kann weiter sehen.
      wenn dann ermittlungsverfahren wegen geringfügigkeit bzw. nicht bestehen des öffentlichem interesse , ggf gegen auflagen die die KM zuerbringen hat eingestellt wird, hat KV doch einiges erreicht.
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      § 235
      Entziehung Minderjähriger
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

      1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
      2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

      den Eltern, einem Elterntei
      l, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

      Der hier verweigernde Elternteil ist unstreitig Angehöriger, oder ?
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Hallo Knoblauchkröte,

      ich mag ja Deine Rechtsauffassung nachvollziehen, aber glaubst Du wenn dieser § des StGB greifen würde, nicht schon längst andere betroffene Elternteile darauf zugegriffen hätten.

      Für den ermittelnden Staatsanwalt fehlt bei dieser Art der „Kindesentziehung“ schlichtweg der Täter, da das verweigernde Elternteil (Angehöriger) laut §en ausgeschlossen wird.
      Es gibt noch vielerlei andere §en, die unter Eheleuten/Eltern nicht zur Anwendung gelangen können, aber das würde hier zu weit führen.

      Das Strafgesetz ist nicht das probate Mittel um Umgang herbeizuführen, hier ist das Familienrecht und da gebe ich Dir Recht mit aller Konsequenz und Härte im Sinne des Kindes umzusetzen.
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      knoblauchkröte, wo ist bitteschön die List. Natürlich muss ein Staatanwalt ermitteln, aber nur, wenn ein Anfangsverdacht da ist, und der ist nicht da. Damit sind wir am Ende der Geschichte. Glaubs mir!

      Gruss
    • RE: Strafanzeige gegen Mutter möglich?

      Ich schließe mich Evra da voll an.
      Ich stelle mir gerade die Situation vor, es würde zur Abwendung einer Straftat die Polizei hinzugezogen, wie soll diese denn handeln?
      Auf der einen Seite die Mutter, auf der anderen Seite der Vater, beides die Elternteile, wohlmöglich auch noch mit dem ASR versehen. So jetzt wende Du mal den §235 StGB korrekt an, geht nicht, das ist, und darauf wird die Polizei auch verweisen, eine zivil-/familienrechtliche Auseinandersetzung und nicht Angelegenheit der staatlichen Exekutive.