Hallo liebe Foraner,
ich möchte gerne um Informationen zum Thema Immobilie (noch nicht abbezahlt) im Zugewinnausgleich bitten. Ich hoffe, dass die Thematik so in letzter Zeit nicht aufgegriffen wurde und ich damit das Thema doppelt erstelle.
Nun zu den Daten:
Ehedauer: bis jetzt 15 Jahre
Trennung: hat bereits statt gefunden
Kaufpreis: 245.000,-- Euro (inkl. Notarkosten, Maklergebühr waren es 530.000,-- DM)
Restschuld: 190.000,-- Euro
Laufzeit: wurde letztes Jahr von 10 auf 20 Jahre angehoben
1. Rate: Januar 2000
Ratenhöhe: 1300,-- Euro
Fixkosten: 300,-- Euro
Bis Oktober 2006 wurden diese Raten vom gemeinsamen Konto gezahlt; ab November 2006 nur noch vom Mann (ab da getrennte Konten). Scheidungsantrag wurde noch keiner gestellt.
Seit Oktober 2006 wird die Wohnung nur vom Mann bewohnt; die Ehefrau lebt bereits in einer eigenen Wohnung.
- Meine Frage ist nun, welche Posten spielen beim Zugewinnausgleich eine Rolle?
- Wo werden diese Posten eingetragen? Unter das Anfangs- oder und das Endvermögen?
Die Hauptberechnung kenne ich:
Endvermögen jeweils der Ehepartner
./. Anfangsvermögen jeweils der Ehepartner
_________________________________________________________
Zugewinne der jeweiligen Ehepartner
dann erfolgt der evtl. Ausgleich= 1/2 Differenz für den "Wert-Schwächeren"
Wie ich bereits gelesen habe, spielt es keine Rolle, dass während der Ehe, bis jetzt und weiterhin, der Ehemann die Tilgungsraten "übernommen" hat. Sie wird beiden Ehepartnern hälftig angerechnet.
Beide Ehepartner haben sich darauf geeinigt, dass der Ehemann alleiniger Eigentümer sein wird.
- Spielt der Zeitpunkt der Grundbuchänderung eine Rolle für den Zugewinnausgleich?
- Wie wirkt sich die Übertragung auf nur einen Ehepartner auf den Zugewinnausgleich aus?
Ich bedanke mich herzlich für die Mühen und Antworten.
ich möchte gerne um Informationen zum Thema Immobilie (noch nicht abbezahlt) im Zugewinnausgleich bitten. Ich hoffe, dass die Thematik so in letzter Zeit nicht aufgegriffen wurde und ich damit das Thema doppelt erstelle.
Nun zu den Daten:
Ehedauer: bis jetzt 15 Jahre
Trennung: hat bereits statt gefunden
Kaufpreis: 245.000,-- Euro (inkl. Notarkosten, Maklergebühr waren es 530.000,-- DM)
Restschuld: 190.000,-- Euro
Laufzeit: wurde letztes Jahr von 10 auf 20 Jahre angehoben
1. Rate: Januar 2000
Ratenhöhe: 1300,-- Euro
Fixkosten: 300,-- Euro
Bis Oktober 2006 wurden diese Raten vom gemeinsamen Konto gezahlt; ab November 2006 nur noch vom Mann (ab da getrennte Konten). Scheidungsantrag wurde noch keiner gestellt.
Seit Oktober 2006 wird die Wohnung nur vom Mann bewohnt; die Ehefrau lebt bereits in einer eigenen Wohnung.
- Meine Frage ist nun, welche Posten spielen beim Zugewinnausgleich eine Rolle?
- Wo werden diese Posten eingetragen? Unter das Anfangs- oder und das Endvermögen?
Die Hauptberechnung kenne ich:
Endvermögen jeweils der Ehepartner
./. Anfangsvermögen jeweils der Ehepartner
_________________________________________________________
Zugewinne der jeweiligen Ehepartner
dann erfolgt der evtl. Ausgleich= 1/2 Differenz für den "Wert-Schwächeren"
Wie ich bereits gelesen habe, spielt es keine Rolle, dass während der Ehe, bis jetzt und weiterhin, der Ehemann die Tilgungsraten "übernommen" hat. Sie wird beiden Ehepartnern hälftig angerechnet.
Beide Ehepartner haben sich darauf geeinigt, dass der Ehemann alleiniger Eigentümer sein wird.
- Spielt der Zeitpunkt der Grundbuchänderung eine Rolle für den Zugewinnausgleich?
- Wie wirkt sich die Übertragung auf nur einen Ehepartner auf den Zugewinnausgleich aus?
Ich bedanke mich herzlich für die Mühen und Antworten.