Immobilie im Zugewinnausgleich

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    • Immobilie im Zugewinnausgleich

      Hallo liebe Foraner,

      ich möchte gerne um Informationen zum Thema Immobilie (noch nicht abbezahlt) im Zugewinnausgleich bitten. Ich hoffe, dass die Thematik so in letzter Zeit nicht aufgegriffen wurde und ich damit das Thema doppelt erstelle.

      Nun zu den Daten:

      Ehedauer: bis jetzt 15 Jahre
      Trennung: hat bereits statt gefunden

      Kaufpreis: 245.000,-- Euro (inkl. Notarkosten, Maklergebühr waren es 530.000,-- DM)
      Restschuld: 190.000,-- Euro
      Laufzeit: wurde letztes Jahr von 10 auf 20 Jahre angehoben
      1. Rate: Januar 2000
      Ratenhöhe: 1300,-- Euro
      Fixkosten: 300,-- Euro

      Bis Oktober 2006 wurden diese Raten vom gemeinsamen Konto gezahlt; ab November 2006 nur noch vom Mann (ab da getrennte Konten). Scheidungsantrag wurde noch keiner gestellt.

      Seit Oktober 2006 wird die Wohnung nur vom Mann bewohnt; die Ehefrau lebt bereits in einer eigenen Wohnung.

      - Meine Frage ist nun, welche Posten spielen beim Zugewinnausgleich eine Rolle?
      - Wo werden diese Posten eingetragen? Unter das Anfangs- oder und das Endvermögen?

      Die Hauptberechnung kenne ich:

      Endvermögen jeweils der Ehepartner
      ./. Anfangsvermögen jeweils der Ehepartner
      _________________________________________________________

      Zugewinne der jeweiligen Ehepartner

      dann erfolgt der evtl. Ausgleich= 1/2 Differenz für den "Wert-Schwächeren"

      Wie ich bereits gelesen habe, spielt es keine Rolle, dass während der Ehe, bis jetzt und weiterhin, der Ehemann die Tilgungsraten "übernommen" hat. Sie wird beiden Ehepartnern hälftig angerechnet.

      Beide Ehepartner haben sich darauf geeinigt, dass der Ehemann alleiniger Eigentümer sein wird.
      - Spielt der Zeitpunkt der Grundbuchänderung eine Rolle für den Zugewinnausgleich?
      - Wie wirkt sich die Übertragung auf nur einen Ehepartner auf den Zugewinnausgleich aus?

      Ich bedanke mich herzlich für die Mühen und Antworten.
    • RE: Immobilie im Zugewinnausgleich

      Hallo Metöke, ich nehme an dass diese Immobilie bei der Heirat noch nicht in Eurem Besitz war, sondern während der Ehe erworben wurde.
      damit zählt nur der Wert (minus Schulden) zum Endwert.

      kurz zum Zugewinnausgleich, das könnt Ihr ja mal durchrechnen. Wichtig: alle Vermögenswerte zusammen addieren, nicht einzeln berechnen.
      Zugewinn = Endvermögen (Stichtag normalerweise Tag der Zustellung Scheidungsantrag, kann aber auch schon vorher gemacht werden, einvernehmlich) minus Anfangsvermögen. Erbe + Schenkungen werden zum Anfangsvermögen gerechnet.
      Das wird bei beiden gemacht, wer mehr hat, muß dem anderen so viel abgeben, daß beide den selben Zugewinn erwirtschaftet haben.
      Besonderheit: Es gibt keine negativen Zahlen, wenn also eine/r Schulden hat, wird das trotzdem als „0“ gezählt.
      Wichtig: alle Vermögenswerte zusammen zählen, nicht einzeln berechnen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Immobilie im Zugewinnausgleich

      Hallo, Wolfgang Becker,

      vielen herzlichen Dank für die ausführliche Info. Die Immobilie (weiß nicht ob relevant, dass es sich um Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil handelt) wurde während der Ehe erworben, ja.

      Kannst du mir vielleicht auch noch sagen, wie man am besten den Wert der Immobilie feststellt?

      Viele Grüße
      Metöke
    • RE: Immobilie im Zugewinnausgleich

      Hallo Metöke,

      Kannst du mir vielleicht auch noch sagen, wie man am besten den Wert der Immobilie feststellt?
      kommt drauf an wie Ihr Euch einigen könnt.
      z.B. Schätzung von Makler wie er meint es verkaufen zu können, minus 10 %, denn die liegen meist etwas hoch, damit die dann beim Verhandeln noch runter gehen können.
      Oder aber gemeinsam einen unabhängigen, vereidigten Gutachter beauftragen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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