Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

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    • Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Guten Morgen!

      Ich habe eine Frage:

      Meine Tochter wird im Juni 18 Jahre und schliesst im gleichen Monat ihre Ausbildung ab. Sie wohnt bei Ihrer Mutter.
      Ich zahle KUnterhalt, meine Ex erhält Kindergeld und meine Tochter Bafög.
      Ich bin wiederverheiratet, meine Frau ist nicht berufstätig, wir haben 2 gemeinsame Kinder (14, 11).

      Unterhaltsvergleich ist nicht befristet.

      Was muss ich jetzt machen, damit ab Juli keinen Unterhalt mehr zahlen muss?

      Gruß
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Hallo susisuess,

      ab Volljährigkeit wird sich Deine Tochter selber um ihre Unterhaltsbelange kümmern müssen. Der aus dem Vergleich sich ergebende Unterhaltsanspruch geht dann auf die Volljährige über.

      Fordere von Deiner Tochter (wenn volljährig) eine Verzichtserklärung auf den im Vergleich stehende Unterhaltsvereinbarung.
      Sollte diese Forderung fruchtlos sein, wirst Du vermutlich Abänderungsklage anstreben müssen.

      Da die Volljährige einen erstqualifizierenden Berufsabschluss dann hat dürfte Schluss mit Unterhalt sein, es sei denn sie qualifiziert sich in diesem Fach höher/weiter. Um aber überhaupt noch Unterhalt (anteilig) leisten zu können, müsstest Du über ein bereinigtes Einkommen von mind. ~2600€/mtl. verfügen, was ich mal anzweifle.
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Hallo susisuess, auch von mir willkommen in den ISUV - Foren.

      Tochter erhält Bafög.
      hmmm, macht Ausbildung, wohnt bei Ihrer Mutter, und bekommt trotzdem Bafög ?! wie das ?

      Anfragen meinerseits an meine Ex werden grundsätzlich nicht beantwortet
      und woher weist Du das hier ?
      außerdem, Tochter wird (ist fast) Volljährig, mach das direkt mit Tochter aus.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Hallo Wolfgang,

      hmmm, macht Ausbildung, wohnt bei Ihrer Mutter, und bekommt trotzdem Bafög ?! wie das ?

      Da ich bei diesem Berufsbild von einer schulischen Ausbildung ausgehe, kann es schon zu Bafög kommen, auch wenn Kind bei einem Elternteil wohnt, grob überschlägig bis zu 192€/mtl.

      Ich nehme an, und dahingehend waren ja auch meine Nachfragen ausgerichtet, dass das noch nicht Ende der Fahnenstange einer Ausbildung war, ich denke hier folgt alsbald die Ausbildungsaufnahme zur "staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin".

      Ähnlicher Fall liegt mir zur Kommentierung aktuell schriftlich vor, gleicher Werdegang des Kindes.
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen


      --- es sei denn sie qualifiziert sich in diesem Fach höher/weiter...


      Was bei der Sozialassistentin schon fast die Regel sein dürfte. Es gibt bei dieser Ausbildung mind. zwei Fachrichtungen, 'Haus- und Familienpflege' und 'Sozialpädagogik'.

      Sozialassistentinnen Fachr. Soz.-Päd. können z.B. in Kindergärten als Zweitkräfte arbeiten (also deutlich unter der Erzieherin).

      Sozialassistentin ist auch eine (mögliche) Voraussetzung für die Aufnahme in einer Fachschule für Soz.-Päd., um eine Ausbildung als Erzieherin zu machen.

      Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Voraussetzungen und Ausübungsformen (auch Altenpflege wäre denkbar, dann aber wieder unterhalb der Altenpflerin).

      Und ja, es ist richtig, die Ausbildung ist BAFÖGberechtigt.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Hallo!
      Und vorab: Vielen Dank für eure Antworten.

      Zu Wolfgang Becker: Das meine Tochter die Ausbildung macht und jetzt bald fertig ist, weiß ich, weil sie mich wegen der BaföG-Unterlagen kontaktieren musste. Sonst hätte ich keine Informationen, was sie zur Zeit tut.
      Mir wurde diese Ausbildung übrigens zum Anfang als "nur Schule" von der "anderen" Seite verkauft. Erst als ich meine Unterlagen bei der zuständigen Stelle abgegeben habe, wurde mir dort mitgeteilt, daß es sich hierbei um eine Erstausbildung handelt.

      Zu Schänge: Richtig, meine Tochter erhält 192€ Bafög. Und auch richtig: Ich habe kein bereinigtes Nettoeinkommen von 2600,- (leider)

      Gruß
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Hallo susisuess,

      Und auch richtig: Ich habe kein bereinigtes Nettoeinkommen von 2600,- (leider)

      Dann kann wegen vorrangiger Unterhaltspflichten, damit verbundener Leistungsunfähigkeit, für die Volljährige kein weiterer Unterhalt nach Familienrecht geleistet werden. Hier wäre nur noch die Kindesmutter ggf. heranzuziehen, falls hier Leistungsfähigkeit besteht.
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Guten Morgen!

      Ich muss euch leider noch einmal in dieser Sache bemühen.
      Habe am Wochenende meine Tochter kontaktiert (über ihr Handy), ihr kurz den Sachverhalt geschildert und sie gebeten, dass wir ab Juni eine vernünftige Regelung finden (ohne Gericht).
      Ich habe ihr ausserdem angeboten, daß wir gemeinsam einen Anwalt aufsuchen, der ihr die Fragen, die sie sicherlich hat, beantwortet.
      Ich wollte, das auch sie rechtlich auf der sicheren Seite ist und es keinen Ärger gibt.
      Sie bat mich um Bedenkzeit.
      Es ist natürlich das eingetreten, was ich befürchtet habe:
      Spät abends ist meine Ex bei mir "Amok" gelaufen, was mir einfiele, nie würde unsere Tochter das für mich machen, etliche Beleidigungen und Beschimpfungen.
      Wie gesagt, ich hätte es wissen müssen!(so reagiert sie immer)
      Also muss ich jetzt doch eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen.
      Nun meine Frage:
      1.Was muss ich an Belegen beifügen?
      2.Gibt es einen Gesetzestext auf den ich mich berufen kann?
      3. Meine Ex lässt den Unterhalt (natürlich) vom Gehalt pfänden (es gibt und gab keine Rückstände). Was soll ich da tun?

      Vielen Dank vorab.
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Guten Morgen!

      Bitte erst schriftlich mit Einwurfeinschreiben die Herausgabe und Verzicht auf den Titel fordern (Fristsetzung) - damit du bei einer eventuellen Abänderungsklage etwas in der Hand hast und nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

      Mir fällt jetzt gerade nicht das Wort ein, wie es sonst heißt - wenn du gleich klagst, ohne eine gütliche Einigung vorher zu versuchen . Mit dem Brief hast du dann einen Beweis - Telefonat kann abgestritten werden :rolleyes:.

      Schönen Tag,
      kosmos
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Das Problem ist, daß der Anwalt, bei dem ich früher (während Scheidung etc.) war, hier nicht mehr praktiziert.
      Ich bin dann vor einiger Zeit mal zu einer Anwältin gegangen, die hatte aber leider überhaupt keine Ahnung von nix (Obwohl Fachanwältin Familienrecht) oder es lag daran, daß die Dame sonst nur Frauen vertritt.
      Jedenfalls hat mich das Nichtstun dann ca. 250 Euro gekostet.........

      Also habe ich gedacht, ich reiche das erst mal ein in der Rechtsantragsstelle.....

      Oder geht das nicht? Wohne im OLG Bezirk Braunschweig.
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Hallo, ich glaub nicht, dass Du das sauber alleine hinbekommst. Ist ja so, dass aussergerichtlich einige Weichen gestellt werden müssen, ehe das Gericht aktiv wird:

      1. Siehe, was Kosmos geschrieben hat;

      2. Klärung, was Kind in Zukunft machen will, wie bereits geschrieben ist diese Ausbildung normalerweise ein Einstieg für eine weitere Ausbildung;

      3. Überprüfung, ob die mögliche weitere Ausbildung noch von Dir zu subventionieren ist;

      4. wenn ja: Neuberechnung unter Berücksichtigung von Kindergeld plus Einkommen der Mutter.

      So, und damit marschiert man dann zu Gericht. Denn Du willst ja nicht auf den Gerichtskosten hängen bleiben, einschliesslich der Kosten für den gegnerischen Anwalt!

      Gruss
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Hierüber gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, meine ist ab dem 01. des Monats in der die Volljährigkeit fällt, andere meinen bis Geburtstag anteilig, wiederum andere noch den vollen Monat.
      Lasse Dich an dem Veranstaltungsabend die für das OLG Braunschweig Tendenzen aufzeigen.
    • RE: Unterhalt Volljährige, Ausbildung abgeschlossen

      Vielen Dank, daß mach ich auf jeden Fall.
      Habe nur vorab noch ne Frage:
      Wie fordere ich die Kindesmutter am besten auf, den Titel herauszugeben? Habt ihr da irgendwo einen sachlichen Text, mit dem ich möglichst kein Öl ins Feuer giesse?

      Gruß