Prozesskostenvorschuss, TU-Klage

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Prozesskostenvorschuss, TU-Klage

      Liebe Forumsmitglieder,

      wie ist diese Angelegenheit zu bewerten ?

      Ich stehe kurz vor der Scheidung. Der Scheidungsantrag wurde Ende Dezember 2006 eingereicht, die Scheidung wird wohl nach Aussagen meines RA im Mai stattfinden. Auf Anraten meines RA habe ich nach Ablauf des Trennungsjahres zum März 2007 den TU wegen Erwerbsobliegenheit meiner Frau mit einem fiktiven Einkommen meiner Frau von 800 € neu gerechnet, so dass jetzt statt 900 € nur noch 671 € rauskommen. Ich habe daraufhin einen Brief der RA meiner Frau erhalten, mit der Aufforderung, weiterhin 900 € zu zahlen, was ich auf Anraten meines RA abgelehnt habe. Kurz darauf kam ein Schreiben der gegnerischen RA, binnen 2 Wochen an sie einen Prozesskostenvorschuss von ca. 1400 € zu bezahlen, was sie aus einem Streitwert von 9700 € errechnet hat. Hinzufügen ist, dass ein Antrag meiner Frau auf PKH wegen Vermögen (25000 €) bereits abgelehnt wurde.
      Jetzt meine Fragen:
      a) Ist es richtig, dass der Streitwert so hoch angesetzt wird ? Es wird ja nur um die Differenz von 229 gestritten, was auf das Jahr hochgerechnet 2748 ergäbe.
      b) Der TU ist ja sowieso zu Ende, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Hat es Sinn, kurz vor der Scheidung einen Unterhaltsprozess wegen TU anzustrengen ? Es muss ja beim Scheidungsprozess dann wieder um Unterhalt gestritten werden, dann allerdings um nachehelichen Unterhalt. Dass zweimal um Unterhalt gestritten wird, treibt doch die Kosten sinnlos in die Höhe.
      c) Wie soll ich das Vorgehen der gegnerischen Seite insgesamt bewerten ? Ich kann es einfach nicht ganz verstehen. Wieso wird ein PKV-Vorschuss verlangt, obwohl kein Grund dafür besteht ? Wieso wird kurz vor dem Scheidungsprozess noch ein TU-Prozess angestrengt ?

      Vielen Dank, wenn euch was dazu einfällt. Übrigens: OLG ist Nürnberg.

      Viele Grüße
      Andy10
    • RE: Prozesskostenvorschuss, TU-Klage

      Hallo Andy,
      erst mal drängt sich mir die Frage auf, warum du Post von der RA der Ex bekommst, hast du deinem RA keine Vollmacht erteilt, bzw. hat er diese nicht der gegnerischen Seite glaubhaft gemacht? Solltest schleunigst deinen Anwalt kontaktieren, mit dem Hinweis, das alle Schriftstücke über ihn zu laufen haben, und setzt ja keine Eigenen auf.
      Zu a) Im Unterhaltsprozess beträgt der Streitwert den Jahresbetrag des geltend gemachten Unterhalts. Geltend gemachte Unterhaltsrückstände werden hinzuaddiert. §42 GKG Abs.1

      LG
      Nachdenker
    • RE: Prozesskostenvorschuss, TU-Klage

      Hallo Andy, zu Deinen Fragen:
      1. ja. Denn es besteht ja wohl kein Titel über den bisherigen TU, sonst würde sicherlich mit Pfändung gedroht werden. Nur bei bestehendem Titel ist die Differenz der Streitwert, sonst der volle geforderte Betrag.
        Allerdings, bei TU + eingereichter Scheidung sehe ich keinen Grund für 12 Monate, sondern nur für voraussichtliche Zeit bis Scheidungsverhandlung.

      2. wenn Du sonst nicht zu dem Betrag bereit bist bleibt nur Anerkennung (auch durch "nicht klagen") oder Klage. Sonst verfällt der Anspruch ja. Ein evtl. EU hat keine Auswirkungen auf den TU.
        Auch EU muss nicht unbedingt streitig verhandelt werden, auch hierzu kann es eine Einigung geben.

      3. ergibt sich alles aus den beiden vorherigen Punkten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]