Einstufung DT bei KU für ein Kind

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    • Einstufung DT bei KU für ein Kind

      Hallo,

      vor einigen Tagen habe ich mir das Gerichtsurteil aus 2004 über die zu leistenden Unterhaltszahlungen für EU und KU nochmals angeschaut.

      Aufgefallen ist mir dabei, dass nach Bereinigung des Nettoeinkommens ich in Stufe 4 der DT liege. Der KU wurde dann aber nach Stufe 8 festgelegt mit der Begründung, dass der Bedarfskontrollbetrag von Stufe 8 (1200€) nicht unterschritten wird.

      Meine Fragen lauten jetzt:
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      1) Kann es sein, dass man gleich vier Stufen höher eingruppiert wird wenn nur für zwei Personen Unterhalt geleistet werden muss?

      2) Ist es möglich, dass eine noch höhere Einstufung erfolgen kann, da die Voraussetzungen für EU seit 7/2006 weggefallen sind.

      Zuständigkeitsbereich ist das OLG Karlsruhe.


      Vielen Dank & viele Grüsse
      Pfizer