Hallo,
habe Scheidung eingereicht, wobei bis heute nur die reine Scheidung & Versorgungsausgleich geklärt wird. Zum Unterhalt wurde bisher "einvernehmlich gehandelt, was sich aber bestimmt ändern wird.
Meine Frage:
- Ex wohnt mit 3 minderjährigen Kindern im Haus (50%-50%)
- Zahle TU Stufe 7 und EU von ca. 800€ (zusätzlich zur Hausbelastung)
- beide Zahlen jeweils 360€ Zins und 125€ Tilgung = 485€/Person
- Haus hat einen fundierten Mietwert von 1050€
- sämtliche nebenkosten trägt meine Ex
Soll bzw. kann ich die Differenz von Ihrer Hausbelastung (mit oder ohne Tilgung?) zum tatsächlichen Mietwert als Wohnvorteil in der Berechnung einsetzen oder
kann ich eine Nutzungsentschädigung (Höhe?) für meinen Anteil mit dem EU verrechnen?
Merci, der Mister
habe Scheidung eingereicht, wobei bis heute nur die reine Scheidung & Versorgungsausgleich geklärt wird. Zum Unterhalt wurde bisher "einvernehmlich gehandelt, was sich aber bestimmt ändern wird.
Meine Frage:
- Ex wohnt mit 3 minderjährigen Kindern im Haus (50%-50%)
- Zahle TU Stufe 7 und EU von ca. 800€ (zusätzlich zur Hausbelastung)
- beide Zahlen jeweils 360€ Zins und 125€ Tilgung = 485€/Person
- Haus hat einen fundierten Mietwert von 1050€
- sämtliche nebenkosten trägt meine Ex
Soll bzw. kann ich die Differenz von Ihrer Hausbelastung (mit oder ohne Tilgung?) zum tatsächlichen Mietwert als Wohnvorteil in der Berechnung einsetzen oder
kann ich eine Nutzungsentschädigung (Höhe?) für meinen Anteil mit dem EU verrechnen?
Merci, der Mister