Hallo,
meine Frau und ich trennen uns einvernehmlich und sind daher zu einem Notar gegangen und haben uns eine Scheidungsvereinbarung aufsetzen lassen. Vorher hatten wir keinen Ehevertrag und gesetzlichen Güterstand/ Zugewinngemeinschaft.
Unter "Vermögensverhältnissen" taucht nun meine Wohnung auf, die ich während unserer Ehe ALLEIN gekauft habe. Meine Frau ist weder im Kaufvertrag noch im Darlehensvertrag aufgeführt noch hat sie eines der Dokumente unterschrieben. Muß das dann trotzdem in die Vereinbarung? Weiterhin hatte ich mir 5 Jahre VOR der Ehe bereits eine Wohnung gekauft, die dort auch aufgelistet wird - ist das notwendig? Was ist, wenn wir einfach Vermögenswerte dort rauslassen - klar sind die dann nicht vertraglich geregelt, aber wird die Vereinbarung an sich dadurch unwirksam, so wie es weiter hinten in der Vereinbarung steht: "Nicht beurkundete Abreden und unrichtige Angaben können die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge haben."?
Soweit ich die Beiträge hier im Forum verstanden habe, sind all diese Vermögenswerte direkt verantwortlich für die Höhe der Notarkosten.
Vielen Dank für Hinweise und Hilfestellungen!
meine Frau und ich trennen uns einvernehmlich und sind daher zu einem Notar gegangen und haben uns eine Scheidungsvereinbarung aufsetzen lassen. Vorher hatten wir keinen Ehevertrag und gesetzlichen Güterstand/ Zugewinngemeinschaft.
Unter "Vermögensverhältnissen" taucht nun meine Wohnung auf, die ich während unserer Ehe ALLEIN gekauft habe. Meine Frau ist weder im Kaufvertrag noch im Darlehensvertrag aufgeführt noch hat sie eines der Dokumente unterschrieben. Muß das dann trotzdem in die Vereinbarung? Weiterhin hatte ich mir 5 Jahre VOR der Ehe bereits eine Wohnung gekauft, die dort auch aufgelistet wird - ist das notwendig? Was ist, wenn wir einfach Vermögenswerte dort rauslassen - klar sind die dann nicht vertraglich geregelt, aber wird die Vereinbarung an sich dadurch unwirksam, so wie es weiter hinten in der Vereinbarung steht: "Nicht beurkundete Abreden und unrichtige Angaben können die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge haben."?
Soweit ich die Beiträge hier im Forum verstanden habe, sind all diese Vermögenswerte direkt verantwortlich für die Höhe der Notarkosten.
Vielen Dank für Hinweise und Hilfestellungen!