Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

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    • Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      Hallo,

      meine Frau und ich trennen uns einvernehmlich und sind daher zu einem Notar gegangen und haben uns eine Scheidungsvereinbarung aufsetzen lassen. Vorher hatten wir keinen Ehevertrag und gesetzlichen Güterstand/ Zugewinngemeinschaft.

      Unter "Vermögensverhältnissen" taucht nun meine Wohnung auf, die ich während unserer Ehe ALLEIN gekauft habe. Meine Frau ist weder im Kaufvertrag noch im Darlehensvertrag aufgeführt noch hat sie eines der Dokumente unterschrieben. Muß das dann trotzdem in die Vereinbarung? Weiterhin hatte ich mir 5 Jahre VOR der Ehe bereits eine Wohnung gekauft, die dort auch aufgelistet wird - ist das notwendig? Was ist, wenn wir einfach Vermögenswerte dort rauslassen - klar sind die dann nicht vertraglich geregelt, aber wird die Vereinbarung an sich dadurch unwirksam, so wie es weiter hinten in der Vereinbarung steht: "Nicht beurkundete Abreden und unrichtige Angaben können die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge haben."?

      Soweit ich die Beiträge hier im Forum verstanden habe, sind all diese Vermögenswerte direkt verantwortlich für die Höhe der Notarkosten.

      Vielen Dank für Hinweise und Hilfestellungen!
    • RE: Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      Hallo paulxhogan, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

      eine Scheidung ist eine teure Angelegenheit, da ist so ein Notarvertrag noch das günstigste daran.

      gebt besser etwas mehr Geld aus, dafür aber dann für etwas „Richtiges“. Sonst kann es passieren dass das „weniger“ Geld doch „umsonst“ ausgegeben wurde.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      Hallo, Felix,

      willkommen im ISUV-Forum. Du schreibst:
      Unter "Vermögensverhältnissen"
      In welchem Zusammenhang werden denn *Vermoegensverhaeltnisse* aufgefuehrt, im Bereich, wo es um den Zugewinnausgleich geht? Andernfalls: Was soll in diesem Abschnitt denn geklaert bzw. festgehalten werden?

      Soweit ich die Beiträge hier im Forum verstanden habe, sind all diese Vermögenswerte direkt verantwortlich für die Höhe der Notarkosten.
      Nun, das kommt m. E. auf den Zusammenhang an (s. o.).

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      Hallo Wolfgang und Andreas,

      vielen Dank für Eure Hinweise. Vielleicht ist es hier im Forum nicht so selbstverständlich, weil die meisten mit Problemen mit dem Partner hier her kommen. Bei mir und meiner Frau ist das eigentlich nicht so. Wir verzichten beiderseits auf Zugewinnausgleich und Unterhaltszahlungen - nur der Versorgungsausgleich soll stattfinden.

      Daher stellt sich das für uns eigentlich ganz einfach dar - wir möchten einfach diese Dinge vom Notar festgehalten haben. Mir ist nur nicht ganz klar, dass ein Satz wie "wir verzichten gegenseitig auf Zugewinnausgleich" nicht ausreicht, sonder offensichtlich noch genau dargestellt werden muß, worauf sich der Verzicht bezieht. Und dann stellt sich mir die Frage, wenn dort tatsächlich alles beschrieben werden muß, weswegen man sich eigentlich gar nicht streitet, müssen dann auch Dinge dort auftauchen, die schon vor der Ehe bei dem einen oder anderen Partner im Besitz waren - wie z.B. die vor der Ehe erworbene Eigentumswohnung?

      Diese "Vermögensverhältnisse" werden im Abschnitt "A. Vorbemerkung" Kapitel "II. Vermögensverhältnisse" aufgeführt (dann folgen noch Abschnitt B. Vermögensauseinandersetzung hinsichtlich des Grundbesitzes und Abschnitt C. Ehevertrag - in B. Steht nur ein Satz: "Hinsichtlich sollen die bestehenden Eigentums- und Besitzverhältnisse unverändert bleiben. Vereinbarungen werden insoweit von keinem der Beteiligten gewünscht." nachdem vorher über 5 Seiten beschrieben wurde, was denn unverändert bleibt)Vielleicht ist daher meine Frage eher: Was gehört bei einer notariellen Scheidungsvereinbarung in das Kapitel "Vorbemerkung"?

      @Andreas: richten sich die Kosten eines notariellen Scheidungsvertrages denn nicht nach allen Werten, die überhaupt in dem Schriftstück genannt werden, egal in welchem Kapitel?

      Nochmals tausend Dank für Eure Hinweise - ich habe mir zwar schon einige eurer Infotexte zusenden lassen, aber das geht daraus leider nicht hervor.

      Ciao,

      Felix.
    • RE: Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      Hallo, Felix!

      Mir kommt das etwas befremdlich vor. Ein Verzicht kann doch einfach pauschal formuliert werden, statt einzeln aufzufuehren, auf was verzichtet wird (was ist, wenn etwas in der Auflistung vergessen wurde?).

      richten sich die Kosten eines notariellen Scheidungsvertrages denn nicht nach allen Werten, die überhaupt in dem Schriftstück genannt werden, egal in welchem Kapitel?
      Frage den Notar direkt an! Und wenn er die Immobilien (zu einem Zehntel) als Gegenstandswert einbeziehen will, dann soll er keine Immobilien auflisten, sondern einfach schreiben, dass im Uebrigen die bestehenden Eigentumsverhaeltnisse unberuehrt bleiben (oder so aehnlich). Jedenfalls so, dass der Vertragswert nicht steigt.

      Mir scheint, dass Du jetzt sehr offensiv nachfragen musst!

      Gruss, Andreas
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    • RE: Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      ...also der Notar meint dazu: "...die Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sind notwendig, um eine spätere Anfechtung der Vereinbarung vor Gericht zu vermeiden. Auch wenn alles so bleibt wie es ist, sind diese Angaben im Interesse der Transparenz unerlässlich." Daher kann man da nix pauschal regeln - ist das wirklich so kritisch - wie ist denn hier die gängige Praxis?
    • RE: Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      Hallo Andreas, der Verzicht sollte nicht pauschal formuliert werden. Einfach aus Gründen der Rechtssicherheit. Damit später nicht behauptet werden kann, dies und jenes, dass das da sei, das habe man nicht gewusst.

      Gruss
    • RE: Was gehört in eine notarielle Scheidungsvereinbarung

      Hallo, paulxhogan!

      Du schreibst:
      ...also der Notar meint dazu
      Was meinte er zu den Kosten? Erhoeht die seiner Meinung nach unerlaessliche Vermoegensauflistung den Gegenstandswert des Notarvertrags?- Lass Dir das evtl. schriftlich bestaetigen.

      Gruss, Andreas
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