Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

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    • Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Hallo ,

      dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum und vieleicht könnt ihr mir ja helfen.

      Folgende Sachlage :

      13 Jahre Ehe , mit gesichertem Einkommen (Zeitsoldat) , dann künftige ExFrau ca.1 Jahr Ehebruch mit bestem Freund .

      Aus der Ehe gingen 2 Kinder hervor (12 und 14 Jahre).

      Sie geringfügig beschäftigt , er Vollzeit , sicher mit gutem Einkommen.

      Sie zog mit ihm und meinem kleinen Sohn zusammen .

      Ich beschloß Deutschland zu verlassen (Kanarische Inseln) und die Jungs haben entschieden ob sie mitgehen oder nicht.

      Jede Entscheidungsänderung der Jungs würde ich sofort voll unterstützen.

      Der Große ist mitgekommen , der kleine bei ihr geblieben.

      Durch den Terror über die Kids hat mich meine Ex darin nur bestätigt , diesen Schritt zu gehen (zum kleinen um 18 uhr wieder "Zuhause" , da gibts abendbrot (als ob´s bei mir nix gäbe !)), er durfte nicht zu uns wann er wollte , hinbringen und abholen der jungs lag natürlich auf meiner seite.

      Derzeit bekomme ich noch "Übergangsgebührnisse" von der Bundeswehr , mit denen wir unseren Lebensunterhalt begleichen.

      Meine Ex hat geklagt :

      Trennungsunterhalt : verwehrt , grob unbillig , da lange intime Beziehung

      Kindesunterhalt : zugesprochen , für den kleinen , der bei ihr lebt.

      Sorgerecht : Vergleich , solang er in Spanien ist ich , bei Rückkehr nach DE wir beide.

      Da die finanzielle Situation meiner Ex und Partner eh schon besser ist wie unsere , hab ich bisher keinen Kindesunterhalt gezahlt , wollte erstmal das Gerichtsverfahren abwarten .

      Ich habe noch keine Klage auf Kindesunterhalt erhoben , da sie bereits 2x angab nicht Leistungsfähig zu sein , und das bei mehr Geld....

      Die bisherigen , Ehebedingten Schulden habe ich allein getragen , dies ist mir nun nicht mehr möglich.

      Nun gab es einen Pfändungs und Überweisungsbeschluß (ohne eine Zahlungsaufforderung etc.) an die Bundeswehr und mir werden nur noch 730 euro ausgezahlt .

      Ich habe meinen 14 Jährigen Sohn hier und Sie meinen 12 Jährigen Sohn bei sich .

      Die soll mich doch nur in Ruhe lassen , wir sie aber wohl nicht , klagt wie doof und hat sich selbst dazu entschieden.

      (Vielleicht ja auch weil die zu den Sommerferien hin nen Haus kaufen wollen...)

      Nun werde ich wohl doch den Unterhalt für den Großen einklagen müssen , obwohl mein Anwalt meint es hätte wenig Aussicht auf Erfolg , da nicht Leistungsfähig.

      Aber 730 Euro im Monat für mich und Junior ??? (Amtsgericht Hannover) , Erinnerung ist bereits eingelegt .

      Bei dem Unterhalt für meinen Junior , würde es Sinn machen den über ein Spanisches Gericht einzuklagen oder DE ???





      So nu noch was persönliches , was ich loswerden muß...

      Das Stören des Kontaktes , selbst zwischen den Jungs praktiziert sie in vollem Maße und Absprachen , die vor der Auswanderung beim Jugendamt , im beisein der Kids , getroffen wurden hat sie plötzlich vergessen.
      Es war ein Monatlicher Besuchswechsel der Jungs angedacht , und wenn es nur ein langes Wochenende mit feiertag ist , aber selbst der Ferienplan für die nächsten 3 Jahre hätte dies ermöglicht.

      Ist eine nicht ganz alltägliche Situation , aber die Jungs hätten sich tierisch darüber gefreut (einmal hat es geklappt , so wie ich es mir gewünscht und vorgestellt habe , im August letzten Jahres war der kleine hier und freute sich tierisch , als er 2 Wochen später wieder zurückflog , freute er sich auch , das es wieder nach Haus geht... , 4 Wochen später freute sich der Große , nach DE zu fliegen und 1,5 Wo später freute er sich auch , das er wieder herkommt...)
      Anschließend wurde trotz aller Bemühungen von meiner Ex der Kontakt unterbunden und Besuche fanden nicht mehr statt.

      Also 1x Freude bei den Kindern , ohne Persönliche "Nicklichkeiten" der Erwachsenen...

      Kids sind das größte und wichtigste auf der Welt !!!
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Hallo und willkommen im Forum antonio,

      wieviel Kindesunterhalt leistest Du denn nun effektiv an den bei der Mutter lebenden gemeinsamen Sohn?

      Wie hoch sind die Übergangsgebührnisse? Inwieweit wird der BFD beansprucht?

      Du wohnst noch in Deutschland?

      Bist Du Mitglied im DBwV?
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Kindesunterhalt habe ich bisher keinen geleistet , das Urteil ging mir erst ende letzten Monats zu (Breifpost ist allerdings manchmal bis zu 4 Wochen oder länger hierher unterwegs.

      Die höhe der Übergangsgebührnisse möchte ich hier nicht nennen , sende sie dir aber per PN.

      BFD wird derzeit gar nicht beansprucht.

      Ich wohne mit meinem 14 Jährigen Sohn seit knapp einem Jahr auf den Kanarischen Inseln.

      Mitglied im DBwV bin ich nicht und meine Dienstzeit endete mit Ablauf im Okt./05 (die Trennung erfolgte 09/05) , ein Schelm wer denkt das ein gesichertes Einkommen dahintersteckt ;)
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Aber sie zahlt doch auch nicht einen Cent für den Großen , der bei mir lebt !

      Eine Unterhaltspflicht ggü. dem großen hat sie ja auch , genau wie ich ggü. dem kleinen !

      Die erste Aussage des Jugendamtes war , das sich die Unterhaltsansprüche bis auf einen geringen Betrag aufheben würden .

      Mein Anwalt teilte mir nun mit , das die da eine Fehlauskunft gegeben haben.


      Ich wollte von einer Klage unbedingt absehen .

      Sie soll ihr Leben leben und mich meins leben lassen...

      Aber irgendwann wird auch ein Mann sauer !!!
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Hallo antonio,

      Dein Anwalt hat Recht, Unterhaltsansprüche bei wechselseitiger Betreuung von zwei Kinder hebt sich nie auf, da Alter und Einkommen stets/meist differieren, mithin sich unterschiedliche Ansprüche aufbauen.
      Die Auskunft des JA´s war nicht nur falsch sondern aus meiner Sicht grob fahrlässig, denn sie hat Dich in diesem Glauben gelassen.
      Schade, dass Du dieses nicht schriftlich hast.

      So wie sie geklagt hat, wirst auch Du für das bei Dir lebende Kind klagen müssen, leider :rolleyes:
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Ja , selbstverständlich habe ich die Aussage leider nur mündlich bekommen und kein Schriftstück in der Hand.

      Werde den Klageweg nun ja wohl doch gehen müssen.

      Kann mir jemand sagen wie es sich verhält ?

      Sie wohnt mit Lebensgefährten zusammen in der gemeinsamen Wohnung , mit meinem Sohn (12).

      Ist nur 1,5h am Tag (5 Tage die Woche) am arbeiten für rund 300 € (offiziell , nur das zählt ja...).

      Daher gibt sie an nicht Leistungsfähig zu sein.

      Da sie aber dem Großen (14) , der ja bei mir Lebt ggü. Unterhaltspflichtig ist würden mich Erfahrungen bei so einer Konstelation , bzw. evtl. zu erwartende Gerichtsentscheide interessieren.

      Vielen Dank !!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von antonio ()

    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Wenn Sie offiziell nur 300 Euro verdient, hast Du keine Chance! Der Selbstbehalt liegt bei 890 Euro, der ihr ohnehin bleiben MUSS, zudem lebt eines Eurer Kinder in ihrem Haus.
      Es ist völlig gleich, wieviel Geld ihr LG nach Hause bringt und ob sie ein Haus kaufen oder eine Kreuzfahrt machen kann... Der LG ist zu keinem Unterhalt verpflichtet.
      Allenfalls käme wohnvorteil in Betracht - aber sie hat noch nichtmal die Hälfte des SB, so kommt sie auch bei zu Hilfenahme aller möglichen Kürzungen nicht in die Leistungsfähigkeit.

      So zumindest liest es sich für mich, nach Deinen Angaben.

      Unterhaltsansprüche können sich tatsächlich gegeneinander aufheben. So kann ich z.B. rückwirkenden KU für die Zeit 05/2003 bis 04/2005 nicht geltend machen, da es für diesen Zweitpunkt einen Beschlus gibt, nachdem sich die Ansprüche gegeneinander aufheben. jeweils zwei Kinder lebten bei mir bzw. meinem gesch. Mann. Bei ihm beide unter 6 Jahre (damals) bei mir eins unter 6 Jahre. Ich hätte lediglich einen geringen Differenzbetrag fordern können, jedoch ist der KV zu diesem zeitpunkt für Leistungsunfähig erklärt worden.
      ich war es ohnehin, denn ich war und bin nicht nur diesen vier Kindern zum UH verpflichtet, hatte nicht nur "meine beiden" bei mir im Haushalt.
      Wortlaut sinngemäß im Beschluss: leistungsunfähig und die Ansprüche heben sich gegeneinander auf.

      Das aber ist nicht die Regel, sondern wird im Einzelfall zu entscheiden sein.
      Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht Anlemadaco
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Wie kann es denn sein , das mir der Unterhalt für den kleinen bis auf 730 Euro gepfändet wird , obwohl der Große bei mir lebt ???

      Also Selbstbehalt 890 Euro , schön wäre es....

      Ich bekomme 730 Euro von meinem Gehalt für den Großen und mich , inkl. Kindergeld !!!
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Hallo antonio,

      ich befinde mich in einer Zwickmühle.
      Du hast mir Dein Nettogehalt via eMail vertraulich mitgeteilt.
      Ohne jetzt dieses nennen zu dürfen kann ich und die vielen wirklich fleißigen Helfer/-innen im Folgenden Dir nicht weiter helfen.
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Das ist mal ein schönes Beispiel dafür, dass es mit der Zahlungsmoral von
      Frauen, so sie denn mal die Zahler sein sollten, ebenfalls nicht weit her ist.
      Nur mal so als Antwort auf die ständige öffentlich-mediale Hetze gegen die
      bösen Männer-Drückeberger.

      Gruß
      Beren
    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      ...und wenn Beren keine Ahnung von Einzelheiten haben sollten sie [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/k025.gif[/img]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Mit Kind ausgewandert , Unterhaltsanspruch ?

      Hallo Antonio,

      bei meinem LG war es ähnlich. Übergangsgebührnisse vom Bund, ein Sohn(12) lebt bei der Mutter und der andere Sohn(13) bei meinem LG und mir.
      EX zahlt keinen KU, mein LG hatte 215 Euro zu zahlen und anders als du, auch noch 215 Euro an die Mutter.
      EX ließ Unterhalt bis auf 750 Euro pfänden..
      Der Richter, der die Pfändung absegnete hatte übersehen, dass das Kindergeld bei der Berechnung des Unterhaltes mit einfloss.
      Da das Kindergeld für das Kind ist, muss der Betrag lt. unserem Anwalt, vor Pfändung vom Gehalt abgezogen werden. Würdest du das Kindergeld nicht mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen, könnte dieses ja auch nicht gepfändet werden. Wurde bei Euch vielleicht auch übersehen.
      Leider hatte mein LG einen Richter, der so lange keine Verhandlung ansetzte, bis mein LG keine Bezüge mehr bekam und damit war die ganze Sache mit der Berechnung hinfällig.
      Ich würde mich hier auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen, der sich mit Gehaltsabrechnungen der Bundeswehr auskennt.
      Im übrigen ist die KM dazu verpflichtet, alles! in ihrer Macht stehende zu tun, um den Unterhalt für den Sohn, der bei dir lebt, sicher zu stellen. Und das heißt mindestens Halbtags, wenn nicht sogar Vollzeit.
      Reiche so schnell wie möglich Klage ein! Erzählen kann sie viel, sie könne nicht. Glaubst du darauf würde ein Gericht bei einem Unterhaltspflichtigen Vater sagen : Na, wenn sie nur anderthalb Stunden arbeiten wollen, dann ist das o.k. Soll das Kind sehen wie es klar kommt...!? Ich denke, sie ist genauso zum Arbeiten verpflichtet wie du.

      Gruß
      Barbara