Zwangsgeld und Prozeßkosten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Zwangsgeld und Prozeßkosten

      Guten Abend Zusammen,

      ich habe durch meinen Anwalt Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung gegen die Mutter meiner Kinder wegen Zuwiderhandlung gegen die Umgangsvereinbarung gestellt.

      Meinen Anwalt habe ich im Voraus bezahlt.

      Nach meiner Auffassung gibt es im Falle der Festsetzung eines Zwangsgelds einen eindeutigen Prozessverlierer?!
      Ist dadurch auch geregelt wer die Prozesskosten übernehmen muss? Falls nein, gibt es dann eine Kostenentscheidung des Gerichts? Wie fällt die normalerweise in so einem Fall aus? Was wenn der Prozessverlierer kein Geld hat (Bekommt PKH).

      Danke für die Hilfe