Zum Hintergrund: meine Söhne, 14 und 18 Jahre, wohnen in Kassel (OlG FF/Main) bei meiner Ex, wir sind geschieden. Ich zahle nach DD-Tabelle an den Jüngsten, beim Volljährigen orientiere ich mich an die hier veröffentlichte Excel-Berechnung.
Zu meiner Frage:
Mein Großer hat doch Ansprüche an beide Elternteile ja nach Einkommensverhältnissen.
Mein Jüngster wird im September 15. Die Leitlinien sehen da wohl vor, dass meiner Ex die Bezüge einer Vollzeitstelle hochgerechnet werden. Oder sehe ich das falsch? Sie arbeitet derzeit 28 Stunden/Woche.
Wir hatten letzte Woche eine heiße Diskussion deswegen, und ihre Auskunftsstellen sehen eine Vollzeitbeschäftigung nicht vor. Zudem findet sie keinen attraktiven Nebenjob, sagt sie.
Wie verhalte ich mich denn am klügsten? Muß meine Ex denn voll arbeiten, bzw. kann man von einer Vollzeitstelle ausgehen, wenn der Jüngste 15 wird?
Soll ich dann einfach neu rechnen und den Unterhalt entsprechend kürzen? Ich bin eigentlich immer um einvernehmliche Regelung im Rahmen der Gesetze/Verordnungen bemüht, um nicht noch den Rechtsanwälten Geld in den Rachen zu schieben.
Zu meiner Frage:
Mein Großer hat doch Ansprüche an beide Elternteile ja nach Einkommensverhältnissen.
Mein Jüngster wird im September 15. Die Leitlinien sehen da wohl vor, dass meiner Ex die Bezüge einer Vollzeitstelle hochgerechnet werden. Oder sehe ich das falsch? Sie arbeitet derzeit 28 Stunden/Woche.
Wir hatten letzte Woche eine heiße Diskussion deswegen, und ihre Auskunftsstellen sehen eine Vollzeitbeschäftigung nicht vor. Zudem findet sie keinen attraktiven Nebenjob, sagt sie.
Wie verhalte ich mich denn am klügsten? Muß meine Ex denn voll arbeiten, bzw. kann man von einer Vollzeitstelle ausgehen, wenn der Jüngste 15 wird?
Soll ich dann einfach neu rechnen und den Unterhalt entsprechend kürzen? Ich bin eigentlich immer um einvernehmliche Regelung im Rahmen der Gesetze/Verordnungen bemüht, um nicht noch den Rechtsanwälten Geld in den Rachen zu schieben.