Wer hat bei Unterhaltsberechnung Vorrang?

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    • Wer hat bei Unterhaltsberechnung Vorrang?

      Hy,

      also ich steige nicht mehr durch und habe auch nichts passendes gefunden.

      Folgendes ist unsere Situation, mein Mann und ich sind seit fast zwei Jahren verheiratet, beide berufstätig, ich aber nur halbtags.

      Nun erwarten wir im August ein Kind.

      Wie verhält es sich jetzt mit dem Unterhalt für seinen nichtehelichen 9 Jährigen Sohn, wird dieser neu berechnet werden müssen, und wird er geringer ausfallen?
      1. Bekomme ich ja kein Gehalt mehr, sondern Elterngeld welches ja wohl hoffentlich nicht zur berechnung kommt. Soll für mein Kind sein nicht für ihres!
      2. Haben wir ein eigenes Kind zu versorgen.

      Hat dieses baldige Kind Vorrang?

      Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

      Gruß

      Why
    • RE: Wer hat bei Unterhaltsberechnung Vorrang?

      Hallo!

      Ich bin in einer vergleichbaren Situation, aber keine ´Unterhaltsexpertin`. Es verhält sich, glaube ich, folgendermaßen:

      1. Elterngeld
      Elterngeld der Mutter wird meines Wissens nicht zur Unterhaltsberechnung der Kinder des Vaters aus früherer Beziehung herangezogen genauso wenig wie vorher ihr Gehalt dazu herangezogen wurde. Es sei denn, da greift so eine merkwürdige ´Taschengeld-Regelung`, aber da dein Mann arbeitet, bist du ihm wohl kaum zu Taschengeld verpflichtet.

      2. Reduzierung Kindesunterhalt - Rang der Kinder
      KU wird - glaube ich - nur reduziert, wenn eine Mangefallberechnung vorliegt, d.h. dein Partner bei der vollen Befriedigung aller finanziellen Ansprüche unter 890 € behalten würde. Dann teilen sich beide Kinder das, was über dem Betrag liegt. Z.B.: Der Mann hat im Monat 1090 Netto, dann bekommt jedes Kind 100. Vorher bekam das eine 200. Wenn beide Kinder minderjährig sind, stehen sie im gleichen Rang. Alles andere wäre ja auch ungerecht - er ist ja gleichermaßen Vater von allen.

      Wenn diese Ausführungen nicht richtig sein sollten, würde ich mich über Korrektur von Experten freuen - in Whys u. meinem Interesse. Danke.

      LG
      Zita
    • RE: Wer hat bei Unterhaltsberechnung Vorrang?


      .... Soll für mein Kind sein nicht für ihres!

      2. Haben wir ein eigenes Kind zu versorgen.



      Hallo,

      kleine Korrektur, wenn du gestattest:
      1. "soll für euer Kind sein, nicht für seins"
      2. hast du ein eigenes Kind zu versorgen, dein Mann hat zwei

      Ich werte das mal als sprachstilistische Mängel, nicht als Ausdruck deiner Haltung.

      Susanne
    • RE: Wer hat bei Unterhaltsberechnung Vorrang?

      Vielen dank schon mal für eure schnellen Antworten!

      Also dann wird der Unterhalt ja aber nach Johanna doch gesenkt?!
      Also das mit meinem Gehalt habe ich gefragt weil das Jugendamt bei der letzten Berechnung das mit wissen wollte, aber leider lediglich nur Einkünfte, Ausgaben waren dabei nicht anzugeben.
      Alles komisch aber kenne mich im Unterhaltsrecht zu wenig aus.

      Und IHR Kind war wertend gemeint, sorry, aber es gibt berechtigte Gründe hierfür. Bitte nicht abstempeln. Geht auch nicht gegen das Kind, dies kann nichts dafür, aber die Mutter....

      Egal jetzt, das ist nicht Thema.

      Gruß

      Why
    • RE: Wer hat bei Unterhaltsberechnung Vorrang?

      Why , erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      Das "baldige Kind" hat Vorrang vor Dir (die Mutter des älteren Kindes hat keinen Unterhaltsanspruch), genau wie sein älteres (Halb)Geschwisterchen.

      Das Elterngeld geht nicht in die Unterhaltsberechnung ein, könnte aber dazu führen dass Du keinen Unterhaltsanspruch hast wenn damit Dein Bedarf gedeckt ist.

      Die angesprochene Stufung nach der sog. "3er Regelung" der DT kann zum Tragen kommen. Wurde Vater denn bisher hochgestuft weil nur 1 Berechtigter ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Wer hat bei Unterhaltsberechnung Vorrang?

      Also es sieht so aus, dass ich um die 400 Euro an Elterngeld bekommen werde.

      Wie er bisweilen eingestuft wurde kann ich dir nicht sagen, dazu haben wir keinerlei Info bekommen, wir wissen auch nicht, welches Grundgehalt das Jugendamt für die Berechnung bei meinem Mann voraussetzen. Haben wir alles nie zu erfahren bekommen, lediglich die Höhe des monatlichen Unterhaltes wurde uns mitgeteilt.

      Gruß

      Why