Hallo,
wie ist es denn eigentlich grundsätzlich? Ist denn die Exfrau verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben. In meiner Scheidung wurde Realsplitting vereinbart, nur was gilt für die Zeit vor der Scheidung. Es geht bei mir um zwei Jahre des getrennt Lebens und ich habe den von mir bezahlten Ehegatten-Unterhalt beim Finanzamt angegeben. Das FA kennt das jedoch nicht an, da meine Exfrau den von mir bezahlten Unterhalt nicht als Einkommen angegeben hat. Eine Unterschrift von ihr für Anlage U etc. würde ich nie bekommen...
Ich habe als Ehegatten-Unterhalt bezahlt und kann den bei der EK-Steuererklärung nicht mal geltend machen.
Gruß
EDIT:
Beitrag abgetrennt und eigenständiges Thema erstellt.
wie ist es denn eigentlich grundsätzlich? Ist denn die Exfrau verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben. In meiner Scheidung wurde Realsplitting vereinbart, nur was gilt für die Zeit vor der Scheidung. Es geht bei mir um zwei Jahre des getrennt Lebens und ich habe den von mir bezahlten Ehegatten-Unterhalt beim Finanzamt angegeben. Das FA kennt das jedoch nicht an, da meine Exfrau den von mir bezahlten Unterhalt nicht als Einkommen angegeben hat. Eine Unterschrift von ihr für Anlage U etc. würde ich nie bekommen...
Ich habe als Ehegatten-Unterhalt bezahlt und kann den bei der EK-Steuererklärung nicht mal geltend machen.
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Valentin
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