Ersetzen der Unterschrift durch das Gericht

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    • Ersetzen der Unterschrift durch das Gericht

      ins passende (hier "Sorge") Forum verschoben. mfg WB

      Hallo zusammen,

      bin neu hier und wollte einmal nachhören ob einer hier Erfahrung mit meinem Problem hat.

      Ich habe habe drei Kinder aus erster Ehe. Für meine Jüngste haben mein Ex Mann und ich noch das gemeinsame Sorgerecht (sie ist 16).
      Meine Tochter hat nun seid ca. zwei jahren nichts mehr mit ihrem Vater zu tun. Das war damals sein eingener Wunsch, den er auch dem JA gegenüber geäußert hatte. Nun ist es so, dass meine Tochter in diesem Jahr die Realschule beendet. Danach möchte sie an einer Schule für Sozialwesen ihr Fachabi machen, um später evt. auch in diesem Bereich ein Studium beginnen zu können. Mein Ex Mann verweigert jedoch die Unterschrift und teilte uns mit, dass er nicht einsieht für solch einen Mist zu bezahlen. Sie sollte sich eine Ausbildungsstelle suchen und dort ihren Weg machen. Es ist jedoch der Wunsch meiner Tochter diese Schule zu besuche, auch die jetzigen Lehrpersonen sehen ihren Wunsch sehr positiv entgegen und können ihren Wünschen nur zustimmen. Nun meine Frage, kann der Vater so einfach der schulischen Laufbahn seiner Tochter im Wege stehen? :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Ersetzen der Unterschrift durch das Gericht

      Hallo Lilly,

      stelle einen formlosen Antrag (einen von Dir gefertigten Schriftsatz) beim Familiengericht auf Ersetzung der Einwilligung des Vaters und begründe dies mit der Erklärung des Vaters (falls er sie schriftlich abgegeben hat, füge sie an).

      Die Tochter kann ja auch ggf. ein kleines Schreiben beifügen, in dem sie schreibt, dass sie gerne die Schule (Fachoberschule) weiter besuchen möchte.

      Gruß

      Heinrich
    • RE: Ersetzen der Unterschrift durch das Gericht

      ....und vielleicht vorher mal prüfen, ob es der Unterschrift des Vaters bedarf. In einigen Bundesländern reicht die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ....

      Gruss
    • RE: Ersetzen der Unterschrift durch das Gericht

      hallo Lilly, erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      kann der Vater so einfach der schulischen Laufbahn seiner Tochter im Wege stehen?
      nein, kann er nicht. Und das weist Du ja wie Dein Titel zeigt.

      da Du ja schon über das „wie machen“ informiert wurdest, kann ich mich auf einen kleinen Zusatz beschränken:
      auch die jetzigen Lehrpersonen sehen ihren Wunsch sehr positiv entgegen und können ihren Wünschen nur zustimmen.
      auch das in den Antrag schreiben, Zeugenaussage dieser Lehrer als Beweis anbieten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Ersetzen der Unterschrift durch das Gericht

      Hallo zusammen,

      endlich mal ein "Kind" (welches weitaus erwachsener erscheint als so manch anderes gleichen Alters oder darüber hinaus) welches sich Ziele gesetzt hat.
      Sollte der Schriftweg nicht vorgezogen werden, kann sich das "Kind" auch unmittelbar an das (auch wenn ich jetzt Arbeit für diese verursache) Jugendamt wenden. Ob hierfür eine Beistandschaft bestehen muss entzieht sich meiner Kenntnis, aber bei solcher konkreter orientierter Zielstrebigkeit, dürfte sich das JA nicht entziehen wollen.
    • RE: Ersetzen der Unterschrift durch das Gericht

      Hallo Schäng,

      da kann ich nur zustimmen.....sie weiß wirklich was sie will. Sie hat sogar schon einige Tage in einem Wohnheim für junge Leute hospitiert. Da die Schule in der 11 Klasse ein einjähriges Praktikum vorschreibt. Leider hat der Vater uns erst vor einer Woche mitgeteilt, dass er nicht damit einverstanden ist.Bei uns liefen die Anmeldungen bereits im Januar, somit ist meine Tochter dort ja schon vorgemerkt. Nun werde ich einmal abwarten wie das Gericht entscheidet.....werde mein Schreiben heute zur Post bringen und dann werden wir weiter schauen.

      Gruß lylly66