Heirat Unterhalt Privatinsolvenz

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    • Heirat Unterhalt Privatinsolvenz

      Hallo,
      mein Freund und ich haben uns überlegt das wir heiraten wollen. Jetzt hat er ein paar Dinge die er hat und dann ist da noch das Problem das er meine Tochter adoptieren möchte.
      Also 1.
      Er hat seit dem 28.02.07 die Privatinsolvenz am laufen wo auch die alten Unterhaltsschulden drin sind.
      2. Hat er einen fast 7 Jährigen Sohn, der aber seinen Unterhaltstitel ab erkannt worden ist (mein Freund Wirbelschaden). Doch wenn er wieder Geld verdient möchte er Unterhalt zahlen und zwar freiwillig
      3. möchte er meine Tochter adoptieren, doch bis dahin ist ja nicht an erkannt.
      Mein Problem ist wenn er wieder arbeiten gehen kann, welches Recht hat vorrang SGB II, Unterhalt und wird meine Tochter auch vor der Adoption schon in der Privatinsolvenz angerechnet, denn im SGB II wäre es nämlich ein Stiefkind Verhältnis und im Unterhalt auch.
      Denn zur Zeit habe ich leider keinen Job, und habe auch kein Vater für meine Tochter. Er würde sie gerne so an erkennen, aber dann wird mir Sozialbetrug vorgeworfen. Und das möchte ich auch nicht.

      Jetzt ist meine Angst das meine Tochter bei den tollen Gesetzen hinten runterfällt. Denn meine Anwältin wusste auch kein Rat.

      Ich versuch schon händeringend einen Job zufinden, damit sie wenigstens abgesichert ist. :(

      Entschuldigung das es so durcheinander geworden ist, ich wusste leider nicht wie ich es schreiben sollte. Ich hoffe es kann mir jemand hier helfen.

      Gruss Julia
    • RE: Heirat Unterhalt Privatinsolvenz



      Ich versuch schon händeringend einen Job zufinden, damit sie wenigstens abgesichert ist. :(



      Hallo Julia,

      das ist sicher eine gute Idee, die würde ich weiter verfolgen. Mit der Absicherung ist es durch die Adoption sicher nicht weit her. Wie denn auch? Mit Privatinsolvenz, einem schon vorhandenen Kind, dessen Unterhalt nicht gesichert ist... Ich würde das nochmal durchdenken.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Heirat Unterhalt Privatinsolvenz

      Vielleicht in Ergänzung zu Susanne:

      Deine Tochter hat mit Sicherheit einen Vater, meines Wissens gab es nur eine unbefleckte Empfängnis, und die ist so ca 2007 Jahre her ..... :D. Und dieser Vater muss der Adoption zustimmen, ausserdem ginge die auch nur nach einer Heirat. Aber mir sieht das sehr so aus, als wenn Ihr die Adoption als "Werkzeug" nutzt, um die Unterhaltszahlungen für sein Kind gering zu halten. Das kann und darf es ja wohl nicht sein!

      Im Augenblick bekommt Ihr ja wohl alle ALG II. Da hat die Heirat keinerlei Einfluss auf irgendwelche Zahlungen. Wird allenfalls interessant, wenn er wieder arbeitet, und für den Fall empfinde ich es als durchaus gerecht, wenn er für Dich als seine Ehefrau dann auch aufkommt. Dein Kind geht in die Berechnung nur dann ein, wenn er wirklich ausreichend verdient. Es ist nun mal so, dass die Allgemeinheit nur dann aufkommen muss, wenn es die Betroffenen nicht können.

      Sorge selbst für Dein Kind (ist ja wohl das naheliegendste), versuch insoweit Unterhalt vom leiblichen Vater zu bekommen. Dann habt Ihr geordnete Verhältnisse, und bewegt Euch nicht in zumindest moralisch verwerflichen Bereichen.

      Gruss
    • RE: Heirat Unterhalt Privatinsolvenz

      Hallo Julia, ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:

      Du willst einen Mann heiraten der nicht in der Lage "sein" Kind zu unterhalten, auch noch weitere Schulden hat. Evtl. nicht mal für sich selbst aufkommen kann.
      --> Mit einer Heirat würdest Du Dir eine weitere Unterhaltsverpflichtung aufladen.

      Da hat Partner eine Regelung für die "Privatinsolvenz" mit den Gläubigern gefunden, was sicherlich nicht einfach war. Und die soll jetzt zugunsten "Deiner" Tochter umgestoßen werden ? Du glaubst doch wohl nicht im Ernst dass die Gläubiger da mitspielen, einer solchen künstlichen Erhöhung seiner Unterhaltspflichten (und damit weniger Rückzahlung der Schulden) zustimmen !?!

      Dazu kommt, dass eine Adoption der Genehmigung vom Gericht bedarf, die da sehr genau die Folgen für das Kind zu prüfen haben. Adoption bedeutet viel mehr als "nur" die Übernahme der Unterhaltspflicht, damit würde z.B. auch sämtliche rechtlichen, verwandtschaftlichen Bande zur Familie des Vater zerschnitten, dafür zur Familie Partner erzeugt.

      Denn zur Zeit habe ich leider keinen Job, und habe auch kein Vater für meine Tochter.
      gilt das "zur Zeit" auch für die 2. Hälfte des Satzes oder nur für die "1." ?
      Was ist nun genau mit dem Vater "Deines" Kindes ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Heirat Unterhalt Privatinsolvenz

      Herzlichen Dank für die teilweise unsachlichen Antworten, den eigentlich hatte ich keine Lust meine ganze Lebensgeschichte hier nieder zuschreiben, aber wenn hier es so genau wissen wollt meine Tochter ist das Resultat eines One-Night-Stand (Ausländer leider sehr schwer zufinden) und 2. warum ich nicht verhütet habe, lt. Aussage von meinen FA "sie können ohne Hormonspritzen keine Kinder bekommen" . Und da werde ich auch unter welchen Umständen es passiert ist mein Kind nicht abtreiben und mein Freund ist sich sehr bewusst was er da macht, nur damals schien mir es nicht recht ihn als Vater anzugeben, weil er es ja nicht war. Wir wollen nicht seine Schulden Zurückzahlung vermindern sondern als Familie zusammenwachsen und das nicht nur emotional sondern auch auf dem Papier. Ich finde es anmaßend das hier so gedacht wird. Das er leider zur Zeit nicht für sein Kind nicht aufkommen kann sind Gesundheitliche Probleme, wo er aber mit Hilfe einer Umschulung es ändern möchte und auch wohl mehr Geld verdienen wird. Aber da Ihr anscheinend so gute Ratschläge habt, ich suche einen Job, mache zur Zeit eine Weiterbildung in SAP Wirschaftsenglisch und DATEV und gebe meine kleine Tochter (17Monate) jeden Tag bei einer Tagesmutter ab, möchte nicht die 3 Jahre vom Staat leben. Ich denke ich hole bei mir das Maximum raus, und mein Freund wäre schon lange in der Umschulung wenn das AA mal aus den Hüften kommt( mussten leider schon einen Anwalt einschalten). Ich wollte nur wissen ob jemand weiss welches Gesetz vorrang hat.
      Und mit seiner Privatinsolvenz muss er auch leider vor Gericht gehen nämlich keine Einigung mit allen Gläubigern, und ausserdem muss er Privatinsolvenz machen weil er es schon verpflichtet ist, ansonsten riskiert er eine Strafe wenn er sich nicht darum kümmert.
      Ok ich hoffe ich habe ein wenig mich erklären können.
      Gruss Julia
    • RE: Heirat Unterhalt Privatinsolvenz

      Hallo Julia,

      ich möchte Dir antworten auf Das von Dir angeschnuttene Problem der Privatinsolvenz Deines Mannes.

      Leider ist es so, dass Dein Kind nicht vor einer Adoption anerkannt wird als unterhaltsberechtigte Person.
      Erst durch die Annahme an Kindesstatt wird die Unterhaltsverpflichtung anerkannt werden.
      Dazu muss Dein zukünftiger Mann allerdings auch den entsprechenden Antrag stellen.
      Es gibt jede Menge Patchworkfamilien die in der gleichen Situation sind wie Ihr und es gibt nur ganz wenige Fälle in denen das Kind als unterhaltsberechtigtes Kind im Sinne der Insolvenz anerkannt wird.
      Ich weiss wie schizophren es aussieht, dass man bei Hartz IV oder der klassischen Sozialhilfe die Kinder mit in die Bedarfsgemeinschaft einrechnet aber im Insolvenzrecht nicht.
      Ob mit Änderung der Insolvenzordnung auch dieser Zustand geändert wird ist stark zu bezweifeln, und selbst wenn es geändert werden würde, dürfte Dein Mann als "Altfall" nicht von der Änderung profitieren.
      Leider ist dies so in Deutschland. Eigentlich ist das Insolvenzgesetz miit der Möglichkeit der Restschuldbefreiuung ein Dorn im Auge, weil Schuldner sind in den Augen der deutschen Gesellschaft leider nur Versager, ohne zu fragen wie es dazu kam.
      Ich ziehe vor Deinem nagehenden Mann den Hut wenn er die Verantwortung für Dein Kind übernehmen will und dies auch öffentlich. Es gibt so sehr viele Väter die nicht einmal zu ihrer amtlich festgestellten Vaterschaft stehen. Die hier geäusserte Unterstellung dass er das Kind nur adoptieren wolle um seinen Pfändungfreibetrag zu erhöhen ist ein sicherlich deutlicher Ausdruck dafür wie auch leider in diesem Forum über Schulden und deren Bewältigung teilweise negativ gedacht wird.
      Ich habe den Glauben an die Menschheit imme rnoch nicht verloren und denke einmal, die von Euch geplante Hochzeit ist in erster Linie eine Liebesheirat und erst viele vile Linien eine Heirat unter finanziellen Aspekten.
      Kann es deswegen vielleicht auch in diesem Land daran liegen dass die Scheidungsquote so hoch ist weil wirtschftliche Gründe ausschlaggebend für eine Hochzeit waren? Sei es die bessere Steuerklasse oder der Spareffekt der Familienversicherung?
      HAltet beide zusammen in den jetzt schlechten Zeiten und es wird Euch in den guten Zeiten um so leichter fallen Eure Partnerschaft zu führen.
      Ich wünsche Euch viel Glück für die Zukunft und Eure Pläne.

      Gruss
      Exberliner
    • RE: Heirat Unterhalt Privatinsolvenz

      Exberliner,

      die Verknüpfung von Adoption und Unterhalt war mir zu stark und dirkekt! Nochwas: Er möchte für sein Kind irgendwann "freiwillig" zahlen. Auch das Wort stört mich gewaltig. Freiwillig indiziert nämlich, dass keine Verpflichtung besteht, folglich man auch jederzeit wieder aufhören kann. Er muss nicht freiwillig zahlen, er muss wegen eines Rechtsanspruchs des Kindes zahlen!

      Und noch etwas: Es ist gut, dass es das Insolvenzrecht gibt. Nur hast Du eine Vorstellung, wieviele während der Insolvenzeit und der Wohlverhaltensphase keinen Cent zurückzahlen, weil ALG II - Empfänger, und, oh Wunder hinterher dann auch beruflich wieder so richtig durchstarten? Ohne Altschulden? Wie die Gläubiger zurecht kommen (sind ja nicht nur Banken, sondern auch kleine Handwerker), das fragt doch keiner!

      Gruss